Hallo zusammen,
folgender Fall eines Bekannten:
Er hat im Januar 2019 Post von einem Gegenanwalt XX erhalten und hat nun das Gespräch mit einem Anwalt XY gesucht. Dieser hat eine Erstberatung durchgeführt und sich bereit erklärt ein Schreiben an den Gegenanwalt XX zu schicken (außergerichtlich). Dabei wurde zwischen dem Mandant (mein Bekannter) und dem Anwalt XY ein Pauschalbetrag für das Schreiben in Höhe von 1000 EUR ausgemacht. Zudem wurde die Standardvollmacht unterschrieben (mit Prozessführungsvollmacht, sonst hätte der Anwalt gar nicht geschrieben). Das Schreiben wurde im Januar geschickt, der Betrag überwiesen. Der Bekannte hat dann weder vom Gegenanwalt XX noch von seinem Anwalt XY etwas gehört.
Nun hat der Gegenanwalt XX Klage erhoben. Die Klage erreichte den Anwalt XY an einem Freitag Vormittag im September. Der Anwalt XY hat dann am Montag drauf eine Verteidigungsanzeige an das Gericht geschickt. Dies hat er dem Mandanten (mein Bekannter) am Montag Abend um 18 Uhr per Mail mitgeteilt, indem er ihm die Verteidigungsanzeige geschickt hat. Er hat meinen Bekannten in der Zeit zwischen Freitag und Montag nicht versucht zu erreichen. Der Bekannte hat erst mit Senden der Verteidungsanzeige erfahren, dass Klage erhoben wurde. Der Streitwert ist sehr hoch. Der Bekannte hat den Anwalt gewechselt, da er grundsätzlich dem Anwalt XY nicht so toll fand. Nun hat der Anwalt XY eine sehr hohe Rechnung geschrieben (Kosten der Verteidigungsanzeige). Hätte der Anwalt XY nicht vor der Verteidigungsanzeige den Mandanten fragen müssen, ob er überhaupt eine Verteidigungsanzeige wünscht? Muss der Bekannte die volle Rechnung überweisen? Es hat von Januar bis September keinerlei Kontakt zwischen XY und dem Bekannten gegeben. Der Anwalt XY hat sich weder per Mail, Fax noch Telefon gemeldet, obwohl er alle Kontaktdaten hat.
Danke schon mal!
Grüße
-- Editiert von Amicella am 30.01.2020 19:53
Anwalt schreibt Verteidigungsanzeige ohne vorherigen Kontakt mit Mandant
30. Januar 2020
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Frage vom 30. Januar 2020 | 19:52
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt schreibt Verteidigungsanzeige ohne vorherigen Kontakt mit Mandant
#1
Antwort vom 30. Januar 2020 | 21:23
Von
Status: Junior-Partner (5786 Beiträge, 2552x hilfreich)
ZitatHätte der Anwalt XY nicht vor der Verteidigungsanzeige den Mandanten fragen müssen, ob er überhaupt eine Verteidigungsanzeige wünscht? :
Nein, die entsprechende Vollmacht hat der Mandant ja schon unterschrieben.
#2
Antwort vom 30. Januar 2020 | 21:36
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatHätte der Anwalt XY nicht vor der Verteidigungsanzeige den Mandanten fragen müssen, ob er überhaupt eine Verteidigungsanzeige wünscht? :
Das dürfte man erfahren, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen liest
ZitatMuss der Bekannte die volle Rechnung überweisen? :
Sofern der Anwalt nur die gesetzlichen Gebühren abgerechnet hat, wird er ums bezahlen nicht umhin kommen. Ob er das nun überweist oder bar zahlt, bleibt ihm überlassen.
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#3
Antwort vom 31. Januar 2020 | 14:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatHätte der Anwalt XY nicht vor der Verteidigungsanzeige den Mandanten fragen müssen, ob er überhaupt eine Verteidigungsanzeige wünscht? :
Das dürfte man erfahren, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen liest
Mit vertraglichen Vereinbarungen meinen Sie die Vollmacht? Es wurde nie darüber gesprochen wie es nach dem ersten Schreiben weitergeht. Hat der Anwalt damit nicht Informationspflichten verletzt? Der Bekannte wurde weder über Kosten noch über einen weiteren Verlauf informiert. Es hätte ja sein können, dass er den Prozess scheut und keinen möchte.
#4
Antwort vom 31. Januar 2020 | 15:51
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatMit vertraglichen Vereinbarungen meinen Sie die Vollmacht? :
Unter anderem. Eventuell gibt es noch was an E-Mails etc.
ZitatHat der Anwalt damit nicht Informationspflichten verletzt? :
Nein, keine erkennbar. Dabei gehe ich davon aus, das der Anwalt genügend Zeit gab die Vollmacht zu lesen.
ZitatDer Bekannte wurde weder über Kosten :
Solange er die gesetzlichen Gebühren nicht überschreitet, braucht er nicht zu informieren.
ZitatEs hätte ja sein können, dass er den Prozess scheut und keinen möchte. :
Dann hätte er das nicht vorab per Prozessführungsvollmacht genehmigen dürfen.
#5
Antwort vom 1. Februar 2020 | 22:50
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)
Bevor man was unterschreibt sollte man sich mal durchlesen was man unterschreibt, gilt auch für Vollmachten.
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