Hallo zusammen!
Folgendes Szenario: A wird im Juli der Führerschein entzogen, da er bei einer Verkehrskontrolle aufgrund eines sehr hohen THC-C00H Wert als Dauerkonsument von Cannabis eingestuft wird. Daraufhin stellt A den Konsum von Cannabis nach und nach ein.
6 Monate später findet eine Hausdurchsuchung bei A statt, mit der Begründung er sei Dauerkonsument, mit dem Verweis auf das oben genannten Verfahren.
Beschlagnahmt wird eine Bong, und ein Grinder, die A noch für Gäste in der Wohnung aufbewahrt, 2 Laptops und USB Sticks. Die Laptops braucht A dringend für die Arbeit.
Wie sollte sich A in der bevorstehenden Vernehmung als Beschuldigter verhalten? Die Beamten um eine Blutabnahme bitten, da er jetzt clean ist? Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, wird das Verfahren dadurch schnell eingestellt und er bekommt seine beschlagnahmten Sachen wieder? Oder die Aussage
gänzliche verweigern, wie es im allgemeinen geraten wird? Die Laptops bekommt er ja dadurch erst nach Einstellung des Verfahrens wieder, was sich sehr lange ziehen kann.
A ist Wohnhaft in Niedersachsen
Danke im Voraus für kompetente Antworten.
-- Editiert von Gibmafuffi am 25.11.2019 15:42
Hausdurchsuchung nach Führerscheinentzug aufgrund von Verletzung des BtmG
Die Beamten um eine Blutabnahme bitten, da er jetzt clean ist? Wozu das denn? Der Konsum wird ihm nicht vorgeworfen, da der gar nicht strafbar ist. Und alles andere kann man auch als Nicht-Konsument machen...
Es ist immer schwer zu sagen was du am besten machen solltest.
Wenn das was du geschrieben hast, die Wahrheit ist, würde ich an der Stelle zur Vernehmung gehen und es eben genau so erklären, dass du nach der Entziehung der Fahrerlaubnis den Drogenkonsum eingestellt hast und die Bong und den Grinder noch von früher daheim hattest. Nicht aufgefundenes BtM, PC und Smartphone auf dem keine "verdächtigen" Chatverläufe sind, wo es um Drogenkäufe geht oder Online-Bestellungen und natürlich das Angebot gerne freiwillig eine Blut- oder Urinprobe abzugeben, weil der nicht vorhandene Konsum zumindest als Indiz für den Nicht-Besitz von BtM sprechen könnte, sollten ihr übriges tun.
Die Story zu erzählen und dann aber Nachrichten a la "Hey hast du was?" - "Jo" - "Ok ich komm vorbei." drauf aufm Handy oder PC zu haben, wäre natürlich kontraproduktiv und die Story mit dem eingestellten Konsum würde dir keiner mehr abkaufen. ^^
@muemmel
Naja, das Angebot Blut- oder Urinprobe freiwillig abzugeben schadet sicher nicht. Und zumindest wenn die Polizei / Staatsanwaltschaft von einem Dauerkonsument ausgeht, könnte eine drogenfreie Probe vielleicht schon eine Indizwirkung haben...
-- Editiert von Dirrly am 25.11.2019 19:59
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Naja, das Angebot Blut- oder Urinprobe freiwillig abzugeben schadet sicher nicht.
ist aber unnötig und recht teuer - kostet ca. 200 Euro eine einfache Analyse.
Zudem er sich im schlimmsten Falle selber hereinreiten wird, wenn beispielsweise in Fett gespeicherte THC-Abbauprodukte freigesetzt werden und plötzlich den COOH Wert in die Höhe schießen lassen.
Zitat:Wenn ja, wird das Verfahren dadurch schnell eingestellt und er bekommt seine beschlagnahmten Sachen wieder?
Nach Abschluss des Verfahrens und wenn selbiges eingestellt wird oder es einen Freispruch gibt, gibt es die Sachen (nach mehrmaligen Nachfragen zurück). Man kann sicherlich alternativ um ein Backup der Daten auf der Festplatte bitten oder beantragen, dass die Beamten die Festplatte spiegeln und dir dann das Gerät aushändigen - würde ich aber nicht ohne Hilfe beantragen.
Zitat:Beschlagnahmt wird eine Bong, und ein Grinder, die A noch für Gäste in der Wohnung aufbewahrt
....beißt sich etwas mit der Aussage
Zitat:Daraufhin stellt A den Konsum von Cannabis nach und nach ein.
Heißt "nach und nach", dass er jetzt noch konsumiert (evtl. nur noch ein bißchen) oder ist er ganz davon weg? - Hand aufs Herz, auch dann und wann bei Freunden einen Rauchen, zählt NICHT als aufhören!
Zitat:Wie sollte sich A in der bevorstehenden Vernehmung als Beschuldigter verhalten?
Am besten gar nicht auftauchen, denn es besteht keine Pflicht dazu - im schlimmsten Fall reitet man sich noch weoiter rein. Die "netten" Beamten dort sind garantiert nicht deine Freunde und werde versuchen dir ein Geständnis oder irgendwas zu entlocken, dass deren Handeln auch nur ansatzweise gerechtfertigt (s.o.)
Warte erstmal ab, ob eine Anklageschrift kommt...dann schau weiter
Hatte die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss?
Zitat:Hatte die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss?
Hmm, selbst ohne Beschluss könnten solche "Zufallsfunde" *hust hust* ggf. verwertet werden. In Germany gibt ja keine "fruit-of-the-poisoned-tree-"Doktrie. Daher wird es schwer sich darauf zu stützen.....
Ja, wenn es Zufallsfunde gibt, die verwertbar sind. Meine Frage hatte aber ohnehin einen ganz anderen Hintergrund:
a) würde es mich sehr wundern, wenn ein Richter hier bei uns in Niedersachsen alleine(!!) wegen einer Fahrt unter Cannabis-Einfluss eine HD anordnet. Wenn er das tatsächlich getan hat, dürfte hier noch die ein oder andere Information fehlen, die der TE vergessen hat mitzuteilen, oder möglicherweise selber nicht kennt.
b) ist von der Antwort abhängig, welche rechtlichen Schritte der TE jetzt ergreifen könnte.
Zitatwürde es mich sehr wundern, wenn ein Richter hier bei uns in Niedersachsen alleine(!!) wegen einer Fahrt unter Cannabis-Einfluss eine HD anordnet :
Tja das wäre selbst hier in Bayern recht ungewöhnlich, noch dazu nach 6 Monaten. Ich würde ebenfalls davon ausgehen dass die Basis für den Durchsuchungsbeschluss eine andere ist.
Zitat:Ich würde ebenfalls davon ausgehen dass die Basis für den Durchsuchungsbeschluss eine andere ist.
Da würden mir spontan zwei einfallen:
- Observierung (auch TK-Anlagen)
- Ausgewertete Datenträger diverser Dealer usw.
Ja, zum Beispiel...
Haben sich in der Hausnummer vertan
@fb367463-2, dein Kommentar ist nicht lustig.
-- Editiert von altona01 am 26.11.2019 17:55
Vielleicht könnte der TE diesen Sachverhalt noch aufklären. Denn er hat nur geschrieben, dass ein hoher Carbonsäurewert (THC-C00H) festgestellt wurde, nicht aber das eine Fahrt unter Drogeneinfluss mit einem THC Wert über dem Grenzwert stattgefunden hat.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ab wann macht ein Anwalt Sinn?
Die Antworten findet ihr hier:
Braucht man einen Anwalt im Strafrecht? Wie finde ich den richtigen? Was kostet ein Rechtsanwalt?
Strafverteidiger und Pflichtverteidiger - Alles über den Anwalt für Strafrecht / Das altbekannte Sprichwort „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gotteshand" ist ein von Anwälten viel zitierter Spruch... mehr-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten