Hallo ! Ich habe im Januar 2016 eine Nichtveranlagungsbescheinigung auf Zinserträge bei meinem Finanzamt
gestellt und bewilligt bekommen . Ich habe ein niedriges Renteneinkommen (Rente wegen voller Erwerbsminderung ) . Auf dem Antrag habe ich damals vergessen einzutragen , das ich noch ein Einkommen aus
Verpachtung 449,-€/Jahr habe . Das hatte seinen Grund darin , das die Pachtangelegenheit von meiner, Ende`15 verstorbenen Mutter verwaltet wurde und mir bei der Beantragung der NV-Bescheinigung im Januar `16
gar nicht erinnerlich war . Erst bei der Auszahlung im September `16 wurde ich aufmerksam . Ich habe den
Sachverhalt nicht gemeldet . Eine Überschreitung der Einkommenssteuerfreibetragsgrenze ist in den drei NV- Gültigkeitsjahren nicht vorgekommen . Im Januar`19 plane ich die Neubeantragung der NV . Diesmal natürlich
mit Angabe der Pachteinnahme . Da dies im Vergleich zum Antrag von 2016 natürlich auffallen wird , befürchte
ich Konsequenzen . Ich sorge mich , rückwirkend ( bis 2016 ) eine Steuererklärung vorlegen zu müssen .
Insoweit ein Schreckensgedanke für mich ,da ich zum Einen , noch nie eine Steuererklärung machen musste und
zum Anderen , nicht mehr alle Zinserträgnisbescheinigungen und sonstiges vorliegen habe .
Meine Frage : Inwieweit ist meine Befürchtung realistisch ? Vielen Dank für Beantwortung .
Angabe in Nichtveranlagungsbescheinigung vergessen .
24. April 2018
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Frage vom 24. April 2018 | 04:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angabe in Nichtveranlagungsbescheinigung vergessen .
#1
Antwort vom 24. April 2018 | 08:29
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
Wenn auch bei Berücksichtigung der Pachteinnahmen Anspruch auf Erteilung einer NV-Bescheinigung besteht, dürfte es keine Probleme geben.
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