Kurzarbeit - Steuererklärung nicht abgegeben

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
KathiB2929
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit - Steuererklärung nicht abgegeben

Guten Tag,
Ich bin ledig, habe Steuerklasse 1 und habe nie eine Steuererklärung eingereicht.
Da ich in diesem Jahr 2020 die Kurzarbeit (7 Monate) hatte, bin ich verpflichtet eine an Finanzamt abzugeben.
Dabei ist mir aufgefallen, dass ich in Jahr 2016 auch 2 Monate Kurzarbeit hatte, aber ich wusste nichts über die Pflichtregeln für die Steuererklärung bei der Erhalten von Kurzarbeitergeld. Also habe damals keine Steuererklärung eingereicht.
Von Finanzamt habe ich auch nie ein Schreiben bekommen.

Welche Folgen hat es jetzt für mich?
Womit muss ich in der Situation rechnen?

Mfg Kathi




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5301 Beiträge, 1260x hilfreich)

Wenn Sie jetzt eine abgeben, könnte ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Bei erstmaliger Verspätung aber tendenziell nicht.

Sollte das FA Kenntnis vom Erhalt des KUG erhalten, bevor Sie eine Steuererklärung abgeben und es zu einer Nachzahlung kommen, kann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Nicht, wenn Sie eine vollständige Erklärung einreichen.

Für eine Nachzahlung oder Erstattung werden aber im jedem Fall Zinsen entstehen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
KathiB2929
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich muss jetzt auf jeden Fall die Steuererklärungen für Jahre 2016 und 2020 machen. Richtig?
Ich denke nicht, dass es damals im Jahr 2016 zu Nachzahlung gekommen wäre, da ich außer meinem Lohn keine andere Einkünfte hatte und alle Steuer wurden automatisch von Brutto abgezogen. Eventuell hätte ich damals sogar Erstattung von Finanzamt bekommen sollte.
Soll ich aber doch wegen die Verspätung eine Strafe zahlen?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5301 Beiträge, 1260x hilfreich)

Zitat (von KathiB2929):
Also ich muss jetzt auf jeden Fall die Steuererklärungen für Jahre 2016 und 2020 machen. Richtig?

Jedenfalls besteht die Pflicht.

Zitat (von KathiB2929):
Ich denke nicht, dass es damals im Jahr 2016 zu Nachzahlung gekommen wäre, da ich außer meinem Lohn keine andere Einkünfte hatte

Kurzarbeitergeld???

Zitat (von KathiB2929):
Eventuell hätte ich damals sogar Erstattung von Finanzamt bekommen sollte.

Das kann trotzdem möglich sein.

Zitat (von KathiB2929):
Soll ich aber doch wegen die Verspätung eine Strafe zahlen?

Wie bitte?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49283 Beiträge, 17336x hilfreich)

Wahrscheinlich erhältst Du für 2016 eine Erstattung und die wird auch noch gut verzinst.

Ob für die verspätete Abgabe eine Strafe verhängt wird, liegt im Ermessen des Bearbeiters.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33918 Beiträge, 17619x hilfreich)

Im Falle einer Erstattung wurde m. W. nach höchst selten ein Verspätungszuschlag gefordert. Insofern: Einfach einreichen und sich über die Erstattung plus Zinsen freuen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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