Hallo liebes Forum,
heute hat ein Bekannter von mir einen Strafbefehl
wegen zu unrecht bezogenem Kindergeld bekommen.
Offensichtlich hat er für seinen Sohn mehrere Jahre Kindergeld bezogen obwohl dieser bereits in Ausbildung war bzw. studiert hat. Die Behörde hat regelmäßig studienbescheinigungen angefordert, dem ist mein Bekannter aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachgekommen.
Welches Strafmaß hat mein Bekannter nun zu erwarten? Hat sich sein Sohn ebenfalls strafbar gemacht? Eine Rückzahlung kommt nicht in Frage, da mein Bekannter in Privatinsolvenz ist und von Hartz4 lebt. Das Kindergeld wurde zeitweise auf das Konto des Sohnes ausgezahlt. Dieser wusste aber nie, dass das Kindergeld zu unrecht bezogen wurde. Muss der Sohn das Kindergeld nun zurückzahlen?
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Strafbefehl wegen zu unrecht bezogenem Kindergeld
Wenn der Sohn die ganze Zeit in einer Ausbildung war, wurde das Kindergeld ja grundsätzlich zu recht gezahlt. Es wurden halt nur die entsprechenden Nachweise nicht vorgelegt. Das die Familienkasse dann mit einer Rückforderung reagiert ist normal. Aber dann hätte der Bekannte innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat) immer noch Zeit die fehlenden Unterlagen einzureichen.
Das die Familienkasse gleich mit einem Strafbefehl reagiert ist absolut ungewöhnlich. Hat dein Bekannter die vielleicht nicht die volle Wahrheit erzählt? Auf jeden Fall sollte er einen Beratungsschein beantragen und ab zum Anwalt.
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Hat sich sein Sohn ebenfalls strafbar gemacht?
Kann man anhand der Schilderungen nicht beurteilen. Es ist ja nichtmal richtig klar, was dem Vater vorgeworfen wird.
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Eine Rückzahlung kommt nicht in Frage, da mein Bekannter in Privatinsolvenz ist und von Hartz4 lebt.
Kindergeldforderungen sind Steuerschulden. Kann er die Forderung nicht zahlen, sollte er sich unbedingt mit der Familienkasse in Verbindung setzen. Vielleicht kann ihm auch der Insolvenzverwalter dabei helfen.
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Das Kindergeld wurde zeitweise auf das Konto des Sohnes ausgezahlt. Muss der Sohn das Kindergeld nun zurückzahlen?
Wurde nur die Kontonummer des Sohnes angegeben oder ein richtiger Antrag auf Abzweigung gestellt? Bei Abzweigung muss der Sohn zurückzahlen, ansonsten wohl nicht. Bleibt natürlich noch die Unsicherheit mit dem Strafbefehl.
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Eine Rückzahlung kommt nicht in Frage, da mein Bekannter in Privatinsolvenz ist und von Hartz4 lebt.
Lol, du bist ja lustig ! Was meinst du was die Kindergeldkasse und den StA das interessiert, nichts ! Das wär ja sonst ein freibrief für jeden der von Hartz IV lebt.
Der wird das zurückbezahlen müssen.
Auch fallen Geldstrafen vom Gericht NICHT in die Privatinsolvenz!!
Ausserdem könnte er auch seine Privatinsolvenz aufs Spiel gesetzt haben, da man in dieser keine Schulden machen darf!
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Das die Familienkasse gleich mit einem Strafbefehl reagiert ist absolut ungewöhnlich.
Ist es nicht !
Wenn nie etwas vorgelegt wird, wird schnell von einem "Betrug" ausgegangen. Ausserdem dürfte, neben der Rückzahlung, noch ein OWIG-Verfahren auf diesen zukommen!
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Kann man anhand der Schilderungen nicht beurteilen.
Doch kann man. Kindergeld wird grundsätzlich an die/den Erziehungsberechtigten ausgezahlt. Ein Kind kann dieses gar nicht beantragen.
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Das Kindergeld wurde zeitweise auf das Konto des Sohnes ausgezahlt. Muss der Sohn das Kindergeld nun zurückzahlen?
Es muss immer der zurückzahlen, der es beantragt hat, egal auf welches Kto das Geld gegangen ist!
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
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Wenn nie etwas vorgelegt wird, wird schnell von einem "Betrug" ausgegangen.
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Die Behörde hat regelmäßig studienbescheinigungen angefordert, dem ist mein Bekannter aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachgekommen.
Ich glaube nicht, dass es hier nur um nicht vorgelegte Studienbescheinigungen geht.
Keine Familienkasse fordert Semester für Semester eine Studienbescheinigung und zahlt weiter, obwohl nie etwas vorgelegt wird - da normalerweise ist nach wenigen Monaten Schluss mit Kindergeld.
Zumal man die Studienbescheinigung ganz einfach hätte nachreichen können.
Auf "Kleinigkeiten" wie fehlenden Studienbescheinigung, reagiert die Familienkasse in der Regel mit einem Aufhebungsbescheid und einer Rückforderung. Für einen Strafbefehl muss man sich schon etwas mehr leisten.
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Doch kann man. Kindergeld wird grundsätzlich an die/den Erziehungsberechtigten ausgezahlt. Ein Kind kann dieses gar nicht beantragen.
Das ist klar. Aber volljährige Kinder unterschreiben z.B. die Erklärung zu den Verhältnissen mit. Somit hat sich auch das Kind unter Umständen auch des Betruges schuldig gemacht, wenn es falsche Angaben gemacht hat bzw. Angaben verschwiegen hat.
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Lol, du bist ja lustig ! Was meinst du was die Kindergeldkasse und den StA das interessiert, nichts ! Das wär ja sonst ein freibrief für jeden der von Hartz IV lebt.
Natürlich interessiert das niemanden. Er kann es nicht zurück zahlen und wird es auch nie können. Wo soll er das Geld her nehmen? Er ist 70 Jahre alt, nicht mehr erwerbstätig und wird es auch niemals mehr sein; fällt schon mehr oder weniger über die eigenen Beine.
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Der wird das zurückbezahlen müssen.
Und wenn er es nicht tut, weil er es nicht kann? Arbeitslager? Todesstrafe? Verbannung? Verschleppung? Ohne Kopf kann man leider nicht aus dem Fenster gucken.
Eine Haftstrafe wird hier aber sicherlich als angemessen erscheinen; aus dem Knast heraus kann man aber auch schlecht bezahlen... Lassen wir das einfach.
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Auch fallen Geldstrafen vom Gericht NICHT in die Privatinsolvenz!!
Ausserdem könnte er auch seine Privatinsolvenz aufs Spiel gesetzt haben, da man in dieser keine Schulden machen darf! Auch fallen Geldstrafen vom Gericht NICHT in die Privatinsolvenz!!
Ausserdem könnte er auch seine Privatinsolvenz aufs Spiel gesetzt haben, da man in dieser keine Schulden machen darf!
Unabhängig von der Tatsache, dass davon auch kein Gläubiger bedient werden wird, könnte das das Strafmaß noch erhöhen. Deshalb poste ich ja auch im Strafrechtsforum. Ehrlich gesagt geht es lediglich darum, ob mein Bekannter seinen Lebensabend im Knast oder im Seniorenheim verbringt; Geld sieht von dem keiner mehr...
Mein Bekannter wird nun seine ganze Geschichte schriftlich dem Gericht vortragen. Danach wird es wohl zu einer mündlichen Verhandlung kommen, wo der Sohn als Zeuge geladen werden soll. Es geht, wie ich erfahren habe, um 3.000,00 EUR Kindergeld während der letzten zwei Semester des Studiums des Sohnes. Gepennt hat der gute Mann auf jeden Fall.
Ich werde berichten, wenn es Neues gibt.
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--- editiert vom Admin
Hallo zusammen,
habe mir nun selbst Einsicht in die entsprechenden Unterlagen verschaffen dürfen:
AGLs der Agentur für Arbeit sind die §§ 15 StGB
, 369, 370 I 2, i.V.m. den §§ 32
IV 2a, 68
I 1 EStG
Es wird eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30,00 EUR festgesetzt=1.200,00 EUR; könnte man auch dort pfänden wo nichts ist.
Das ist natürlich strunzlangweilig weil kein Geld da ist; von fiktivem Einkommen kann auch nicht ausgegangen werden.
Wahrscheinlich wird damit nur versucht Druck auszuüben ohne den SV wirklich zu kennen, schlussendlich handelt es sich um das Tagesgeschäft von Sachbearbeitern; der Amtsrichter wird wohl nur einfach seinen Kringel drunter gemacht haben...
Gläubigerin ist auf jeden Fall die Buß- und Strafsachenstelle der BfA.
Das Strafmaß i.V.m. den entsprechenden Möglichkeiten (insb. Haftunfähigkeit) wird aber im Rahmen der mündlichen Verhandlung noch interessant werden.
Bin als Beobachter mal gespannt, wie es ausgeht.
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-- Editiert am 02.09.2010 20:43
quote:
Das ist falsch.
Es ist richtig!
In den 6 Jahren der Wohlverhaltungsphase darf man auf keinen Fall erneute Schulden machen oder Verträge abschließen.
Denn dies würde zur sofortigen Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens führen und Sie wären den Gläubigern dann die gesamte Summe sofort schuldig.
Und dazu zählen nunmal auch Schulden die man bei der Kindergeldkasse hat!
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
--- editiert vom Admin
musste er nun ins gefaengniss?oder wie ist die sache ausgegangen?
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Das Verfahren läuft noch. Aufgrund der Schilderung der persönlichen Umstände meines Bekannten, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, wurde das Strafmaß auf 40 Tagessätze zu 10,00 EUR herab gesetzt, ergo geht es um eine Summe von 400,00 EUR.
Die entgültige Zahlungsaufforderung steht noch aus. Mein Bekannter wird einen Ratentilgungsplan vorschlagen: 36 Monatsraten à 11,11 EUR. Sollte die StA diesen Vorschlag ablehnen, bleibt wohl nur ersatzweise 40 Tage Haft, wahrscheinlich in einem Haftkrankenhaus oder alternativ unter haftmildernden Umständen. Naja, der alte Mann muss ohnehin mal wieder vor die Tür und was anderes sehen...
Die Forderung der BfA wird aber leider weiterhin nicht bedient werden können.
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