Ist AfA bei Altbau aus 1967 noch möglich ??

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Girgei
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist AfA bei Altbau aus 1967 noch möglich ??

Hi,
ich habe 2018 eine 2-Zi. ETW Baujahr 1967 gekauft und vermiete sie. Meines Wissens wurde die Wohnung nur von den jeweiligen Eigentümern bisher bewohnt (somit keine AfA bisher?) Die Wohnung hat irgend wann neue Isolier-Kunststofffenster bekommen und das Bad und die Küche wurden ebenfalls von den Voreignern komplett renoviert.
Meine Frage wäre, ob ich AfA in Anspruch nehmen kann, wieviel % und wie lange noch.
Danke für Infos. :)
Ciao
Girgei




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2299 Beiträge, 788x hilfreich)

2 % für die nächsten 50 Jahre. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis + Nebenkosten abzgl. Anteil für Grund und Boden.

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#2
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 33x hilfreich)

Bei der gekauften Immobilie sind hinsichtlich der Abschreibung das Baujahr, die Vornutzung, die AfA des Vorbesitzers und der Zustand grundsätzlich unerheblich. 2% je Jahr.

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#4
 Von 
Girgei
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen. Ich habe befürchtet, dass die 50 Jahre AfA ab Baujahr und nicht ab Erwerb anzusetzen ist.
Aber ALLES GUT !! :banana:

-- Editiert von Girgei am 13.11.2018 16:12

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

20% pro Jahr ab 2018! Jetzt machen Sie dem TE mal keine falschen Hoffnungen... :)

-- Editiert von muemmel am 13.11.2018 16:14

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Girgei
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
och mal klarer: Ihre AfA beginnt ab 2018 auf der Basis Ihres Kaufpreises!! 20% pro Jahr ab 2018!

E.
20% ist vermutlich ein Tippfehler. Soll wohl 2% sein??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

Soll wohl 2% sein?? Ich bin zwar nicht Eugenie, aber ich vermute ganz stark, daß sie sich in der Tat vertippt hat...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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