Ich habe mich Online irgendwo registriert ohne die AGB´s zu lesen und mein Geburtsdatum gefälscht sodass ich 18 bin.
jetz kam eine Rechnung per E-Mail in der steht das ich ein 2-Jahres-Abo habe und 200 Euro zahlen soll, falls ich das nicht tue wird Anwalt und so eingeschaltet und falls ich noch nicht 18 bin auf Betrug ermittelt.
Kann man dagegen was machen oder was für eine Strafe hätte ich zu erwarten wenn die merken das ich nicht 18 bin?
Brauche dringend Hilfe
Danke
Online Problem
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Es wäre gut die Seite zu kennen, viele in denen diese Geschichten in den AGB versteckt sind tun gerne groß fordern aber niemals wirklich etwas gerichtlich ein, weil sie genau wissen, dass dort keine Chance besteht.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
es geht um die Seite
http://www.mega-downloads.net
ist zwar schwer zu übersehen das mit dem Kosten steht rechts neben der Anmeldung aber auf sowas schau ich gewöhnlich nicht
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
quote:Diese Meinung teile ich nicht. Es sollte vorab die Rechtslage geklärt werden, gegebenfalls mit einem Anwalt bzw der Verbraucherschutzzentrale. Auch ist hier zu beachten, dass dem Jugendschutz eine sehr gewichtige Rolle beikommt. Es ist mithin zu bedenken, dass der Minderjährige grundsätzlich keine Verträge eingehen kann, ohne das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten. Vor einer voreiligen Zahlung ist mithin abzuraten.
So, bei dieser Voraussetzung würde ich schnellstens eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.
quote:Das muss vorab geklärt werden und kann aufgrund der Informationen im Sachverhalt ohne nähere Kenntnis der jeweiligen Internetseite nicht festgestellt werden.
Wenn Du eine Verpflichtung eingehst, dann haftest Du auch dafür.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 18.04.2007 20:07:37
--- editiert vom Admin
Meine erste Vermutung war, dass das Abo nur in den AGB versteckt war, also nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde (diverse SMS Anbieter machen das gerne mal). Allerdings ist hier wohl nicht das Problem.
Allerdings müßte man das ganze unter dem Aspekt des Minderjährigenschutzes nochmal genau prüfen, da stimme ich Herrn Rönner zu.
Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass eine Seite, die sich am Rande der Legalität bewegt vor Gericht Forderungen eintreibt.
Endlich, mein erster Post als Philosoph
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
-- Editiert von c.konert am 18.04.2007 20:16:13
Ist das nicht dieselbe Sache wie der Minderjährige, der in eine Disco geht, um 3 Uhr nachts aber seine Rechnung nicht ganz bezahlen kann?
Wollen die Diskothekenbetreiber dann die Polizei rufen und zugeben, Minderjährige bewirtet zu haben, oder verzichtet sie auf ein paar Euro?
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"... und gute Nacht."
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