Hallo,
meine Freundin und ich haben einen Sohn bekommen.
Wir sind nicht verheiratet. Leben aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft, welche aber so nicht beurkundet ist.
Ich habe die Vaterschaft natürlich anerkannt.
Meine Freundin geht in Elternzeit und erhält Elterngeld.
Ich bin berufstätig und verdiene momentan 1.350,00 € /Monat brutto.
Ich möchte das Kind auf meine Lohnsteuerkarte, welche sich in der Buchhaltung des AGs befindet, eintragen lassen.
Was muss ich wo und wann tun, damit ich das Kind auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann?
Muss man dafür die Lohnsteuerkarte haben oder kann man sich auch eine entsprechende Bescheinigung besorgen?
Der Sohn ist am 24.06. geboren. Ab wann gilt eine solche Eintragung? Ab dem Eintragsdatum, ab dem nächsten Monat oder aber sogar rückwirkend?
Welche Vor- und evtl. Nachteile hat eine solche Eintragung auf die Lohnsteuerkarte?
Stimmt es, dass man sich das Kind auch nur zur Hälfte eintragen lassen kann?
Worin liegt der Unterschied zur vollständigen Eintragung?
Ich habe die Lohnsteuerklasse I. Ändert sich durch die Eintragung an dieser etwas?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Wie wann wo Kinderfreibetrag eintragen lassen?
Haben Sie sich versteuert?
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Du musst Dir die Lohnsteuerkarte von Deinem AG holen und damit zum Einwohnermeldeamt gehen. Die Buchhaltung Deines AG ist verpflichtet, Dir die Steuerkarte für Änderungen von Eintragungen herauszugeben. Zusätzlich solltest Du Dir die Geburtsurkunde Deines Sohnes mitnehmen.
Jeder Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag, wobei auf der Steuerkarte dennoch eine 1,0 eingetragen wird. Eine vollständige Eintragung des Kinderfreibetrages bei Dir ist nicht möglich.
Folgende Auswirkungen ergeben sich daraus:
- Die Steuerklasse I bleibt erhalten.
- Die Höhe der Lohnsteuer ändert sich nicht.
- Die Höhe des Soli-Zuschlages ändert sich. Der beträgt bei einem Bruttogehalt von 1.350€ aber nur 0,38€ und sinkt dann auf 0,00€.
- Wenn Du Kirchensteuer zahlst, ändert sich die Höhe der Kirchensteuer. Bei 1.350€ brutto sinkt diese dann von 6,63€ auf 0,00€
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung sinkt um 0,25%. Der Beitrag sinkt also von 14,85€ auf 11,47€.
Außerdem ist noch die Eintragung eines Freibetrages möglich, weil Du Deiner Freundin als Mutter des gemeinsamen Kindes jetzt gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist. Die genaue Höhe hängt von Euren Einkommensverhältnissen ab.
Wenn ich hier als Höchstbetrag die Opfergrenze ansetze, dann kannst noch einen monatlichen Freibetrag in Höhe von ca. 226€ erhalten. Dadurch würde die Lohnsteuer von 82,91€ auf 34,08€ sinken.
Das setzt aber voraus, dass Deine Freundin kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Die Eintragung eines Freibetrages erfolgt beim Finanzamt.
Um die Gedanken zu Ende zu führen: Durch eine Heirat würde die Lohnsteuer auf 0€ sinken, so dass auch noch die 34,08€ gespart werden könnten.
Je nach Einkommenssituation Deiner Freundin (Elterngeld?) besteht hier auch noch Anspruch auf ergänzendes ALG II. Das solltest Du auf jeden Fall prüfen.
Wo lässt man sich in oben genannten Anwendungsfall am Besten beraten?
Direkt bei einem Steuerberater oder einen Anwalt oder .... ?
Danke für die Hilfe.
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