Selbstständige Autovermietung in Deutschland mit Sitz in Holland, Problem : Drogenschmuggel

7. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständige Autovermietung in Deutschland mit Sitz in Holland, Problem : Drogenschmuggel

Hallo,
Ich möchte mit einem Bekannten aus Holland Luxus Sportautos vermieten. Nun hab ich mit einem Freund aus Deutschland gesprochen der seit Jahren Autos vermietet. Er hat mich davor gewarnt dies in Holland zu tun aufgrund des möglichen Drogenschmuggels. Autos in Holland zu vermieten ist sehr lohnenswert da die holländer unfassbar viel Geld zahlen für eintägige Mieten. Nun das Problem : Wer ist der Schuldige wenn wir Autos vermieten und der Mieter versucht Drogen ins Ausland zu schmuggeln und dabei erwischt wird ? Wenn er sagt er wüsste nix davon muss ja eigentlich der Fahrzeughalter haften ? Gilt das selbe auch bei Gewerbeautos wie in diesem Falle ? Wie würde das ablaufen wenn Ich in den Mietvertrag einbringe das man nur Inlands mit dem Auto fahren darf? Kann ich dann ein Ortungschip einbauen lassen um den Standort des Wagens lokalisieren zu können und dann bei Verstoß die Polizei einschalten oder Intern ein Strafgeld zahlen lassen ?
Ich würde mich über konstruktive Antworten freuen
LG




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40779 Beiträge, 14417x hilfreich)

Die Sache ist doch ganz einfach. Es wird eine Firma in den Niederlanden geplant. Dann gründet man sie da, nimmt etwas Geld in die Hand, macht eine umfassende Beratung bei einem niederländischen Anwalt, dann weiss man, was dort legal ist, was nicht. Lässt sich gleich die Verträge mit entwerfen, dann bewegt man sich auf der sicheren Seite.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18148 Beiträge, 9865x hilfreich)

Zitat:
Ich würde mich über konstruktive Antworten freuen

Da wird man wohl besser in einem niederländischen Forum fragen müssen.
Nach deutschem Recht wäre der Fahrzeuginhaber nicht verantwortlich für Straftaten, die ohne sein Wissen mit dem Auto begangen werden - aber ob das in NL genau so ist?
Allerdings kann das Auto als Beweismittel beschlagnahmt werden, auch wenn der Inhaber nicht der Täter ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von BigMo98):
Wer ist der Schuldige wenn wir Autos vermieten und der Mieter versucht Drogen ins Ausland zu schmuggeln und dabei erwischt wird ? Wenn er sagt er wüsste nix davon muss ja eigentlich der Fahrzeughalter haften ? Gilt das selbe auch bei Gewerbeautos wie in diesem Falle ? Wie würde das ablaufen wenn Ich in den Mietvertrag einbringe das man nur Inlands mit dem Auto fahren darf? Kann ich dann ein Ortungschip einbauen lassen um den Standort des Wagens lokalisieren zu können und dann bei Verstoß die Polizei einschalten oder Intern ein Strafgeld zahlen lassen ?
Frag in einem holländischen Forum oder einen holländischen Anwalt.

P.S.: Wenn ich mir Deine anderen Beiträge ansehe, würde ich Dir raten, die Finger davon zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12026 Beiträge, 4433x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
P.S.: Wenn ich mir Deine anderen Beiträge ansehe, würde ich Dir raten, die Finger davon zu lassen.


In Deutschland wäre es schon fraglich, ob er hier überhaupt ein Gewerbe angemeldet bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Sache ist doch ganz einfach.

Zitat (von drkabo):
Da wird man wohl besser in einem niederländischen Forum fragen müssen.
Zitat (von user08154711):
Frag in einem holländischen Forum oder einen holländischen Anwalt.

Ganz so einfach ist es dann wohl doch nicht. Da die seltensten Drogenschmuggeleien ihren Ursprung in Deutschland haben, würde ich mal stark davon ausgehen, dass der TE hier nicht zuletzt darauf aus ist, was nach deutschem Recht die Konsequenzen sein werden.
Ob der niederländische Anwalt da helfen kann?

Das macht die Gemengelage nicht unbedingt einfacher.
Schließlich haben wir jetzt hier drei Baustellen:
Straftaten des Niederländischen "Koniglichen Straaafverfolgungsbook", Straftaten nach deutschen Gesetzen und dann auch noch die Grenzüberschreitenden Verfahren aufgrund entsprechender Staatsbürgerschaften, Eigentumsverhältnisse, etc.

Zitat (von BigMo98):
Wer ist der Schuldige wenn wir Autos vermieten und der Mieter versucht Drogen ins Ausland zu schmuggeln und dabei erwischt wird ?
Gegenfrage: wer ist der Schuldige, wenn mit dem Auto zu schnell gefahren wird?

Zitat (von BigMo98):
Wenn er sagt er wüsste nix davon muss ja eigentlich der Fahrzeughalter haften ?
Wenn sich ein Gericht davon beeindrucken lässt... Ist vermutlich nach "das war ich nicht" die zweitbeliebteste Ausrede bei Straffälligen.

Zitat (von BigMo98):
Wie würde das ablaufen wenn Ich in den Mietvertrag einbringe das man nur Inlands mit dem Auto fahren darf?
Dann könnte man ggf. gegen den Mieter zivilrechtlich dagegen vorgehen, wenn dieser sich nicht dran hält.

Zitat (von BigMo98):
Kann ich dann ein Ortungschip einbauen lassen um den Standort des Wagens lokalisieren zu können
Klar, dafür gibt es viele Anbieter und Lösungen.

Zitat (von BigMo98):
und dann bei Verstoß die Polizei einschalten
auch das dürfte problemlos gehen.
Dass man sich spätestens damit ein weiteres Schlachtfeld eröffnet (Stichwort Datenschutz personenbezogener Daten und ähnliches) ist einem bewusst?

Zitat (von BigMo98):
oder Intern ein Strafgeld zahlen lassen ?
... was immer das sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Zitat (von BigMo98):
Wenn er sagt er wüsste nix davon muss ja eigentlich der Fahrzeughalter haften ?


Halterhaftung gibt es im Strafrecht nicht.

Wenn sowas allerdings öfter vorkommt, könnte die Polizei vielleicht auf die Idee kommen, dass dort in der Tat der VM die Fahrzeuge zum Schmuggel benutzt (ließe sich logistisch durchaus machen, ich schweige mich zu den Details mal aus, um niemanden auf Ideen zu bringen).
Das bedeutet noch nicht automatisch, dass das strafrechtliche Konsequenzen hat, aber unter dem wachsamen Auge der Polizei auf beiden Seiten vermietet sich vielleicht nicht mehr so locker...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5801 Beiträge, 2557x hilfreich)

Alleine die mehrmonatige Sicherstellung eines solchen Fahrzeuges im Rahmen des Verfahrens dürfte wohl schon einen so großen wirtschaftlichen Schaden anrichten, dass das Geschäftsmodell schnell ins wanken kommen dürfte....

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12026 Beiträge, 4433x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Gegenfrage: wer ist der Schuldige, wenn mit dem Auto zu schnell gefahren wird?


In den Niederlanden?
Der Halter.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von NaibaF123):
Gegenfrage: wer ist der Schuldige, wenn mit dem Auto zu schnell gefahren wird?


In den Niederlanden?
Der Halter.


Ja. Das ist im Grenzverkehr aber eben nur die halbe Wahrheit, wie ich in meinen Ausführungen etwas umfangreicher beschrieben habe.

0x Hilfreiche Antwort

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