@Bob

29. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)
@Bob

Die letzte Frage.....für heut

HAst Du auch bestimmt schon beantwortet. Bekommt der AG irgendwie mit, ob ich einen Eintrag habe? Also durch Polizei oder StA oder....?

Notfall oder generelle Fragen?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu:

Ich mache mir viel zu viel Gedanken. Warum sollte der AG auf einmal ein Zeugnis anfordern? Wenn in den 12 Jahren nichts passiert ist......so tröste ich mich.....und wenn er das tun würde, dann ist das wahrscheinlich immer noch kein Künd.grund....
Siehst Du das auch so?

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#2
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob,

wen Du noch mal kurz eingehen würdest, wäre das nett.
Bekommt der Richter die komplette Akte? Kann der StA mein schreiben da raus nehmen?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

HAst Du auch bestimmt schon beantwortet.

Ja

Bekommt der AG irgendwie mit, ob ich einen Eintrag habe? Also durch Polizei oder StA oder....?

Nein


Dazu:

Ich mache mir viel zu viel Gedanken.

Ja

Warum sollte der AG auf einmal ein Zeugnis anfordern?

Richtig

und wenn er das tun würde, dann ist das wahrscheinlich immer noch kein Künd.grund....
Siehst Du das auch so?

Ich kann es immer nur wiederholen: Das entscheidet er (!!!) alleine.

Bekommt der Richter die komplette Akte?

Ja

Kann der StA mein schreiben da raus nehmen?

Theoretisch kann er auch mit der Hälfte des Akteninhaltes seinen Kamin anfeuern, nur warum sollte er das tun ?! Genauso wenig hat er einen Grund dafür Deine Stellungnahme aus der Akte zu entfernen. Strafbar wäre es noch dazu.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 29.10.2004 13:53:47

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#4
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt habe dich glaube ich genug genervt :)
Danke für Deine Hilfe.....

Hat eigentlich aus heiterem Himmel der AG ein Recht während des Arbeitsverhältnisses ein FZ zu verlangen?(Nicht Beamter/öff.Dienst)

Es muss ja dazu einen Anlaß geben, denke ich.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hat eigentlich aus heiterem Himmel der AG ein Recht während des Arbeitsverhältnisses ein FZ zu verlangen?


"Verlangen" kann er es natürlich.

Ob Du diesem Verlangen im Einzelfall auch nachkommen mußt, entscheidet im Zweifelsfall das Arbeitsgericht.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmmm.....das verstehe ich nicht so, warum er einfach eins verlangen sollte.....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn ihm danach ist, kann er eins verlangen. Das steht ihm doch frei. Vielleicht hat er einen anonymen Anruf gekriegt, daß einer seiner Angestellten ein verurteilter Kinderschänder ist. Dem möchte er dann vielleicht auf den Grund gehen.

Ob Du arbeitsrechtlich verpflichtet bist, ihm aus eines auszuhändigen, steht auf einem ganz anderen Blatt

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
pukk
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 32x hilfreich)

Bob-Ich liebe Ihren Humor!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

:)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

aber es ist wohl nicht gängig, daß der AG ein FZ währen der Beschäftigung haben will. Wie Du schon sagts, muß den Beschuldigten schon einer "verpätzen".....

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Genau

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#12
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Und Bob? Geschafft?

Wie wär´s jetzt mit nem Schnaps, hm? Einen *rüberschieb"

Prost! :)


LG

-- Editiert von runa am 30.10.2004 17:14:35

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hallo Runa,

*Prost*

;)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

worauf trinkt ihr? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Darauf, daß Du jetzt offenbar auch der Meinung bist, daß Dein Chef keinen Grund hat aus heiterem Himmel ein Führungszeugnis haben zu wollen. ;)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#16
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

:)

ich danke dir für deine hilfe......all das ist dzrch depressionen entstanden. mein ag weiss auch das ichdepri bin.

bi dann

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hellori
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob,

habe ich mit dem neuen Gesetz Aussicht, daß aus dem SB ein Geldauflage gemacht wird?
Soll ich nach dem ich den SB bekommen habe, den StA fragen. Oder lassen die sich auf sowas nicht ein?

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