Mein Lebensgefährte wurde am 17.7.08 mit einem Haftbefehl nach §126a in eine forensische Klinik eingewiesen,da seine Bewährung widerrufen wurde.Meine Frage nun:Da der Haftbefehl von Brandenburg kommt und hier in Aachen Amtshilfe vom Amtsgericht in Aachen geholt hat,frage ich mich,ob mein Lebensgefährte hier in NRW heimatnah in einer Klinik bleiben kann,oder ob er verlegt wird?Seine Anwältin hat es mir versprochen,daß er hier in NRW heimatnah bleiben kann!
lg,Erdbeere81
Forensik
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich glaube Sie werfen da einiges Durcheinander, ein sog. Unterbringungsbefehl (§126a StPO
) wird analog wie ein Haftbefehl erlassen, es hat also erstmal -meiner Ansicht nach- nichts damit zu tun das eine Bewährung widerrufen wurde sondern damit das er neue Taten begangen hat.
Wäre nähmlich eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken, (wegen eines Bewährungswiederrufes) dann würde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen, wenn ihr LAG sich nicht zum Strafantritt gestellt hat.
Daher sollten Sie hier nochmal genau nachfragen, oder dezidierter darlegen.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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Sorry,meinte einen Vollstreckungshaftbefehl!!
lg,Erdbeere81
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Gut, und der VollstreckungsHB wurde erlassen, und er wurde in eine JVA eingeliefert, oder in eine Klinik.
Wenn er in eine Klink eingewiesen wurde, wie wurde das begründet.
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Er wurde in eine forensische Klinik gebracht,mit der Begründung,er habe seine Bewährungsauflagen nicht eingehalten.Genaueres weiß ich leider auch nicht,da mir niemand Auskunft erteilt und ich nicht mit ihm telefonieren darf.Besuche ihn Donnerstag und werde dann mehr wissen.
lg,Erdbeere81
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