Verfahrensgebühr bei (beantragter) Akteneinsicht / Strafrecht

11. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go506841-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrensgebühr bei (beantragter) Akteneinsicht / Strafrecht

Hallo zusammen,
Habe letztes Jahr im Juni nach einer Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung einen Anwalt zwecks Akteneinsicht aufgesucht.

Dieser riet mir dazu keine Aussage zu tätigen und er würde Akteneinsicht beantragen um dann zu sehen was wohl die besten Schritte wären für eine Einstellung des Verfahrens. Folgendes wurde mir berechnet:

Rechnung:
Grundgebühr Verteidiger 14RVG Nr. 4100 VV RVG : 40€
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4104 VV RVG : 132€
Pauschale Post und Telekommunikation : 20€
Gesamt mit 19% : 230€

Jetzt stelle ich mir die Frage wofür die Verfahrensgebühr berechnet wurde ?
Folgendes wurde unternommen:

- Erstgespräch bei dem ich mein Anliegen dem Anwalt geschildert hatte Dauer ca. 20 Minuten Anfang Juni 2018
- Brief an Polizei das ich nicht zur Befragung erscheinen werde
- Akteneinsicht beantragt (!!!!)

Das Verfahren gegen mich wurde im November 2018 eingestellt.

Ich habe nie eine Akte gesehen, noch ein Zweitgespräch gehabt oder ähnliches. Zwischen Juni und November wurde mir mehrmals nach Anfrage zwecks Akte gesagt : Ich hab noch keine Einsicht bekommen. Was mich an der ganzen Sache stört: Ich erhielt diese Anzeige nur durch Falschaussagen des eigentlichen Täters – bei dem nun auch das Verfahren eingestellt wurde. Wieso muss ich eine Verfahrensgebühr bezahlen wenn ich nichtmal die Möglichkeit hatte die Akte einzusehen ?


Danke im Voraus

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das ist eine äußerst entgegenkommende Kostennote.

Zitat (von go506841-69):
Ich habe nie eine Akte gesehen


Und das ist absolut richtig so.

Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren Nr. 4104 VV RVG : 132€ steht ihm zu, er hat sich für Sie bestellt, die Akten angefordert.

Zitat (von go506841-69):
Was mich an der ganzen Sache stört: Ich erhielt diese Anzeige nur durch Falschaussagen des eigentlichen Täters


Das ist dann eben Pech, manchmal passieren solche Sachen.

Zitat (von go506841-69):
Wieso muss ich eine Verfahrensgebühr bezahlen wenn ich nichtmal die Möglichkeit hatte die Akte einzusehen ?


Weil Sie den Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt haben und dieser sich für Sie bestellt und Akteneinsicht beantragt hat, wahrscheinlich ist das Verfahren eingestellt worden bevor er die Einsicht erhalten hat.

-- Editiert von AltesHaus am 11.01.2019 21:30

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go506841-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage ist somit beantwortet.

Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

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