Problem!

18. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Angel213
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem!

Hallo zusammen!
Ich weiss nicht, ob das jetzt hier richtig ist, aber ich schreibe einfach mal...

Ich hab ein Problem! Und zwar: Ich wurde letzte Woche von meinem Arbeitgeber gekündigt. Bei ihm hatte ich noch 800 € Schulden (Vorschüsse...etc.) Einem Bekannten hatte ich vor 2 Monaten 1000 € geliehen, von denen er mir am Donnerstag vergangene Woche 500 € wieder geben wollte. Da er mich nicht erreichen konnte und ich auch nicht zu Hause war, brachte er das Geld meinem Ex-Chef. Der wiederrum behielt einfach das Geld und verrechnete dies mit meinem Schulden, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen. Das alles habe ich gestern beiläufig erfahren, als ich meinen Schlüssel abgegeben hatte.

Meine Frage ist nun: Darf mein Ex-Arbeitgeber das Geld einfach so behalten, und kann ich das ganze Anfechten? 500 Euro ist wären für meine momentane Situation sehr wichtig...

Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Grüße
Angel213

-----------------
"Keine Macht den Abzockern!!"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fussball-Fan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Anfechten? Für was? Du schuldest deinem AG noch ca. 800,00€. Sei froh, das er die Zwangsvollstreckung, bzw. Eidesstattliche Versicherung nochnicht gefordert hat, auch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hätte er stellen können.

Sei froh, das es nun noch 300,00€ sind.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Angel213
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja iss mir schon klar das das so besser wäre, trotzdem finde ich das ziemlich krass, einfach so, ohne mich darüber zu informieren, das Geld einzubehalten. Es wurde ja zudem vor ca. 5 Wochen vertraglich eine Ratenzahlungsvereinbahrung über die 800 € getroffen, an die ich mich bis jetzt (1 Rate) auch gehalten habe und werde.

-----------------
"Keine Macht den Abzockern!!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
auch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hätte er stellen können.


Echt, und auf welcher Rechtsgrundlage bitte? Ich meine so des Interesses halber.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Angel213
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine weiteren Tips? Iss echt ziemlich dringend!

-----------------
"Keine Macht den Abzockern!!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Ist zwar eigentlich keine Frage zum Strafrecht sondern mehr eine zivilrechtliche angelegenheit, aber ich sehe spontan nichts das gegen die Wirksamkeit der Aufrechnung spricht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen