Opfer oder Täter ?
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Nehmen wir mal an ein Angestellter der bei der XZ-Bank als Vermögensberater tätig ist kauft für eigene Zwecke zu Lasten seines Privatgirokontos (welches auch bei der XZ-Bank=Arbeitgeber geführt wird) hoch spekulative Wertpapiere (Optionsscheine/Zertifikate).
Knackpunkt dieser Situation ist, dass er die Wertpapiere gekauft hat, obwohl auf seinem Privatgirokonto keine ausreichende Deckung vorhanden war. Zum Kauf seiner Wertpapiere bedient er sich einem speziellen Wertpapierordersystem (Zulassung für das System hat er), welches bei der XZ-Bank genutzt wird um für Kunden oder auch für Mitarbeiter Wertpapiere zu kaufen/verkaufen. Der Angestellte hat durch diesen Wertpapierkauf, ohne hierfür eine Erlaubnis bekommen zu haben, sein Konto um 100.000 Euro überzogen. Die Genehmigung zu diesem Kauf und der damit verbundenen automatisierten Überziehung von 100.000 Euro hätte er von seinem Arbeitgeber=XZ-Bank aufgrund seiner geringen Bonität (fehlender Sicherheiten) nicht erhalten. Der Angestellte hat sich bei der durchführung des Wertpapierkaufs die Genehmigung praktisch unerlaubt selbst erteilt und sein Konto für einen Tag überzogen.
Glücklicherweise sind die Wertpapiere in ihrem Kurs gestiegen. Andernfalls, also wenn die Wertpapiere komplett an Wert verloren hätten (was bei diesen Wertpapieren möglich ist), stände das Privatkonto des Angestellten der XZ-Bank plötzlich mit 100.000 Euro im Minus. Dieser hätte höchstwahrscheinlich ein Lebenlang hierfür abzahlen müßen.
Da aber die Situation positiv ausgegangen ist konnte der Angestellte einen Tag später sein Girokonto wieder ausgleichen und einen Gewinn von über 80.000 Euro konnte er noch zusätzlich verbuchen.
Also hat die XZ-Bank=Arbeitgeber die 100.000 Euro wieder erhalten, Überziehungszinsen für diesen Tag wurden bezahlt, die XZ-Bank hat hierdurch über 2.000 Euro an Kauf/Verkaufs-Provisionen verdient und alle sollten normalerweise glücklich sein (Angestellter soll für die Aktion natürlich gerügt werden - vielleicht sogar mit einer Abmahnung), da bei dem Vorgang keiner zu Schaden gekommen ist.
Die Konsequenz des Wertpapier-Vorgangs hat sich aber wie folgt ergeben:
- Trotz bedauern über seine Kompetenzüberschreitung wird der Angestellter fristlos entlassen
(hat sich sonst vorher nie was zu Schulden kommen lassen)
- hat deshalb ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen, welches inhaltlich darauf abzielt, dass er bei einer anderen Bank kein Job mehr erhält (Note 5-6). Unabhängig von der Wertpapieraktion wäre das Zeugnis etwa mit Note 2 ausgestellt
- Die Bank will den Gewinn von 80.000 Euro gegen den Willen des Angestellten für sich vereinnahmen und die Spekulationssteuer in Höhe von 36.000 Euro (45% von 80.000 Euro) soll zusätzlich der Angestellte tragen. Also muß der Angestellte bei der nächsten Einkommenssteuererklärung 36.000 Euro Spekulationssteuer ans Finanzamt überweisen für ein Wertpapiergewinn den er an die XZ-Bank abgeben mußte.
Wie ist das ganze Zivil- und Strafrechtlich zu bewerten ?
Kann man diese unberechtigte Überziehung als Straftat ansehen (XZ-Bank argumentiert, dass das Vermögen der Bank gefährdet wurde) ?
Kann der Arbeitgeber = XZ-Bank einfach so die Gewinne (und das auch noch steuerfrei= zu Lasten des Angestellten) einnehmen (XZ-Bank argumentiert, dass das Verlustrisiko die Bank und nicht der Angestellte zu tragen hätte)?
Welche negativen gesetzlichen Folgen hätte es bei diesem Sachverhalt sowohl für Arbeitergeber als auch für den Arbeitnehmer ?
-- Editiert am 02.03.2009 23:59
Opfer oder Täter ?
quote:<hr size=1 noshade>Kann man diese unberechtigte Überziehung als Straftat ansehen (XZ-Bank argumentiert, dass das Vermögen der Bank gefährdet wurde) ? <hr size=1 noshade>
So ist es. Hier dürfte zweifellos eine sog. schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegen, die den Tatbestand des Betruges oder der Untreue (ggf. sogar im besonders schweren Fall) vorliegen. Das ist immer der Fall wenn der Eintritt eines Vermögensschadens nur z.B. aus Zufall (wie hier - durch den Kursanstieg, anstatt des Kursverfalls) nicht eintritt.
Behalten wird der Täter das Geld sicherlich nicht dürfen. Ein Herausgabeanspruch aus §§ 812 ff. BGB wird sich hier gut begründen lassen (wobei Zivilrecht nicht meine Baustelle ist). Selbst wenn dem nicht so wäre, würde sicherlich der Verfall nach § 73 StGB angeordnet, so dass das Geld für den Täter in jedem Fall weg ist.
quote:<hr size=1 noshade>Welche negativen gesetzlichen Folgen hätte es bei diesem Sachverhalt sowohl für Arbeitergeber als auch für den Arbeitnehmer ? <hr size=1 noshade>
Für den Arbeitgeber sehe ich keine. Für den Arbeitnehmer: Verurteilung wegen Betruges/Untreue, Rückzahlung des Geldes, Kein Job mehr im Finanzgewerbe.
-- Editiert am 03.03.2009 02:41
@ Streetworker, nehmen wir mal, dass deine Bewertung/Analyse zu dem Sachverhalt gesetzlich gesehen zutreffend ist,
aber wie ist die Sache zu bewerten, wenn der Angestellte unter Spielsucht leidet und er das ausgeübte private Wertpapiergeschäft aus psychologieschen Zwängen getätigt hatte ? Unter normalen Umständen wäre es nie zu diesem Geschäft bekommen !
Unter seiner Sucht hat er jahrlang sehr stark zu leiden. Da alles noch gut ausgegangen ist (war ein existenzialer Weckruf für den Angestellten, dass man sowas definitiv nicht machen darf) hätte sich der Angestellte (unter den Umständen seiner Sucht) von seinem Arbeitgeber Herzlichst gewünscht, dass man ihm hilf sein Problem wieder in den Griff zu gekommen.
Der Angestellte ist ohnehin jahrelang mit seiner Krankheit bestraft und da er trotz seiner Sucht vorher nie gegen Regeln oder Gesetzte verstoßen hat wäre es doch eine fairer Akt, wenn man das Problem so löst, dass am Ende keiner in seiner Existenz abschließend zerstört wird.
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quote:<hr size=1 noshade>@ Streetworker, nehmen wir mal, dass deine Bewertung/Analyse zu dem Sachverhalt gesetzlich gesehen zutreffend ist, <hr size=1 noshade>
Soweit es die strafrechtliche Seite betrifft, ist sie das garantiert.
quote:<hr size=1 noshade>aber wie ist die Sache zu bewerten, wenn der Angestellte unter Spielsucht leidet und er das ausgeübte private Wertpapiergeschäft aus psychologieschen Zwängen getätigt hatte ? Unter normalen Umständen wäre es nie zu diesem Geschäft bekommen ! <hr size=1 noshade>
Das mag -wenn durch ein vom Gericht zu bestellendes Gutachten eines psychologischen Sachverständigen verminderte Schuldfähigkeit [§ 21 StGB ] festgestellt wird- zu einer Strafmilderung führen.
An der Strafbarkeit als solches, bzw. auch der Rückzahlungsverpflichtung ändert sich dadurch überhaupt nichts. Es ist ein vielfacher Trugschluß, dass Krankheiten ein Freibrief zum sanktionslosen Begehen von Straftaten sind.
quote:<hr size=1 noshade>Der Angestellte ist ohnehin jahrelang mit seiner Krankheit bestraft und da er trotz seiner Sucht vorher nie gegen Regeln oder Gesetzte verstoßen hat wäre es doch eine fairer Akt, wenn man das Problem so löst, dass am Ende keiner in seiner Existenz abschließend zerstört wird. <hr size=1 noshade>
Dem Angestellten fehlt vor allem anscheinend ein gutes Stück Unrechtsbewußtsein. Darauf deutet alleine die Frage hin, ob das aus einer Straftat erlangte Geld behalten werden darf. Nicht gegen Regeln und Gesetze zu Verstoßen ist der "Normalzustand" und keine "besondere Leistung". Die Bank wird garantiert nicht in ihrer Existenz gefährdet. Und der Angestellte wird sich halt einen anderen Job außerhalb des Finanzsektors suchen müssen. Insoweit ist dann auch dessen Existenz nicht gefährdet. Der Angestellte erwartet hier offenbar einiges mehr an Verständnis, als er erwarten kann. Weiterhin sollte er sich umgehend in eine Therpie hinsichtlich der Spielsucht begeben. Das wird auch vom Gericht honoriert werden.
> Hier dürfte zweifellos eine sog. schadensgleiche Vermögensgefährdung vorliegen, die den Tatbestand des Betruges oder der Untreue (ggf. sogar im besonders schweren Fall) vorliegen.
Bzw. Eingehungsbetrug, da der Täter sich bei Begehung der Handlung im Klaren war, daß ein eventueller Verlust zu Lasten eines Dritten (hier: der Bank) gehen würde.
>Opfer oder Täter ?
Eines sollte noch zum Sachverhalt ergänzt werden.
Ich betone noch einmal, einen eventueller Schaden (der ja nicht eingetreten ist)hätte der Angestellte regulieren müssen - die Bank wäre nicht der geschädigte, sondern nur und nur alleine der Angestellte ! Vielmehr führte folgendes Verhalten der Bank noch dazu, dass die Situation für den Angestellten zusätzlich finanziell erschwert wurde.
Der Angestellte wurde in einem falschen Glauben gelassen:
Die Gutschrift des Wertpapierverkaufs erfolgte nicht sofort auf dem Konto des Angestellten, sondern zunächst auf ein Sonderkonto, welches von der Bank betreut wird. Eine Übertragung dann zu Gunsten des Angestellten erfolgt erst nach genauer Prüfung der Geldeingänge. Somit wußte die Bank
unter welchen Umständen der Gewinn erwirtschaftet wurde und trotzdem ist es ihm gutgeschrieben worden. Ich frage mich warum wird ihm das Geld überwiesen, wenn man wußte, dass er den Gewinn durch eine hohe Kontoüberziehung erwirtschaftet hat (Sachverhalt war völlig klar)?
Mit der bewußten Überweisung und vorheriger Prüfung der Geldeingänge durch die Bank genehmigt sie eigentlich, ja, wir sind damit einverstanden das er das Geld erhält ! Wenn der Bank ein unrechtes Verhalten bewußt geworden wäre, so müßte praktisch spätestens nach einem Tag die Order Glattgestellt werden bzw. die Konten des Angestellten gesperren werden müssen! Da von dem nichts passierte ist der Angestellte davon ausgegangen, dass die Bank die Übertragung des Gewinns geduldet hat und das der Gewinn ihm überlassen wird.
Es ist schon fast verwunderlich, dass nach fast 1 Jahr der Bank aufeinmal einfällt, dass der Gewinn noch zurück zuzahlen ist. Das große Problem ist allerdings, dass mittlerweile das Geld bei Glückspielwetten verloren gegangen.
Wenn die Bank dem Angestellten vor einem Jahr klar gesagt hätte, dass der Gewinn der Bank gehört wäre die Auszahlung nicht erfolgt und der tatsächliche Schaden für den Angestellten (80.000 + 36.000 = 116.000 Euro) wäre nicht entstanden. Durch die Nicht-Glattstellung hat die Bank bewußt in kauf genommen, dass noch zusätzlich Steuer anfallen und zumindest aus sicht der Bank vom Angestellten zu zahlen sind. als hätte auch von der Bank verhindert werden können !
"Ich betone noch einmal, einen eventueller Schaden (der ja nicht eingetreten ist)hätte der Angestellte regulieren müssen - die Bank wäre nicht der geschädigte, sondern nur und nur alleine der Angestellte !"
Oben schreibst Du, der liebe Angestellte hätte wohl "ein Leben lang" den Schaden abbezahlt, den er angerichtet hat. Vielleicht hätte er ihn auch nie vollständig abtragen können? Von den üblichen Zinsen gar nicht zu reden.
Das heißt, die Bank hätte eben NICHT ihren Schaden ersetzt bekommen.
Und Du redest davon, dass der Angestellte keinen Schaden verursacht hätte?
Der Angestellte hätte niemals einen Kredit über diese Summe bekommen.
Warum wohl? Denk nochmal nach.
Zum Rest... ich komm aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.
Allein die Überschrift ist schon ein Knaller - denkst Du allen Ernstes, der Angestellte sei ein Opfer
?
Und die Bank sei jetzt daran schuld, dass er einen "Schaden" von 116.000 Euro hat?!
Weil der Angestellte das viele Geld, das ihm gar nicht gehörte, umgehend wieder aus dem Fenster geworfen hat?
Das widerspricht sich doch mit dem hier: "(war ein existenzialer Weckruf für den Angestellten, dass man sowas definitiv nicht machen darf)."
Kein sehr lang anhaltender Weckruf, hm?
Wenn der Täter schon seit Jahren weiß, dass er spielsüchtig ist und nicht mit Geld in Berührung kommen sollte, dann sollte er doch schon in eigenem Interesse schnellstmöglich eine Therapie machen UND sich einen weniger gefährlichen Arbeitsplatz suchen.
Du kannst nicht erwarten, dass der AG den Täter nun an die Hand nimmt, ihm hilft, sein "Problem" zu lösen, womöglich noch großzügig über seine Verfehlungen und seine Schulden hinwegsieht und ihm vertraut, dass sowas schon nie wieder vorkommen wird.
Das klingt ja fast, als würde er als dummes, unselbstständiges Kind behandelt werden wollen, das nicht weiß, was es tut...
Tja, chocmiranda ist mir da in weiten Teilen zuvorgekommen. Ihnen fehlt offensichtlich nicht nur "ein gutes Stück", sondern jegliches Unrechtsbewußsein. Genau so wie oben sollten Sie vor Gericht argumentieren (und jegliche Einsicht vermissen lassen), wenn Sie eine möglichst harte Strafe bekommen wollen.
Und wenn die Bank Sie erst nach 2 oder 3 Jahren angezeigt hätte, wäre das Sache der Bank. Sie haben hier eine Straftat begangen. Punktum. Sie sind alles andere als in der Position sich noch als Opfer hinstellen zu können.
Aber gut - da Sie sich offenbar in dieser Rolle sehen wollen, erübrigt sich auch jegliche weitere Diskussion darüber...
Thema "Opfer oder Täter" ist vielmehr eine provokative Überschrift um
für meinen Beitrag interesse zu wecken.
Fakt ist, dass der Angestellte auf das extremste verzweifelt ist und deshalb bei dem einen oder anderen Argument sich einwenig schwer tut.
Das der Fehler des ganzen Ursprungs beim Angestellten liegt ist klar - er hätte niemals und unter keinen Umständen Wertpapiere kaufen dürfen ohne das hierfür den Gegenwert/Sicherheit bzw. eine Erlaubnis zu haben und schon gar nicht in diesen Summen.
Das sein Verhalten falsch gewesen ist sieht er auch ein und er würde solche Aktivitäten absolut unter keinen Umständen wiederholen.
Welche Folgen das haben kann, ist ihm absolut leider praktisch durch seinen Job-und Gesichtsverlust, Steuerschuld (Gewinnrückzahlung ?) vor Augen geführt worden. Der Angestellte steht derzeit unter großem Streß, er steht mit dem Problem alleine dar. Er will das Geld zurückzahlen, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Wenn er das Geld noch hätte würde er ohne zögern alles wieder einzahlen - leider hat er alles verspielt. Und ihm tut alles wirklich sehr leid. Die Situation in die er letztendlich aufgrund seiner Sucht gekommen ist beschäftigt in Tag und Nacht. Derzeit ist er soweit, dass er schon konkrete Suizidopläne hat. Es ist eine große Schande für Ihn das er unerlaubt gehandelt hat. Noch vor wenigen Jahren hat er Glücpsiel verabscheucht und jetzt gehört er zu denen die hierdurch ihren Job/Ansehen verloren haben.
Das einzige was ihn noch von dieser großen mentalen und finanziellen Last Retten kann ist, dass die Bank auf die Rückzahlung des Gewinns aus Kulanz/Menschlichkeit verzichtet(Gewinn war vorher nicht vorhanden, also würde sie hierbei auch nicht´s verlieren)und damit ermöglich das ein Mensch der einen großen Fehler gemacht hat, wieder ins Leben zu kommen. Es ist klar, dass es keine Selbstverständlichkeit wäre auf die Gewinne zuverzichten, eher ist als extrem außergewöhnlich zu sehen.
Eine Chance auf ein Neuanfang, und das ihn sein Arbeitgeber vergibt ist das einzige wovon er träumt. Eine Suchttherapie muss er und wird er jetzt wahrnehmen, um eine neue Zukunft zu starten. Und ein Entgegenkommen mit einem Gewinnerlaß wäre das schönste was ihm passieren kann - er würde die Kulanz der Bank unendlich auf das allerhöchste Wertschätzen. Er wird sich jetzt in einer anderen Branche umschauen müßen und hofft das er ein neues Leben ohne Schulden beginnen kann und das geht nur mit der Gnade des Arbeitgebers. Sorry, dass ich bei meinen heutigen vorherigen Schreiben einwenig aufbrausend gewesen bin.........
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Fakt ist, dass der Angestellte auf das extremste verzweifelt ist
Das ist aus Ihrer subjektiven Sicht nachvollziehbar.
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und deshalb bei dem einen oder anderen Argument sich einwenig schwer tut.
Ein Argument, dass "die Schuld" hier zumindest teilweise der Bank zuschlagen kann, gibt es auch nicht. Deswegen sollten Sie auch gar nicht versuchen in diese Richtung zu argumentieren. Das erzeugt nur Mißverständnisse, die sich letztlich negativ für Sie auswirken. Nehmen SIe sich einen Anwalt und lassen Sie den machen.
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Welche Folgen das haben kann, ist ihm absolut leider praktisch durch seinen Job-und Gesichtsverlust, Steuerschuld (Gewinnrückzahlung ?) vor Augen geführt worden. Der Angestellte steht derzeit unter großem Streß, er steht mit dem Problem alleine dar. Er will das Geld zurückzahlen, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Wenn er das Geld noch hätte würde er ohne zögern alles wieder einzahlen - leider hat er alles verspielt. Und ihm tut alles wirklich sehr leid. Die Situation in die er letztendlich aufgrund seiner Sucht gekommen ist beschäftigt in Tag und Nacht.
Dann sollte er sich der Situation stellen, eine Therapie beginnen, sich eine neue Anstellung suchen und beginnen mit dem Verdienst den Schaden zu begleichen. Anwalt, Therapeut, Schuldenberatung. Das ist hier der Weg
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dass er schon konkrete Suizidopläne hat.
Ein weiterer Grund sich schnellstens professionelle Hilfe zu holen.
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Das einzige was ihn noch von dieser großen mentalen und finanziellen Last Retten kann ist, dass die Bank auf die Rückzahlung des Gewinns aus Kulanz/Menschlichkeit verzichtet(Gewinn war vorher nicht vorhanden, also würde sie hierbei auch nicht´s verlieren)und damit ermöglich das ein Mensch der einen großen Fehler gemacht hat, wieder ins Leben zu kommen. Es ist klar, dass es keine Selbstverständlichkeit wäre auf die Gewinne zuverzichten, eher ist als extrem außergewöhnlich zu sehen.
Dann sollten Sie versuchen ggf. über eine Schuldnerberatungsstelle einen Vergleich zu erreichen, bei dem die Bank vielleicht auf einen Teil(!) verzichtet und sie den Rest in annehmbaren Raten zahlen können, ohne dass die Bank Vollstreckungsmaßnahmen betreibt. Die "Verhandlung" darüber sollten Sie jedoch in jedem Fall einer Schuldnerberatungsstelle überlassen, da das prinzipiell besser ist und in besonderen in Ihrem Fall vermeidet, dass Sie ähnl. ungeschickt argumentieren wie hier. Denn es dringt zwischen den Zeilen schon wieder durch:
"Ich habe einen Fehler gemacht und mir gehts nun schlecht".
"Nun liegt es an Dir, Bank, dafür zu sorgen, dass es mir wieder besser geht, indem Du Dich menschlich zeigst und auf das Geld verzichtest.
"Wenn Du das nicht tust, gehts mit weiter schlecht, vielleicht bringe ich mich sogar um, und Du bist schuld"
So wird das nichts !
Mir ist schon klar, wovon Sie träumen. Und Sie können ja auch über die Schuldnerberatung einen Vorstoß in diese Richtung unternehmen. Sie sollten aber auf jeden Fall einen "Plan B" für den Fall haben, dass es nicht klappt. Und die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht klappt (zumindest nicht in dem Umfang den Sie sich wünschen) ist recht groß.
@ Papier
Ich habe Ihnen eine PM gesendet...
"@ Papier
Ich habe Ihnen eine PM gesendet..."
Ich auch ^^
Kann ich die eigentlich auch irgendwo sehen, oder nur die Nachrichten im Posteingang? @Streetworker
Nee, nur die im Eingang...
Ah, und ich dachte, ich bin nur zu doof, das zu finden... danke
Und jetzt?
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