Teilerwerbsminderungsrente und Minijob

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)
Teilerwerbsminderungsrente und Minijob

Hallo zusammen!
Es besteht folgendes Problem. Ich bekomme jetzt eine Teilerwerbsminderungsrente, die sich laut Bescheid im 7 Monat nach der Erwerbsminderung in eine volle Erwerbsminderungsrente abändert. Darüber bekomme ich noch einen zweiten Bescheid. Vorwiegend an den Wochenenden arbeite ich in einem Minijob, 7 Stunden am Stück. Da ich aufgrund der Teilerwerbsminderungsrente werktäglich nur unter 6 Stunden arbeiten darf, habe ich meine Vorgesetzten gefragt, ob eine Stundenreduzierung auf 5,5 Stunden werktäglich möglich sei. Ich bekam zur Antwort, dass dies nicht realisierbar sei. Man suche sich aber nach anderen Einsatzmöglichkeiten um, da man mich als Mitarbeiter nicht verlieren möchte. Jedoch könne das dauern, im Moment wäre nichts dabei. Beim VDK sagte man mir schon, dass ich mich auf dünnem Eis bewegen würde, da die Rentenversicherung prüft. Am kommenden Wochenende müsste ich schon wieder an 2 Tagen je 7 Stunden arbeiten. Ich möchte jedoch kein Risiko eingehen. Ich dachte daran, mich krank zu melden. Da ich mich bereits seit Wochen mit einem schmerzenden Bänderriss rumplage und ich am Arbeitsplatz viel laufen muss, hatte ich sowieso an eine Krankmeldung gedacht. Außerdem müsste ich die fehlenden Stunden nacharbeiten. Ich bekomme sie nicht bezahlt. Wie würdet Ihr reagieren? Was geht rechtlich, was nicht? Ich bin mit dieser Situation etwas ratlos. Es wäre schön, einen Rat zu bekommen. Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

In letzter Zeit tauchen immer öfter Lesarten auf, die nicht die 3- bzw 6-Stunden-Regel als Grundlage heranziehen, sondern auf die wöchentliche Arbeitszeit abstellen. Nach diesen wäre die einmalige Arbeitszeit von 7 oder gar 8 Std möglich, solange die wöchentliche Arbeitszeit unter der Grenze von wöchentlich 30 Stunden bliebe, bei einer vollen Erwerbsminderungsrente folgerichtig wöchentlich 15 Stunden, auch wenn's dann halt 2x7.5 Std wären...(Ich persönlich kann dieser Argumentation nicht folgen, 3 bzw 6 Std tägliche Arbeitszeit sind meiner Meinung nach unmissverständlich, aber nun ja...).

Ich würde mich an die DRV wenden und nachfragen (schriftlich!), rein zur Sicherheit. Wenn Ihnen hier irgendwas erzählt wird und Sie dann dadurch Schäden erleiden, möglicherweise sogar die Rente aberkannt bekommen, ist das IHR Problem und keiner ist haftbar dafür.

Fragen Sie dort nach, wo man ggf dann auch für die Auskunft gerade stehen muss.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Das kannst du nicht so machen. Unter Umständen kann es deine Erwerbsminderungsrente kosten, da du somit beweist dass du fähig bist über 6h täglich tätig zu sein. Bei Teilerwerbsminderungsrente maximal 5,9 h täglich, bei voller maximal 2,9h. Obwohl ich das noch nicht mal so ausreizen würde. Hochriskant!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mich für die sichere Variante entschieden. Es war sehr interessant, welche Antworten ich bei der DRV bekam. Sie waren total widesprüchlich. Eine schriftliche Nachfrage war zu kurzfristig. Mein Arbeitgeber ist bemüht, eine adäquate Einsatzmöglichkeit für mich zu finden.Dennoch weiß ich nicht genau, wie es jetzt weitergehen soll, wenn in Kürze keine andere Arbeit für mich gefunden wird. Die Teilerwerbsminderungsrente wurde unbefristet gewährt. Muss ich kündigen, werde ich gekündigt? Kann ich auch außerordentlich kündigen, oder ist das Arbeitsverhältnis aufgrund der unbefristeten Teilerwerbsminderungsrente automatisch beendet?

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sowas sollte im Arbeitsvertrag stehen. Normalerweise wird ein Arbeitsverhältnis bei einer Teilrente nicht automatisch beendet. Lassen Sie sich kündigen, denn alles andere könnte(!) eine Sperre beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen.

Während einer Erkrankung, die vom Arzt mit einer AU bestätigt wurde, entstehen keine Minusstunden! Sie müssen zudem bezahlt werden, als hätten Sie gearbeitet. Das gilt auch bei Minijobs, obwohl das viele Chefs nicht gerne hören!

So lange Sie nicht gekündigt sind, besteht an sich ein Anspruch auf Lohnleistungen. Es ist die Sache Ihres Arbeitgebers, Ihnen Arbeit zuzuteilen oder halt, wenn Sie auf Dauer nicht integrierbar sind, Ihnen zu kündigen. Dann könnten Sie theoretisch Kündigungsschutzklage erheben und versuchen, eine Abfindung zu bekommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)


Mein Arbeitgeber scheint es jedoch mit der Bezahlung von Krankheitstagen nicht so genau zu nehmen. Es ergab sich bei mir einmal die Situation, dass ich mit AU ein paar Tage krank war. Die Fehlstunden musste ich nach Gesundschreibung nacharbeiten. Ich habe damals aber auch nicht nachgehakt, weil ich noch nicht lange dort angestellt war und froh über diesen Minijob war. Nochmals vielen Dank für die Antworten. Ich hatte mir die Lösung schon so vorgestellt, wie Ihr vorgeschlagen habt, Dennoch habe ich gehofft, es gäbe eventuell noch andere Möglichkeiten.

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