Gewerbeanmeldung versäumt - welche Strafen drohen?

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rasenmaeher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung versäumt - welche Strafen drohen?

Hallo zusammen,

Ich beschäftige mich seit etwa 9 Jahren mit den Themen Persönlichkeitsentwicklung und Selbstwertgefühl und habe vor etwa 2 Jahren angefangen darüber auf meiner eigenen Webseite zu bloggen.
Das, was ich geschrieben habe, kam derart gut an, dass ich vor einem Jahr beschlossen habe, einen Ratgeber zu diesem Thema zu veröffentlichen. Diesen habe ich über das Amazon KDP Programm veröffentlicht und er verkauft sich seit einem Jahr ziemlich gut, sodass ich etwa 300-400€ monatlich an Tantiemen verdiene.

Obwohl ich seit einem Jahr regelmäßig Geld mit diesem Ratgeber verdiene, habe ich diese Einnahmen leider weder dem Finanzamt noch dem Gewerbeamt gemeldet. Nicht weil ich etwas verbergen wollte, sondern weil ich mich mit dem Thema Steuern überhaupt nicht auskenne und noch relativ jung bin (24) - das soll natürlich keine Entschuldigung sein)

Ich dachte, dass ich sie nicht melden müsste, solange die Einnahmen unter 450€/mtl liegen.

Nun habe ich mich dazu entschlossen, auch Affiliate Marketing durch meine Webseite zu betreiben und habe mich folglich mit den steuerlichen Angelegenheiten auseinandergesetzt. Und es hat sich herausgestellt, dass ich alleine schon bei einer Gewinnabsicht dies dem Finanzamt bzw. dem Gewerbeamt mitteilen müsse.

Nun habe ich Angst, dass Bußgelder auf mich zukommen, die ich momentan nicht stemmen kann. Ist es möglich, dass ich meine verdienten Tantiemen rückwirkend melde oder ist es ziemlich sicher, dass ich mit Bußgeldern zu rechnen habe?

Ich habe neben meinen Tantiemen noch einen Teilzeit-Job ausgeübt. Müsste ich daher Steuern nachzahlen?

Danke für jede Hilfe im voraus!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)

Ich habe neben meinen Tantiemen noch einen Teilzeit-Job ausgeübt. Müsste ich daher Steuern nachzahlen? Das kann man Ihnen sagen, wenn Sie verraten, was Sie da als Bruttolohn hatten.
oder ist es ziemlich sicher, dass ich mit Bußgeldern zu rechnen habe? Ja - der Verstoß gegen die Gewerbeordnung ist ja offensichtlich. Steuerhinterziehung kann dazukommen, aber das hängt vom Gesamteinkommen ab, welches wir ja nicht kennen - siehe oben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Rasenmaeher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte ja wirklich danach gefragt gehabt. Das habe ich total vergessen, weil die ersten Einnahmen gut 1 1/2 Jahren später kamen. Ich dachte immer, dass ich - solange ich nicht mehr als 450€ verdiene - noch im grünen Bereich bin und habe das Thema wohl zu sehr auf die lockere Schulter genommen und verdrängt...

Mein Bruttolohn betrug 1513€ monatlich.

Steuerhinterziehung?!?

Was kann ich tun, um die Situation irgendwie zu bessern und ist das Strafmaß eventuell etwa absehbar.

Danke im voraus...

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)

Mein Bruttolohn betrug 1513€ monatlich. Folglich war der Grundfreibetrag ausgeschöpft.

Steuerhinterziehung?!? In der Tat, so nennt man das...

Was kann ich tun, um die Situation irgendwie zu bessern und ist das Strafmaß eventuell etwa absehbar. Na, ganz dringend die Steuererklärungen für 2017 und 2018 einreichen. Und Geld auftreiben, um die Steuern zu bezahlen. Wenn ich mal von ca. 5000 Euro nicht erklärten Einnahmen in den Jahren 17 und 18 ausgehe, komme ich so grob geschätzt auf 800 bis 1000 Euro. Was dann zusätzlich noch als Strafe verhängt wird, wird sich zeigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Rasenmaeher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskunft!

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