Hallo ich habe ein Problem mit der Polizei.
Undzwar hat hier in der nähe vor ein paar Tagen einer ein Mädchen umgebracht. Das steht ja überall gerade. Und der der es war der ist ja auch gefasst.
So aber als er noch nicht gefasst war da hab ich mir einen Spaß gemacht und auf Twitter rumgeschrieben das wäre so ein Typ hier aus der Klasse. Den halten alle für Psycho und dem würde man sowas zutrauen. Der war auch schon hier in der nähe in der Klinik wegen Depresion. Habe denn da auf Twitter sein Facebook verlinkt. Sind einige Leute online auf ihn drauf.
So nun gestern die Polizei hier. Handy mitgenommen. Schreibe nun von neuem Handy. Sagen das ist Verleumdung und falscher verdacht.
Was passiert mir jetzt? War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz
Problem mit der Polizei :(
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Achja, bin 17
Zitatich habe ein Problem mit der Polizei. :
Nö, Dein Problem liegt ganz wo anders ...
ZitatWas passiert mir jetzt? :
Ein entsprechendes Verfahren - mit derzeit ungewissem Ausgang.
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Der arme Junge ist also leider schwer erkrankt und er steht im sozialen Abseits. Vermutlich hat er schon viel Schlimmes durchmachen müssen. Auf dem sollte man nicht noch zusätzlich rumhacken. Ich würde eher versuchen auf ihn zuzugehen und ihn fragen, ob ich ihm bei irgendetwas helfen kann. Vielleicht tut ihm ja schon ein nettes Gespräch mit einem Mitschüler gut?Zitat:Der war auch schon hier in der nähe in der Klinik wegen Depresion.
Also ich kenne da mindestens einen anderen Schüler auf dieser Schule, dem ich die Begehung von Straftaten zutraue.Zitat:Den halten alle für Psycho und dem würde man sowas zutrauen.
Über das mit der falschen Verdächtigung kann man sich streiten, das hängt wohl von der genauen Formulierung ab. Und statt Veerleumdung war es ganz vielleicht auch "nur" üble Nachrede. Aber strafbar ist das trotzdem.Zitat:Sagen das ist Verleumdung und falscher verdacht.
Vor allem liegt ein qualifizierter Fall vor, da die Tat öffentlich bei Twitter begangen wurde. So oder so würde bei Erwachsenen eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen. Als Jugendlicher (mit Verhalten, das an das eines Kindergartenkindes erinnert), hat man es da aber etwas leichter.
Aber der arme Mitschüler könnte sich ja auch einen Anwalt nehmen. Der Anwalt klagt dann auf Unterlassung, auf Richtigstellung und auf eine angemessene Geldentschädigung. Das könnte richtig teuer werden. So ein paar Tausend Euro können das schon werden.
Vielleicht gibt es auch noch von der Schulleitung irgendwelche Sanktionen? Oder sogar einen dauerhaften Schulverweis?
Das Handy gibt es vermutlich auch nicht zurück.
Dann wird es wohl mal wieder Zeit. Der nächste Arrest sollte dann endlich mal klarstellen, dass diese "Scherze" nicht witzig sind.Zitat:War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz
Nein. Mit der deutschen Rechtschreibung und Grammatik.Zitat:ich habe ein Problem mit der Polizei.
Wenn man einen begründeten Verdacht hat, dann wendet man sich an die Polizei und erklärt dort, was Sache ist. Man gibt niemanden zur Jagd über soziale Medien frei. Du solltest endlich mal kapieren, dass Deine Art von Scherzen kriminell ist und Du hier offensichtlich der einzige Straftäter bist.
wirdwerden
ZitatWas passiert mir jetzt? War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz :![]()
War offenbar zu wenig und die jetzige Strafe muss härter ausfallen.
Sie bezeichnen einen Mitschüler als Psycho, sein Lebensweg verlief bisher offenbar nicht einfach und
Sie denunzieren diesen öffentlich.
Da sie zum 2. mal öffentlich auffallen, sollte nicht nur die Strafe ziemlich hoch sein, sondern an Therapiestunden gedacht werden, weil üblich ist so ein Verhalten wie ihres nicht.
Sie sollten verinnerlichen, dass sie Täter sind.
ZitatWas passiert mir jetzt? War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz :
Vor dem Hintergrund hoffe ich ja: eine Freiheitsstrafe, leider wohl zur Bewährung ausgesetzt.
Das wird aber leider wohl nicht passieren. Was passieren könnte: ein saftiges Schmerzensgeld für Ihr bedauernswertes Opfer, das Sie zahlen müssen.
Und noch ein bißchen Arrest hoffentlich auch.
Sinnvoll wäre ein 500-stündiger Pflichtkurs "Wie vermeide ich asoziales Verhalten?"
Vor dem Hintergrund hoffe ich ja: eine Freiheitsstrafe, leider wohl zur Bewährung ausgesetzt. Das sollte drin sein - nicht wegen der Schwere der Schuld, aber Jugendstrafe ist ja auch bei "schädlichen Neigungen" zulässig.
Entschuldigung für das von mir geschriebene!
Nicht nur das Sie massiv Aufmerksamkeit suchen, Sie verdächtigen einen Unschuldigen einer schweren Straftat welche durch andere Menschen noch verstärkt wird in dem man den angeblichen Täter drangsaliert!
Ich weiß nicht was Sie über Mobbing wissen, aber eine Verurteilung deswegen sollte das geringste Problem sein.
Eine öffentliche Entschuldigung und die Kosten die das Opfer davon trägt wäre das mindeste.
Ja Sie sind 17 Jahre alt, und Ich bin 49 Jahre alt und habe in dem Alter und auch später viel ****** gebaut, aber das geht nicht.
Denken Sie mal daran Sie wären das Opfer, oder recherchieren Sie mal zu ähnlichen Fällen wo Menschen verdächtigt wurden und sich herausstellte das sie es nicht waren.
Das verfolgt einen sehr lange mit massiven Kosequenzen.
-- Editiert von Moderator am 05.08.2022 18:14
ZitatDenken Sie mal daran Sie wären das Opfer, oder recherchieren Sie mal zu ähnlichen Fällen wo Menschen verdächtigt wurden und sich herausstellte das sie es nicht waren. :
Das verfolgt einen sehr lange mit massiven Kosequenzen.
Dem gibt es nichts hinzuzufügen!!!
ZitatZitat: :
ich habe ein Problem mit der Polizei.
Nein. Mit der deutschen Rechtschreibung und Grammatik.
Ich bin ja eher ein stummer Leser von diesem Forum, aber vielen Dank für Ihren Kommentar!
Sie haben genau das geschrieben, was mir beim lesen des ersten Beitrages durch den Kopf ging.
ZitatDen halten alle für Psycho und dem würde man sowas zutrauen. :
ZitatWar letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz :
[Dazu deine neue Heldentat]
Merkst du es, hmmm?
Hallo also wohl Bewährung
Sry ich denke bei sowas nicht so nach. Habe denn eine Idee und schreibe das gleich und find das dann witzig wenn die sich alle aufregen. Muss da noch erwachsen werden sry. Habe draus gelernt und danke an euch!
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Jugendstrafe kann es auch ohne Bewährung geben. Dann geht es direkt in den Knast. Angesichts der Vorgeschichte mit dem "Scherz" vor einem Jahr frage mich mich auch, was das Jugendgericht sich von einer Bewährung erhoffen sollte.Zitat:Hallo also wohl Bewährung![]()
Diesen Prozess nennt man "Erziehung". Dabei kann das Jugendstrafrecht helfen.Zitat:Muss da noch erwachsen werden sry.
ZitatHabe draus gelernt und danke an euch! :
Nee, das hast du anscheinend nicht, das lese ich schon aus den paar Sätzen heraus.
Du meinst jetzt, du kriegst Bewährung und dann gut.
Dass das, was du gemacht hast, einfach ein riesiger Haufen Sch*** ist, darauf gehst du gar nicht ein.
Zwei Punkte, über die du wirklich mal nachdenken solltest:
1) Betroffene von Depression sind schon mehr als genug mit ihrer Erkrankung geschlagen. Diese dann in die Nähe von Personen zu rücken, die schwerste Straftaten begangen haben, ist sehr, sehr weit unten anzusiedeln. Eine psychisch schwer erkrankte Person noch tiefer in den Dreck zu treten, ist -sorry- widerwärtig
2) Es hat in der Vergangenheit schon Fälle schon gegeben, da haben sich aufgrund derartiger Verdächtigungen Mobs gebildet, die eigentlich Unschuldige lynchen wollten. Es gab, soweit ich mich erinnere, vor einigen Jahren in Bremen einen Fall, da wurde ein unbescholtener Mensch aufgrund eines falschen Verdachts beinahe totgeprügelt.
Ich weiß nicht, ob dir einfach nicht bewusst ist, welche Dynamiken du mit solchen Aktionen auslösen kannst oder ob es dir einfach egal ist.
In ersterem Fall solltest du mal deine Hirnwindungen anstrengen und lernen, dass dein eigenes Verhalten immer auch eine Reaktion der Umwelt zufolge hat und man nicht jedem Impuls, der einem Freude bereitet, nachgeben sollte.
Im zweiteren Fall dürfte deine eigene Zukunft ziemlich übel aussehen, leider wirst du vorher wahrscheinlich noch viele andere Menschen grundlos schädigen, bevor dir ein Richter oder eine Richterin dann endgültig richtig eins vor den Latz haut.
Und damit "Amen".
ZitatNee, das hast du anscheinend nicht, das lese ich schon aus den paar Sätzen heraus. :
Du meinst jetzt, du kriegst Bewährung und dann gut.
Dass das, was du gemacht hast, einfach ein riesiger Haufen Sch*** ist, darauf gehst du gar nicht ein.
Zwei Punkte, über die du wirklich mal nachdenken solltest:
1) Betroffene von Depression sind schon mehr als genug mit ihrer Erkrankung geschlagen. Diese dann in die Nähe von Personen zu rücken, die schwerste Straftaten begangen haben, ist sehr, sehr weit unten anzusiedeln. Eine psychisch schwer erkrankte Person noch tiefer in den Dreck zu treten, ist -sorry- widerwärtig
2) Es hat in der Vergangenheit schon Fälle schon gegeben, da haben sich aufgrund derartiger Verdächtigungen Mobs gebildet, die eigentlich Unschuldige lynchen wollten. Es gab, soweit ich mich erinnere, vor einigen Jahren in Bremen einen Fall, da wurde ein unbescholtener Mensch aufgrund eines falschen Verdachts beinahe totgeprügelt.
Ich weiß nicht, ob dir einfach nicht bewusst ist, welche Dynamiken du mit solchen Aktionen auslösen kannst oder ob es dir einfach egal ist.
In ersterem Fall solltest du mal deine Hirnwindungen anstrengen und lernen, dass dein eigenes Verhalten immer auch eine Reaktion der Umwelt zufolge hat und man nicht jedem Impuls, der einem Freude bereitet, nachgeben sollte.
Im zweiteren Fall dürfte deine eigene Zukunft ziemlich übel aussehen, leider wirst du vorher wahrscheinlich noch viele andere Menschen grundlos schädigen, bevor dir ein Richter oder eine Richterin dann endgültig richtig eins vor den Latz haut.
Und damit "Amen".
Ja Papa
ZitatJa Papa :
Mit jedem weiteren Beitrag sehe ich persönlich eine Haftstrafe ohne Bewährung näher kommen.
Finde ich gut

ZitatHallo also wohl Bewährung :
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn aktuell hat wird man das Gericht davon überzeugen müssen, das man überhaupt bewährungsfähig ist.
ZitatHabe denn eine Idee und schreibe das gleich und find das dann witzig wenn die sich alle aufregen. :
Da sollte man sich dann mal schnellstens psychiatrische Hilfe suchen, alleine scheint man es nicht hin zu bekommen.
ZitatDa sollte man sich dann mal schnellstens psychiatrische Hilfe suchen, alleine scheint man es nicht hin zu bekommen. :
Und genau dieser Schritt kan sich eventuell auch positiv auf das Gerichtsverfahren auswirken
Nicht jedes unflätiges Benehmen/jede grenzenlose Selbstverwirklichung ist krankhaft.
wirdwerden
Muss noch was fragen. Geht es das ich mit dem Anderen rede und das er dann seine Anzeige zurück zieht?
Anzeigen kann man nicht zurückziehen.
Und bei Deinem Talent könnte aus dem "mit dem Anderen reden" schnell mal "Bedrohung" und "Zeugenbeeinflussung" werden.
Anzeigen kann man nicht zurückziehen. Strafanträge allerdings schon. Nur ist hier nur die Verleumdung ein Antragsdelikt, die falsche Verdächtigung nicht. Insofern wird das nichts...
Geht es das ich mit dem Anderen rede und das er dann seine Anzeige zurück zieht? Nein, wie schon erwähnt. Aber wenn die Jugendgerichtshilfe Dich vorlädt, kannst Du natürlich Deine Bereitschaft zu einem wie auch immer gearteten Täter-Opfer-Ausgleich erklären, etwa einer Entschuldigung - das dürfte strafmildernd wirken. Aber ein direkter Kontakt mit dem Opfer sollte vermieden werden.
-- Editiert von User am 06.08.2022 18:36
Für den Strafantrag zuständig sind auch eher die Eltern. Nicht das Kind. Die Eltern werden vermutlich als erstes fragen, wie es denn mit einem Ersatz der Anwaltskosten aussieht, welche Entschädigung in welcher Form erfolgen soll und inwiefern auch seitens der Eltern des "Scherzkeks" über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nachgedacht wird. Da solche "Scherze" ja immer wieder vorkommen, wird wohl niemand an der Wiederholungsgefahr zweifeln.
Als siebszehnjähriger Beschuldigter sollte man sich sowieso in erster Linie an die eigenen Eltern wenden und die fragen, was die für sinnvoll halten.
Teile dieses Threads lassen mich aber auch vermuten, dass der eigentliche "Scherz" dieser Thread hier sein soll.
ZitatWas passiert mir jetzt? War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz :
so wie ich unsere Justiz kenne, wird solch ein Verfahren mit einem großen DUDU und ein paar Arbeitsstunden oder Arrest enden
mehr wird dir mit deinen 17 Jahren nicht passieren
in Zeiten in denen selbst gegen Erwachsene Mehrfach Täter Verfahren eingestellt werden, glaube ich nicht das hier viel mehr als ein mehrwöchiger Arrest realistisch bei rauskommt
dann man muss realistisch bleiben, mit 17 gibt es Jugendstrafrecht und das hat den Erziehungsgedanken als Grundlage, aufgrund der schwere der Schuld glaube ich daher nicht an eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung, dafür ist der Sachverhalt zu Dünn, zumal ja auch der wirkliche Täter der das Mädchen umgebracht hat relativ schnell ermittelt werden konnte.
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