Hallo Foristen,
folgende Situation steht zur Diskussion:
-Einzelunternehmer (Versicherungsmakler)
-Wegstrecke Wohnort zum Büro = 8 Kilometer
-1. Fahrzeug (Auto) auf mich als "die Firma" unter der Büroadresse angemeldet mit BLP 131.000€ (reines Dieselfahrzeug) 1% Anzahlung in 2023 und monatliche Leasingrate i.H.v. 614,04€ (inkl. Steuer)
-2. Fahrzeug (Auto) auf mich als Privatperson unter der Wohnanschrift angemeldet mit BLP 66.000€ (reines Elektrofahrzeug), monatliche private Finanzierugsrate von 299€
-3. Fahrzeug (Auto) auf meine Ehefrau (auf Teilzeit beschäftigt, Fahrten nur von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück) angemeldet
-4. Fahrzeug (Motorrad) auf meine Ehefrau angemeldet
Ich habe mir zu Hause in meinem Haus ein seperates Bürozimmer eingerichtet, welches ich ausschließlich für die telefonische Erstkontaktaufnahme zum potentiellen Kunden und für die Angebotserstellung nutze. Ein Kundenverkehr findet hier nicht statt.
Bisher habe ich dieses Bürozimmer und auch die anteiligen Miet-/Nebenkosten ggü. dem Finanzamt nicht geltend gemacht.
Entscheidet sich der potentielle Kunde für ein persönliches Kennenlernen und soll dieses nicht beim Kunden vor Ort sein, so nutze ich sporadisch das 8 Kilometer entfernte Büro in Form der Nutzung des dortigen Besprechungsraumes UND eines Tisches im Nebenraum, in welchem noch andere Finanz- u. Einzelfirmen sporadisch tätig sind.
Ich zahle monatlich eine Büromiete in Höhe von 200€, mit welchen die Telefon-, Fax-, Heiz-, Wasser-, Drucker- u. sonstigen Kosten gedeckt werden.
Die Fahrten von meiner Wohnung zu diesem Büro tätige ich mit dem Fahrzeug 1.
1. Frage: Muss ich in dieser Konstellation die 0,03% vom BLP ansetzen?
Wäre die Rechnung dann:
1.1) 131.000€ * 0,03% = 39,30€ * 8 Kilometer (314,40€) * 12 Monate im Jahr = 3.772,80€ on Top auf meinen Gewinn oder
1.2) 131.000€ * 0,03% = 39,30€ * 8 Kilometer (314,40€) * tatsächlich gefahrene Kilometer pro Jahr (z.B. 251 Arbeitstage im Jahr 2023) = 314,40€ * 251 Tage gefahren = 78.914,40€ on Top auf meinen Gewinn?
Bleiben wir bei dem Beispiel mit den 251 Tagen im Jahre 2023
Steuerlich kann ich 251 Tage * 8 Kilometer = 2.008€ "geltend" machen.
1.3) Frage: Ziehe ich diese 2.008€ von den unter 1.1 stehenden 3.772,80€ ab und muss "nur" 1.764,80€ auf meinen Gewinn draufrechnen?
2. Frage:
Ich fahre von zu Hause mit dem 1. Fahrzeug ins Büro, bereite dort den Termin beim
Kunden am selben Tag vor und fahre vom Büro zum Kunden und vom Kunden zurück nach Hause.
2.1) Frage: Wie gebe ich die Fahrt ins Büro an, als Fahrt zu Arbeitsstätte oder als Geschäftsfahrt?
Ich nehme an, dass die Fahrt vom Büro zum
Kunden als Geschäftsfahrt angegeben wird?
Um was handelt es sich dann bei der Rückfahrt vom Kunden nach Hause?
3. Frage
Ich fahre mit dem 1. Fahrzeug von zu Hause zur Waschstraße, danach zum Tanken, hier vor Ort auf dem Arial der Tankstelle esse ich zu Mittag (privat) und fahre dann wieder nach Hause.
3.1 Wie werden die Fahrten benannt?
4.
Für das Jahr 2023 stelle ich fest, dass ich das 1. Fahrzeug insgesamt 20.000 Kilometer gefahren bin.
Von diesen 20.000 Kilometern waren (angenommen) 251 Tage * 8 Kilometer = 2.008 Kilometer in Büro und 2.008 Kilometer vom Büro nach Hause, also in Summe 4.016 Kilometer. Somit 20%
12.000 Kilometer entfallen auf geschäftliche Fahrten zum / vom Kunden, Einkäufe BuG etc. pp = 60%
Circa 4.000 Kilometer entfallen auf private Fahrten = 20% Prozent
5.
Alle anderen Privatfahrten (15.000 Kilometer pro Jahr) erledige ich mir dem 2. Fahrzeug und / oder 3. Fahrzeug.
Hauptfrage:
Wie kann die 1%-Regelung und das Fahrtenbuch beim 1. Fahrzeug umgegangen werden?
Auf was ist zu achten, was gilt es zu optimieren?
Zum Fahrtenbuch:
Angenommen, es findet eine elektronische, vom Finanzamt anerkannte und akzeptierte Aufzeichnung statt.
Wir erhalten also das o.g. Ergebnis mit 60% Gewerblich, 20% Fahrt zur Arbeitsstätte und 20% Privatfahrten.
Als KFZ-Kosten fallen folgende ab:
12 * müssen 614,04€ Leasingraten bezahlt werden = 7.368,48€ jährlich
1.500€ KFZ-Versicherung
600€ KFZ-Steuer
25 * Tanken (82 Liter) * (durchschnittlich) 1,75€ je Liter = 3.587,50€
Unter Strich = circa 13.000€ KFZ-Kosten
Wie sind diese 13.000€ nun zu behandeln?
Kann ich diese komplett absetzen zu 100%
Oder nur zu 80% also 10.400€?
1%-Regelung
Gege ich richtig der Annahme, dass ich bei der 1%-Regelung / Methode satte 1.310€ monatlich * 12 Monate = 15.720€ on Top auf meinen Gewinn
plus
die unter 1.3 errechneten 1.764,80€ aus den 0,03% vom BLP nach Abzug der 0,30€ Kilomterpauschale on Top rechnen muss, also
17.484,80€ pro Jahr
und ziehe davon dann die 13.000€ KFZ-Kosten ab
sodass ich 4.484,80€ mit meinem individuellen Steuersatz versteuern muss?
Vielen Dank!
Firmenwagen ohne 1%-Regelung u. ohne Fahrtenbuch
20. November 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2023 | 19:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen ohne 1%-Regelung u. ohne Fahrtenbuch
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 21. November 2023 | 06:50
Von
Status: Student (2219 Beiträge, 761x hilfreich)
ZitatWie kann die 1%-Regelung und das Fahrtenbuch beim 1. Fahrzeug umgegangen werden? :
Gar nicht. Entweder 1%-Regelung oder Fahrtenbuch.
ZitatIch fahre mit dem 1. Fahrzeug von zu Hause zur Waschstraße, danach zum Tanken, hier vor Ort auf dem Arial der Tankstelle esse ich zu Mittag (privat) und fahre dann wieder nach Hause. :
3.1 Wie werden die Fahrten benannt?
Privat.
ZitatAuf was ist zu achten, was gilt es zu optimieren? :
Das erklärt Dir ein Steuerberater. Der haftet auch für etwaige fehlerhafte Informationen.
#2
Antwort vom 21. November 2023 | 08:30
Von
Status: Junior-Partner (5199 Beiträge, 1234x hilfreich)
ZitatAngenommen, es findet eine elektronische, vom Finanzamt anerkannte und akzeptierte Aufzeichnung statt. :
Wir erhalten also das o.g. Ergebnis mit 60% Gewerblich, 20% Fahrt zur Arbeitsstätte und 20% Privatfahrten.
Gar nicht.
ZitatGege ich richtig der Annahme, dass ich bei der 1%-Regelung / Methode satte 1.310€ monatlich * 12 Monate = 15.720€ on Top auf meinen Gewinn :
Das könnte mit dem satten BLP zusammenhängen.
Evtl. kommt eine Kostendeckelung in Betracht.
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