Online Problem

17. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Grani
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Problem

Ich habe mich Online irgendwo registriert ohne die AGB´s zu lesen und mein Geburtsdatum gefälscht sodass ich 18 bin.
jetz kam eine Rechnung per E-Mail in der steht das ich ein 2-Jahres-Abo habe und 200 Euro zahlen soll, falls ich das nicht tue wird Anwalt und so eingeschaltet und falls ich noch nicht 18 bin auf Betrug ermittelt.

Kann man dagegen was machen oder was für eine Strafe hätte ich zu erwarten wenn die merken das ich nicht 18 bin?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Es wäre gut die Seite zu kennen, viele in denen diese Geschichten in den AGB versteckt sind tun gerne groß fordern aber niemals wirklich etwas gerichtlich ein, weil sie genau wissen, dass dort keine Chance besteht.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
Grani
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht um die Seite
http://www.mega-downloads.net

ist zwar schwer zu übersehen das mit dem Kosten steht rechts neben der Anmeldung aber auf sowas schau ich gewöhnlich nicht :(

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

quote:
So, bei dieser Voraussetzung würde ich schnellstens eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.
Diese Meinung teile ich nicht. Es sollte vorab die Rechtslage geklärt werden, gegebenfalls mit einem Anwalt bzw der Verbraucherschutzzentrale. Auch ist hier zu beachten, dass dem Jugendschutz eine sehr gewichtige Rolle beikommt. Es ist mithin zu bedenken, dass der Minderjährige grundsätzlich keine Verträge eingehen kann, ohne das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten. Vor einer voreiligen Zahlung ist mithin abzuraten.

quote:
Wenn Du eine Verpflichtung eingehst, dann haftest Du auch dafür.
Das muss vorab geklärt werden und kann aufgrund der Informationen im Sachverhalt ohne nähere Kenntnis der jeweiligen Internetseite nicht festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 18.04.2007 20:07:37

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Meine erste Vermutung war, dass das Abo nur in den AGB versteckt war, also nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde (diverse SMS Anbieter machen das gerne mal). Allerdings ist hier wohl nicht das Problem.

Allerdings müßte man das ganze unter dem Aspekt des Minderjährigenschutzes nochmal genau prüfen, da stimme ich Herrn Rönner zu.

Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass eine Seite, die sich am Rande der Legalität bewegt vor Gericht Forderungen eintreibt.

Endlich, mein erster Post als Philosoph :)

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

-- Editiert von c.konert am 18.04.2007 20:16:13

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#7
 Von 
Guten_Abend
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ist das nicht dieselbe Sache wie der Minderjährige, der in eine Disco geht, um 3 Uhr nachts aber seine Rechnung nicht ganz bezahlen kann?

Wollen die Diskothekenbetreiber dann die Polizei rufen und zugeben, Minderjährige bewirtet zu haben, oder verzichtet sie auf ein paar Euro?

-----------------
"... und gute Nacht."

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