Guten Abend,
Ich würde gerne mal wissen was in einem Fall herauskommen könnte bzw. wahrscheinlich herauskommen würde:
Person A ist zusammen mit Freunden auf einer Kneipentour und kippt ordentlich einen hinter die Binde. Als Person A sich auf den Heimweg macht bzw. von den Türstehern einer Lokalität gebeten wird macht er sich zusammen mit den Freunden auf den Heimweg bzw. zu einem Taxistand. Während des Weges von ca. 500m fällt Person A zwei Beamten auf, die Person A dann im Schritttempo bis zum Taxistand begleiten. Nachdem Person A nicht in Taxi steigen will greifen die Beamten ein und Person A beginnt die Beamten zu beleidigen. Diese wollen ihn daraufhin in eine Arrestzelle bringen.
Da Person A aber schon nicht mehr Herr seiner Sinne ist beleidigt er die Beamten weiter. Person wird mit Handschellen in den VW Bus gebracht und muss bis zum nächsten Mittag seinen Rausch auschlafen.
Gehen wir davon aus das Person A arbeitslos bzw. Zivildienstleistender ist und bisher wegen keinen Angelegenheiten verurteilt wurde; Jedoch wurde ein früheres Verfahren mit 15 Jahren wegen Beleidigung und Gewaltaufruf im Internet eingestellt. Person A ist zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt.
Was hat A für Strafen zu erwarten? Kommt es zu einer Verhandlung? Spielt es eine Rolle was A gesagt hat wenn er laut Polizei "stark alkoholisiert" war?
Danke schonmal für eure Antwort
Beleidigung in alkoholisiertem Zustand
Es kommt auf den genauen Alkoholpegel an. Desweiteren kommt es darauf an, ob noch Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Zudem ist relevant, welche Beleidigungen ausgesprochen wurden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Danke schonmal für ihre Hilfe Herr Rönner
Gehen wir mal von Beleidigungen eher höherer Güte aus, also in Richtung A-Loch/Hurensohn etc.
Dazu würde mich noch interessieren wieso die Art der Beleidigung dann eine Rolle spielt, dem Betrunkenen ist in diesem Moment warscheinlich nichtmal mehr möglich zwischen Idiot und A-Loch zu differenzieren.
Wie kann in nachhinein nachvollzogen werden wie betrunken Person A war? Müsste wenn die Beamten feststellen das Person A stark alkoholisiert ist eine Blutentnahme angeordnet werden? Stark alkoholisiert ist ja ein breites Spektrum von noch bewegungsfähig aber geistig total weg oder nur angetrunken aber mit merklichen Koordinationseinbußen.
-- Editiert von T3rminus am 17.04.2007 22:05:24
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wurde Ihnen denn die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beleidigung bekanntgegeben, als Sie in die Zelle gesperrt wurden bzw. entlassen worden sind?
Ansonsten würde ich einfach mal abwarten, ob Post vom Revier kommt.
Sie könnten aber auch selber im Revier vorbeischauen und nachfragen, ob eine Anzeige gefertigt wurde.
Bei solchen Vorfällen ist es aber häufig so, dass keine Anzeige gefertigt wird.
Wenn ich für jeden Betrunkenen der mich beleidigt weil ich ihn einsperre eine Anzeige fertigen würde... na gute Nacht.
Da bei Ihnen kein Alkotest gemacht wurde, wird vermutlich keine Anzeige folgen.
-----------------
"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"
Der Fall ist mir so nicht passiert, geht um einen Bekannten.
Person A hat nach verlassen der Zelle einen Bogen über eine Gewahrsamnahme zur Verhinderungen weiterer Straftaten erhalten (Eben die Zeit in der Zelle).
Nachdem Person A seinen Rausch fertig ausgeschlafen hat schreibt er eine Entschuldigung an den Beamten den er wohl beleidigt hatte, 2 Wochen später kommt per Post der Anhörungsbogen wegen Beleidigung.
Was wäre wenn der Alkoholwert 2,2 gewesen wäre?
-- Editiert von T3rminus am 18.04.2007 13:41:05
Wenn der Blutalkoholwert nicht bestimmt worden ist, kann dieser in der Regel auch nicht mehr nachvollzogen werden. Dann kommt es auf die jeweiligen Zeugenaussagen an.
Sofern noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, wären Sozialstunden denkbar. Bei der Anwendung von Erwachsenenrecht wäre eine Geldstrafe denkbar.
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
54 Antworten