Hausdurchsuchung nach Führerscheinentzug aufgrund von Verletzung des BtmG

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gibmafuffi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung nach Führerscheinentzug aufgrund von Verletzung des BtmG

Hallo zusammen!

Folgendes Szenario: A wird im Juli der Führerschein entzogen, da er bei einer Verkehrskontrolle aufgrund eines sehr hohen THC-C00H Wert als Dauerkonsument von Cannabis eingestuft wird. Daraufhin stellt A den Konsum von Cannabis nach und nach ein.
6 Monate später findet eine Hausdurchsuchung bei A statt, mit der Begründung er sei Dauerkonsument, mit dem Verweis auf das oben genannten Verfahren.
Beschlagnahmt wird eine Bong, und ein Grinder, die A noch für Gäste in der Wohnung aufbewahrt, 2 Laptops und USB Sticks. Die Laptops braucht A dringend für die Arbeit.

Wie sollte sich A in der bevorstehenden Vernehmung als Beschuldigter verhalten? Die Beamten um eine Blutabnahme bitten, da er jetzt clean ist? Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, wird das Verfahren dadurch schnell eingestellt und er bekommt seine beschlagnahmten Sachen wieder? Oder die Aussage gänzliche verweigern, wie es im allgemeinen geraten wird? Die Laptops bekommt er ja dadurch erst nach Einstellung des Verfahrens wieder, was sich sehr lange ziehen kann.
A ist Wohnhaft in Niedersachsen

Danke im Voraus für kompetente Antworten.

-- Editiert von Gibmafuffi am 25.11.2019 15:42

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Die Beamten um eine Blutabnahme bitten, da er jetzt clean ist? Wozu das denn? Der Konsum wird ihm nicht vorgeworfen, da der gar nicht strafbar ist. Und alles andere kann man auch als Nicht-Konsument machen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Es ist immer schwer zu sagen was du am besten machen solltest.

Wenn das was du geschrieben hast, die Wahrheit ist, würde ich an der Stelle zur Vernehmung gehen und es eben genau so erklären, dass du nach der Entziehung der Fahrerlaubnis den Drogenkonsum eingestellt hast und die Bong und den Grinder noch von früher daheim hattest. Nicht aufgefundenes BtM, PC und Smartphone auf dem keine "verdächtigen" Chatverläufe sind, wo es um Drogenkäufe geht oder Online-Bestellungen und natürlich das Angebot gerne freiwillig eine Blut- oder Urinprobe abzugeben, weil der nicht vorhandene Konsum zumindest als Indiz für den Nicht-Besitz von BtM sprechen könnte, sollten ihr übriges tun.

Die Story zu erzählen und dann aber Nachrichten a la "Hey hast du was?" - "Jo" - "Ok ich komm vorbei." drauf aufm Handy oder PC zu haben, wäre natürlich kontraproduktiv und die Story mit dem eingestellten Konsum würde dir keiner mehr abkaufen. ^^


@muemmel
Naja, das Angebot Blut- oder Urinprobe freiwillig abzugeben schadet sicher nicht. Und zumindest wenn die Polizei / Staatsanwaltschaft von einem Dauerkonsument ausgeht, könnte eine drogenfreie Probe vielleicht schon eine Indizwirkung haben...

-- Editiert von Dirrly am 25.11.2019 19:59

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat:
Naja, das Angebot Blut- oder Urinprobe freiwillig abzugeben schadet sicher nicht.

ist aber unnötig und recht teuer - kostet ca. 200 Euro eine einfache Analyse.
Zudem er sich im schlimmsten Falle selber hereinreiten wird, wenn beispielsweise in Fett gespeicherte THC-Abbauprodukte freigesetzt werden und plötzlich den COOH Wert in die Höhe schießen lassen.

Zitat:
Wenn ja, wird das Verfahren dadurch schnell eingestellt und er bekommt seine beschlagnahmten Sachen wieder?

Nach Abschluss des Verfahrens und wenn selbiges eingestellt wird oder es einen Freispruch gibt, gibt es die Sachen (nach mehrmaligen Nachfragen zurück). Man kann sicherlich alternativ um ein Backup der Daten auf der Festplatte bitten oder beantragen, dass die Beamten die Festplatte spiegeln und dir dann das Gerät aushändigen - würde ich aber nicht ohne Hilfe beantragen.

Zitat:
Beschlagnahmt wird eine Bong, und ein Grinder, die A noch für Gäste in der Wohnung aufbewahrt

....beißt sich etwas mit der Aussage
Zitat:
Daraufhin stellt A den Konsum von Cannabis nach und nach ein.

Heißt "nach und nach", dass er jetzt noch konsumiert (evtl. nur noch ein bißchen) oder ist er ganz davon weg? - Hand aufs Herz, auch dann und wann bei Freunden einen Rauchen, zählt NICHT als aufhören!

Zitat:
Wie sollte sich A in der bevorstehenden Vernehmung als Beschuldigter verhalten?

Am besten gar nicht auftauchen, denn es besteht keine Pflicht dazu - im schlimmsten Fall reitet man sich noch weoiter rein. Die "netten" Beamten dort sind garantiert nicht deine Freunde und werde versuchen dir ein Geständnis oder irgendwas zu entlocken, dass deren Handeln auch nur ansatzweise gerechtfertigt (s.o.)

Warte erstmal ab, ob eine Anklageschrift kommt...dann schau weiter


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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hatte die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat:
Hatte die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss?

Hmm, selbst ohne Beschluss könnten solche "Zufallsfunde" *hust hust* ggf. verwertet werden. In Germany gibt ja keine "fruit-of-the-poisoned-tree-"Doktrie. Daher wird es schwer sich darauf zu stützen.....

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, wenn es Zufallsfunde gibt, die verwertbar sind. Meine Frage hatte aber ohnehin einen ganz anderen Hintergrund:

a) würde es mich sehr wundern, wenn ein Richter hier bei uns in Niedersachsen alleine(!!) wegen einer Fahrt unter Cannabis-Einfluss eine HD anordnet. Wenn er das tatsächlich getan hat, dürfte hier noch die ein oder andere Information fehlen, die der TE vergessen hat mitzuteilen, oder möglicherweise selber nicht kennt.

b) ist von der Antwort abhängig, welche rechtlichen Schritte der TE jetzt ergreifen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
würde es mich sehr wundern, wenn ein Richter hier bei uns in Niedersachsen alleine(!!) wegen einer Fahrt unter Cannabis-Einfluss eine HD anordnet

Tja das wäre selbst hier in Bayern recht ungewöhnlich, noch dazu nach 6 Monaten. Ich würde ebenfalls davon ausgehen dass die Basis für den Durchsuchungsbeschluss eine andere ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat:
Ich würde ebenfalls davon ausgehen dass die Basis für den Durchsuchungsbeschluss eine andere ist.


Da würden mir spontan zwei einfallen:
- Observierung (auch TK-Anlagen)
- Ausgewertete Datenträger diverser Dealer usw.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, zum Beispiel...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Haben sich in der Hausnummer vertan :grins: :devil: :banana:

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@fb367463-2, dein Kommentar ist nicht lustig.

-- Editiert von altona01 am 26.11.2019 17:55

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cf0x
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht könnte der TE diesen Sachverhalt noch aufklären. Denn er hat nur geschrieben, dass ein hoher Carbonsäurewert (THC-C00H) festgestellt wurde, nicht aber das eine Fahrt unter Drogeneinfluss mit einem THC Wert über dem Grenzwert stattgefunden hat.

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