Problem mit der Polizei :(

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
KamRen854
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit der Polizei :(

Hallo ich habe ein Problem mit der Polizei.
Undzwar hat hier in der nähe vor ein paar Tagen einer ein Mädchen umgebracht. Das steht ja überall gerade. Und der der es war der ist ja auch gefasst.
So aber als er noch nicht gefasst war da hab ich mir einen Spaß gemacht und auf Twitter rumgeschrieben das wäre so ein Typ hier aus der Klasse. Den halten alle für Psycho und dem würde man sowas zutrauen. Der war auch schon hier in der nähe in der Klinik wegen Depresion. Habe denn da auf Twitter sein Facebook verlinkt. Sind einige Leute online auf ihn drauf.
So nun gestern die Polizei hier. Handy mitgenommen. Schreibe nun von neuem Handy. Sagen das ist Verleumdung und falscher verdacht.
Was passiert mir jetzt? War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz :(

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KamRen854
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja, bin 17

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114436 Beiträge, 38992x hilfreich)

Zitat (von KamRen854):
ich habe ein Problem mit der Polizei.

Nö, Dein Problem liegt ganz wo anders ...



Zitat (von KamRen854):
Was passiert mir jetzt?

Ein entsprechendes Verfahren - mit derzeit ungewissem Ausgang.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Zitat:
Der war auch schon hier in der nähe in der Klinik wegen Depresion.
Der arme Junge ist also leider schwer erkrankt und er steht im sozialen Abseits. Vermutlich hat er schon viel Schlimmes durchmachen müssen. Auf dem sollte man nicht noch zusätzlich rumhacken. Ich würde eher versuchen auf ihn zuzugehen und ihn fragen, ob ich ihm bei irgendetwas helfen kann. Vielleicht tut ihm ja schon ein nettes Gespräch mit einem Mitschüler gut?

Zitat:
Den halten alle für Psycho und dem würde man sowas zutrauen.
Also ich kenne da mindestens einen anderen Schüler auf dieser Schule, dem ich die Begehung von Straftaten zutraue.

Zitat:
Sagen das ist Verleumdung und falscher verdacht.
Über das mit der falschen Verdächtigung kann man sich streiten, das hängt wohl von der genauen Formulierung ab. Und statt Veerleumdung war es ganz vielleicht auch "nur" üble Nachrede. Aber strafbar ist das trotzdem.

Vor allem liegt ein qualifizierter Fall vor, da die Tat öffentlich bei Twitter begangen wurde. So oder so würde bei Erwachsenen eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen. Als Jugendlicher (mit Verhalten, das an das eines Kindergartenkindes erinnert), hat man es da aber etwas leichter.

Aber der arme Mitschüler könnte sich ja auch einen Anwalt nehmen. Der Anwalt klagt dann auf Unterlassung, auf Richtigstellung und auf eine angemessene Geldentschädigung. Das könnte richtig teuer werden. So ein paar Tausend Euro können das schon werden.

Vielleicht gibt es auch noch von der Schulleitung irgendwelche Sanktionen? Oder sogar einen dauerhaften Schulverweis?

Das Handy gibt es vermutlich auch nicht zurück.

Zitat:
War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz
Dann wird es wohl mal wieder Zeit. Der nächste Arrest sollte dann endlich mal klarstellen, dass diese "Scherze" nicht witzig sind.

Zitat:
ich habe ein Problem mit der Polizei.
Nein. Mit der deutschen Rechtschreibung und Grammatik.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37236 Beiträge, 13742x hilfreich)

Wenn man einen begründeten Verdacht hat, dann wendet man sich an die Polizei und erklärt dort, was Sache ist. Man gibt niemanden zur Jagd über soziale Medien frei. Du solltest endlich mal kapieren, dass Deine Art von Scherzen kriminell ist und Du hier offensichtlich der einzige Straftäter bist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3188 Beiträge, 499x hilfreich)

Zitat (von KamRen854):
Was passiert mir jetzt? War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz :(

War offenbar zu wenig und die jetzige Strafe muss härter ausfallen.
Sie bezeichnen einen Mitschüler als Psycho, sein Lebensweg verlief bisher offenbar nicht einfach und
Sie denunzieren diesen öffentlich.
Da sie zum 2. mal öffentlich auffallen, sollte nicht nur die Strafe ziemlich hoch sein, sondern an Therapiestunden gedacht werden, weil üblich ist so ein Verhalten wie ihres nicht.
Sie sollten verinnerlichen, dass sie Täter sind.


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5806 Beiträge, 1427x hilfreich)

Zitat (von KamRen854):
Was passiert mir jetzt? War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz

Vor dem Hintergrund hoffe ich ja: eine Freiheitsstrafe, leider wohl zur Bewährung ausgesetzt.

Das wird aber leider wohl nicht passieren. Was passieren könnte: ein saftiges Schmerzensgeld für Ihr bedauernswertes Opfer, das Sie zahlen müssen.

Und noch ein bißchen Arrest hoffentlich auch.

Sinnvoll wäre ein 500-stündiger Pflichtkurs "Wie vermeide ich asoziales Verhalten?"

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32209 Beiträge, 17005x hilfreich)

Vor dem Hintergrund hoffe ich ja: eine Freiheitsstrafe, leider wohl zur Bewährung ausgesetzt. Das sollte drin sein - nicht wegen der Schwere der Schuld, aber Jugendstrafe ist ja auch bei "schädlichen Neigungen" zulässig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldigung für das von mir geschriebene!

Nicht nur das Sie massiv Aufmerksamkeit suchen, Sie verdächtigen einen Unschuldigen einer schweren Straftat welche durch andere Menschen noch verstärkt wird in dem man den angeblichen Täter drangsaliert!
Ich weiß nicht was Sie über Mobbing wissen, aber eine Verurteilung deswegen sollte das geringste Problem sein.
Eine öffentliche Entschuldigung und die Kosten die das Opfer davon trägt wäre das mindeste.
Ja Sie sind 17 Jahre alt, und Ich bin 49 Jahre alt und habe in dem Alter und auch später viel ****** gebaut, aber das geht nicht.
Denken Sie mal daran Sie wären das Opfer, oder recherchieren Sie mal zu ähnlichen Fällen wo Menschen verdächtigt wurden und sich herausstellte das sie es nicht waren.
Das verfolgt einen sehr lange mit massiven Kosequenzen.




-- Editiert von Moderator am 05.08.2022 18:14

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#9
 Von 
AliceCooer
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Denken Sie mal daran Sie wären das Opfer, oder recherchieren Sie mal zu ähnlichen Fällen wo Menschen verdächtigt wurden und sich herausstellte das sie es nicht waren.
Das verfolgt einen sehr lange mit massiven Kosequenzen.


Dem gibt es nichts hinzuzufügen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AliceCooer
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Zitat:
ich habe ein Problem mit der Polizei.
Nein. Mit der deutschen Rechtschreibung und Grammatik.


Ich bin ja eher ein stummer Leser von diesem Forum, aber vielen Dank für Ihren Kommentar!
Sie haben genau das geschrieben, was mir beim lesen des ersten Beitrages durch den Kopf ging.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von KamRen854):
Den halten alle für Psycho und dem würde man sowas zutrauen.


Zitat (von KamRen854):
War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz


[Dazu deine neue Heldentat]


Merkst du es, hmmm?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KamRen854
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo also wohl Bewährung :)
Sry ich denke bei sowas nicht so nach. Habe denn eine Idee und schreibe das gleich und find das dann witzig wenn die sich alle aufregen. Muss da noch erwachsen werden sry. Habe draus gelernt und danke an euch!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Zitat:
Hallo also wohl Bewährung :)
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Jugendstrafe kann es auch ohne Bewährung geben. Dann geht es direkt in den Knast. Angesichts der Vorgeschichte mit dem "Scherz" vor einem Jahr frage mich mich auch, was das Jugendgericht sich von einer Bewährung erhoffen sollte.

Zitat:
Muss da noch erwachsen werden sry.
Diesen Prozess nennt man "Erziehung". Dabei kann das Jugendstrafrecht helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von KamRen854):
Habe draus gelernt und danke an euch!


Nee, das hast du anscheinend nicht, das lese ich schon aus den paar Sätzen heraus.

Du meinst jetzt, du kriegst Bewährung und dann gut.
Dass das, was du gemacht hast, einfach ein riesiger Haufen Sch*** ist, darauf gehst du gar nicht ein.


Zwei Punkte, über die du wirklich mal nachdenken solltest:

1) Betroffene von Depression sind schon mehr als genug mit ihrer Erkrankung geschlagen. Diese dann in die Nähe von Personen zu rücken, die schwerste Straftaten begangen haben, ist sehr, sehr weit unten anzusiedeln. Eine psychisch schwer erkrankte Person noch tiefer in den Dreck zu treten, ist -sorry- widerwärtig

2) Es hat in der Vergangenheit schon Fälle schon gegeben, da haben sich aufgrund derartiger Verdächtigungen Mobs gebildet, die eigentlich Unschuldige lynchen wollten. Es gab, soweit ich mich erinnere, vor einigen Jahren in Bremen einen Fall, da wurde ein unbescholtener Mensch aufgrund eines falschen Verdachts beinahe totgeprügelt.
Ich weiß nicht, ob dir einfach nicht bewusst ist, welche Dynamiken du mit solchen Aktionen auslösen kannst oder ob es dir einfach egal ist.
In ersterem Fall solltest du mal deine Hirnwindungen anstrengen und lernen, dass dein eigenes Verhalten immer auch eine Reaktion der Umwelt zufolge hat und man nicht jedem Impuls, der einem Freude bereitet, nachgeben sollte.
Im zweiteren Fall dürfte deine eigene Zukunft ziemlich übel aussehen, leider wirst du vorher wahrscheinlich noch viele andere Menschen grundlos schädigen, bevor dir ein Richter oder eine Richterin dann endgültig richtig eins vor den Latz haut.

Und damit "Amen".

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
KamRen854
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cousupp):
Nee, das hast du anscheinend nicht, das lese ich schon aus den paar Sätzen heraus.

Du meinst jetzt, du kriegst Bewährung und dann gut.
Dass das, was du gemacht hast, einfach ein riesiger Haufen Sch*** ist, darauf gehst du gar nicht ein.


Zwei Punkte, über die du wirklich mal nachdenken solltest:

1) Betroffene von Depression sind schon mehr als genug mit ihrer Erkrankung geschlagen. Diese dann in die Nähe von Personen zu rücken, die schwerste Straftaten begangen haben, ist sehr, sehr weit unten anzusiedeln. Eine psychisch schwer erkrankte Person noch tiefer in den Dreck zu treten, ist -sorry- widerwärtig

2) Es hat in der Vergangenheit schon Fälle schon gegeben, da haben sich aufgrund derartiger Verdächtigungen Mobs gebildet, die eigentlich Unschuldige lynchen wollten. Es gab, soweit ich mich erinnere, vor einigen Jahren in Bremen einen Fall, da wurde ein unbescholtener Mensch aufgrund eines falschen Verdachts beinahe totgeprügelt.
Ich weiß nicht, ob dir einfach nicht bewusst ist, welche Dynamiken du mit solchen Aktionen auslösen kannst oder ob es dir einfach egal ist.
In ersterem Fall solltest du mal deine Hirnwindungen anstrengen und lernen, dass dein eigenes Verhalten immer auch eine Reaktion der Umwelt zufolge hat und man nicht jedem Impuls, der einem Freude bereitet, nachgeben sollte.
Im zweiteren Fall dürfte deine eigene Zukunft ziemlich übel aussehen, leider wirst du vorher wahrscheinlich noch viele andere Menschen grundlos schädigen, bevor dir ein Richter oder eine Richterin dann endgültig richtig eins vor den Latz haut.

Und damit "Amen".




Ja Papa

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(453 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von KamRen854):
Ja Papa


Mit jedem weiteren Beitrag sehe ich persönlich eine Haftstrafe ohne Bewährung näher kommen.

Finde ich gut :respekt:

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114436 Beiträge, 38992x hilfreich)

Zitat (von KamRen854):
Hallo also wohl Bewährung

Da wäre ich mir nicht so sicher, denn aktuell hat wird man das Gericht davon überzeugen müssen, das man überhaupt bewährungsfähig ist.



Zitat (von KamRen854):
Habe denn eine Idee und schreibe das gleich und find das dann witzig wenn die sich alle aufregen.

Da sollte man sich dann mal schnellstens psychiatrische Hilfe suchen, alleine scheint man es nicht hin zu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6086 Beiträge, 1324x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da sollte man sich dann mal schnellstens psychiatrische Hilfe suchen, alleine scheint man es nicht hin zu bekommen.


Und genau dieser Schritt kan sich eventuell auch positiv auf das Gerichtsverfahren auswirken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37236 Beiträge, 13742x hilfreich)

Nicht jedes unflätiges Benehmen/jede grenzenlose Selbstverwirklichung ist krankhaft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
KamRen854
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss noch was fragen. Geht es das ich mit dem Anderen rede und das er dann seine Anzeige zurück zieht?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114436 Beiträge, 38992x hilfreich)

Anzeigen kann man nicht zurückziehen.

Und bei Deinem Talent könnte aus dem "mit dem Anderen reden" schnell mal "Bedrohung" und "Zeugenbeeinflussung" werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32209 Beiträge, 17005x hilfreich)

Anzeigen kann man nicht zurückziehen. Strafanträge allerdings schon. Nur ist hier nur die Verleumdung ein Antragsdelikt, die falsche Verdächtigung nicht. Insofern wird das nichts...
Geht es das ich mit dem Anderen rede und das er dann seine Anzeige zurück zieht? Nein, wie schon erwähnt. Aber wenn die Jugendgerichtshilfe Dich vorlädt, kannst Du natürlich Deine Bereitschaft zu einem wie auch immer gearteten Täter-Opfer-Ausgleich erklären, etwa einer Entschuldigung - das dürfte strafmildernd wirken. Aber ein direkter Kontakt mit dem Opfer sollte vermieden werden.

-- Editiert von User am 06.08.2022 18:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Für den Strafantrag zuständig sind auch eher die Eltern. Nicht das Kind. Die Eltern werden vermutlich als erstes fragen, wie es denn mit einem Ersatz der Anwaltskosten aussieht, welche Entschädigung in welcher Form erfolgen soll und inwiefern auch seitens der Eltern des "Scherzkeks" über eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nachgedacht wird. Da solche "Scherze" ja immer wieder vorkommen, wird wohl niemand an der Wiederholungsgefahr zweifeln.

Als siebszehnjähriger Beschuldigter sollte man sich sowieso in erster Linie an die eigenen Eltern wenden und die fragen, was die für sinnvoll halten.

Teile dieses Threads lassen mich aber auch vermuten, dass der eigentliche "Scherz" dieser Thread hier sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 326x hilfreich)

Zitat (von KamRen854):
Was passiert mir jetzt? War letzes Jahr mal zwei Wochen in Arrest wegen Bombendrohung aus Scherz


so wie ich unsere Justiz kenne, wird solch ein Verfahren mit einem großen DUDU und ein paar Arbeitsstunden oder Arrest enden
mehr wird dir mit deinen 17 Jahren nicht passieren

in Zeiten in denen selbst gegen Erwachsene Mehrfach Täter Verfahren eingestellt werden, glaube ich nicht das hier viel mehr als ein mehrwöchiger Arrest realistisch bei rauskommt

dann man muss realistisch bleiben, mit 17 gibt es Jugendstrafrecht und das hat den Erziehungsgedanken als Grundlage, aufgrund der schwere der Schuld glaube ich daher nicht an eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung, dafür ist der Sachverhalt zu Dünn, zumal ja auch der wirkliche Täter der das Mädchen umgebracht hat relativ schnell ermittelt werden konnte.

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