Hallo Zusammen,
Die Mutter meines Partners ist seit kurzem voll pflegebedürftig. D.h. wir suchen nun ein geeignetes Pflegeheim in dem Sie 24/7 betreut werden kann.
Nun ist es ja so, dass Pflegeheime sehr teuer sind.
Da der Vater (bereits verstorben) und die Mutter in der Vergangenheit sich nicht selber finanziell tragen konnten, unterstützt mein Partner seine Eltern seit über 20 Jahren finanziell. Alles wohnen zusammen in einem Haus.
Ist es möglich, dass mein Partner beim Sozialamt die Kosten der Pflege im Heim in Anspruch nehmen kann? Dadurch das er seit Jahren die Eltern komplett finanziell unterstützt hat, wäre dies doch als zinsloses Darlehen anzusehen, oder? Die Kosten für meinen im Altersheim wären für meinen Partner auf Dauer nicht vollständig tragbar.
Kennt sich jemand damit aus?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Nadine
Zinsfreies Darlehen an die Mutter / Pflegeheim
Die Frage geht anders :ZitatIst es möglich, dass mein Partner beim Sozialamt die Kosten der Pflege im Heim in Anspruch nehmen kann? :
Wird das Sozialamt die Pflegekosten im Heim übernehmen mit der Summe, die die Mutter nicht selbst zahlen kann?
Antwort: Ja, vermutlich wird das so sein.
Der Sohn müsste nur dazu zahlen, wenn er mehr als 100.000,- pro Jahr verdienen würde.
Die Mutter hat einen Pflegegrad. Wenn sie im Pflegeheim ist, bleibt der Pflegegrad gleich oder erhöht sich. Den Antrag auf Erhöhung müsste man beim MDK stellen.
Dann ergibt sich ein Anteil aus der Pflegeversicherung.
Die Mutter wird sicher auch eine Rente erhalten.
Was aus Pflegeversicherung + Rente dann fehlt, würde vermutlich dann das Sozialamt dazu zahlen.
Dein Ansatz mit einem Darlehen von früher---- passt hier nicht.
Frage 1: Wieso hat dein Partner seine Eltern komplett finanziell unterstützt?
Haben beide überhaupt kein Einkommen gehabt und keine Rente?
Frage 2 : Wem gehört das Haus?
Erst einmal vielen Dank für deine Antwort!
Zu deinen Fragen:
1. Beide Eltern waren selbständig und haben leider nie für die Rente was beiseite gelegt. Der Vater hatte eine Rente im 2-stelligen Bereich und die Mutter liegt bei 300 Euro.
Damals war auch schon nie richtig Geld da, so dass der Sohn in der Hausgemeinschaft geblieben ist (getrennte Wohnungen).
2. Das Haus wurde beim Tod des Vaters vor ein paar Jahren auf ihn und die Mutter umgeschrieben.
Die Mutter hat Pflegegrad 4.
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Wenn die Mutter raus ist, dann kann ja die Wohnung der Mutter vermietet werden. Es kann weiterhin sein, dass das Sozialamt sich seine Zuzahlungen durch eine Hypothek absichern lässt, auf den Anteil der Mutter am Haus.
Da müsste man dann mal rechnen, ob es sinnvoller ist, die Mutter weiter finanziell zu unterstützen oder aber, die Einsparungen selbst auf die hohe Kante zu legen, um später die Hypothek auslösen zu können.
Bei vollstationärer Pflege, wären das bei dem Pflegegrad ja schon knapp 1800 € im Monat. Dazu die Renten (Witwenrente und eigene), dazu der Mietzins. Das sieht doch alles nicht so schlecht aus. Denn bei dem, was vorher da war, spart der Sohn doch auch erheblich. Allein die Nebenkosten der elterlichen Wohung, und wohl noch einiges andere mehr.
Also, mal durchrechnen ist angesagt.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 30.07.2020 16:09
Vaters Rente spielt keine Rolle.
Mutters Rente mit 300,-, dazu die Pflegeversicherung für PG 4 im Heim mit 1.775,-
Damit kann die Mutter ca 2.100,- aus eigenem Einkommen erbringen.
Wenn der Sohn als einziger Unterhaltspflichtiger unter 100.000 im Jahr verdient, wird die Differenz zu den Heimkosten zunächst auf jeden Fall vom Sozialamt getragen.
Das halbe Haus der Mutter wird schwer zu verwerten sein, wenn der Sohn dort wohnt.
Ich würde nicht mit Miete rechnen. Zunächst jedenfalls nicht.
Wenn die Mutter dann im Heim ist---und voraussichtlich nicht mehr ins Haus zurückkommt--- was soll mit dem Haus werden? Was sagen Mutter und Sohn?
Erhalten? Verkaufen?
ZitatDadurch das er seit Jahren die Eltern komplett finanziell unterstützt hat, wäre dies doch als zinsloses Darlehen anzusehen, oder? :
Nein. Oder existiert eine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung?
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