Straftaten begangen, droht mir nun Gefängnis?

25. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
SirTrasher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Straftaten begangen, droht mir nun Gefängnis?

Hallo da draussen, ich hoffe jemand liest sich meinen Beitrag durch und kann mir helfen.

Alles fing vor ungefähr nicht ganz einem Jahr an
Ein Freund und ich haben öfters zusammen einen getrunken
irgendwann als wir sturtzbetrunken waren sind wir zu einem Jugendzentrum gefahren, dort hat er das Fenster aufgehobelt und ist hineingestiegen, hat glaube ich einen Dvd Player gestohlen, ich war sehr betrunken habe eig nichts stehlen wollen und habe aber eine Kiste Cola geklaut..
mir wird Diebstal vorgeworfen, aber kein einbruch verhandlung läuft

zweiter fall, ich wache auf, meine ganze Wohnung ist voller Blut ich zu dem besagten Kumpel hin mit dem ich ein tag vorher unterwegs war und er sagte "wir waren spazieren undd du warst auf einma weg gerannt"
Ein paar Monate später Brief von der Kriminalpolizei, Versuchter Wohnungseinbruch, Blutspuren sind am tatort gesichert worden.
Polizist war freundlich sagte "das kann ur ein betrunkener gemacht haben wie es da am Tatort"
verhandlung läuft

3ter fall, habe gesehn wie zwei leute ein Fahrrad entwendeten, habe eine Aussage gemacht und nun wird mir falschaussage vorgeworfen, weil der falsche verurteilt wurde...

nun kann ich kaum noch schlafen ich weiss nicht was ich machen soll, ich bin vorer nie aufgefallen die ersten beiden Taten kann man mir zur last legen, aber keine Falschaussage!
ich hatte damals (letzten Sommer) eine schwere Zeit, das entschuldigt nun absolut nichts und es tut mir alles sehr, sehr leid was passiert ist.
Jetzt wo meine Freundin schwanger ist, schlafe ich ohnehin scon kaum noch.
Ich habe so verdammte Angst vor dem Gefängnis, ich will da nicht rein, auf keinen Fall und vor Gericht bin ich immer so zittrig, der Staatsanwalt macht einen immer so runter.
Kann sich jemand ungefähr denken, wie lange ich dort rein muss, oder at jemand eine ungefähre Schätzung, was jetzt alles auf mich zu kommt?

Ich kann nicht mehr und musste das mal jemandem erzählen, um eine Meinung einzuolen, freunde wissen nichts davon, weils mir peinlich ist.


Ich bin 22 Jahre alt und besuche ein weiterbildungskolleg wo ich nun mein Fachabitur anstrebe.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

quote:

Kann sich jemand ungefähr denken, wie lange ich dort rein muss, oder at jemand eine ungefähre Schätzung, was jetzt alles auf mich zu kommt?


wenn dir für die Cola nur "einfacher Diebstahl" vorgeworfen wird, kann das mit Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Dein versuchter Einbruch wird von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft.

Für die Falschaussage lieferst du etwas wenig Infos. Hast du jemanden Beschuldigt oder gedeckt? Bei Polizei oder vor Gericht?

Es wird eine Gesamtstrafe gebildet, alles bis zu 2 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, ob das bei dir der Fall sein wird, kann man nicht beurteilen.

Was spricht denn dein Anwalt?

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#2
 Von 
SirTrasher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

sind sie sich sicher das es eine Gesamtstrafe gibt?

vor Gericht habe ich gesagt wie es ist, wer es genommen hat, nur dieser wurde nicht bestraft, das is heftig, wenn ich das nächste mal etwas sehe, sage ich gar nichts mehr!

Habe keinen Anwalt (zu teuer)

aber kann es sein das man alles zusammen nimmt und es Bewährung gibt oder ist das eher unwarcheinlich (grob geschätzt)

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Er hat vermutlich gar keinen. Im Übrigen ist die bloße Nennung der Strafrahmen mäßig hilfreich - der Rahmen für versuchten Einbruch ist außerdem falsch angegeben. Der ist wegen des Versuches abzumildern (§ 23(2) StGB ).

@ TE,

Die Nennnung Ihrer bisherigen Verfahren und Strafen wäre recht hilfreich.

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#4
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Habe keinen Anwalt (zu teuer)

Es geht ja eigentlich auch um nichts.

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#5
 Von 
SirTrasher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe gerade gelesen, das es möglich ist, mir einen stellen zu lassen, da die Verhandlung jedoch diesen Donnerstag is, wird das wohl nichts.

2 Jahre Bewährung wäre Super, ich würde Freudensprünge machen.
Habe darüber mit einem Polizeibeamten gesprochen, er meinte alles zusammen würde das nicht über 2 Jahre Bewährung kommen, aber woher soll man das denn nun wissen..

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SirTrasher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe keine Vorstrafen. bis jetzt nicht es sind nur diese Sachen die jetzt da sind, die ersten und letzten

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ich tippe auf Bewährung. Mehr als 2 Jahre werden das nicht, eher weniger (unter 1 Jahr). Und die Sozialprognose ist ja offenbar günstig - Fachabitur, schwangere Freundin. Ich darf aber darauf hinweisen, daß das kein Freispruch 2. Klasse ist - Bewährungen werden gern mit drastischen Arbeitsauflagen verbunden. Und bei neuen Taten oder Verstößen gegen Bewährungsauflagen (keinen Kontakt zum Bewährungshelfer gehalten, Arbeitsstunden nicht gemacht etc.) ist die Bewährung futsch.

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#8
 Von 
SirTrasher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

also über 2 jahre eher unwarscheinlich? das wäre hammer..
ja ganz egal wie viele Sozialstunden, ich werde sie alle mit bravour ableisten und für alles gerade stehen, was ich getan habe. Ich war bei beiden malen richtig betrunken, seitdem trinke ich nicht mehr, keinen schluck.
Ja ich will nicht aus der Schule gerisen werden und in den Knast gesteckt. Das passt nicht in meine Pläne.
Was mir angst macht ist die angebliche Falschausage, was kann ich dafür wenn die dem Typen glauben und nicht dem der es nicht war. Im Brief stand "Da Herrn XY (beschuldigter 16 jahre alt) kein glauben geschenkt wurde werden sie der Falschausage etc.
Aber wie dem auch sei, egal was pasiert ich werde versuchen auf eine Bewährungstrafe zu plediern

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Nun ja - wegen der vorgeworfenen Falschaussage wäre es halt sinnvoll gewesen, einen Anwalt zu mandatieren. Nichtsdestotrotz wäre ein Schuldspruch hier noch kein Grund, eine Bewährung zu verweigern. Die Mindeststrafe liegt für Falschaussage bei 3 Monaten - dazu kommen die anderen Delikte und daraus wird dann eine Gesamtstrafe gebildet. Ich tippe mal unverbindlich auf 6 bis 9 Monate.

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#10
 Von 
SirTrasher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein das is erwachsenen strafrecht.
die Verhandlungen werden nacheinander gemacht.
habe am Donnerstag, die wegen der Falschaussage.
Habe Heute mit dem Schulsozialarbeiten geredet und eine Suchtberatung aufgesucht, damit das Gericht auch sieht das ich nie wieder trinken werde.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32845 Beiträge, 17253x hilfreich)

Dann wird halt nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet - solange die Einzelstrafen Bewährungs- oder Geldstrafen sind, ist auch die Gesamtstrafe eine Bewährungs- oder Geldstrafe.

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#12
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

mit Bestimmtheit kann hier natürlich niemand irgendwelche Voraussagen treffen. Aber die beiden anderen Straftaten wurden betrunken begangen, ich denke, wenn Du da nun Einsicht gezeigt hast und erkannt, dass Du Alkohol nicht verträgst, dann wird da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Und am besten zur weiteren Abschreckung Sozialstunden in einer Suchtklinik oder oder.
Wegen der Falschaussage...., da blicke ich noch nicht ganz durch. Im ersten Post hast Du geschrieben, 2 Leute haben gemeinsam ein Rad entwendet. Wer jetzt da genau die Hand am Lenker hatte und wer nur nebenher gelaufen neben dem geklauten Rad, das dürfte doch keine Rolle spielen. Warum hast Du vor Gericht nicht gesagt, dass die beiden es gemeinsam waren, und stattdessen nur einen beschuldigt?
Aber auch mit der Falschaussage würde ich mir an Deiner Stelle Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe machen.

LG,
Ofelia

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SirTrasher
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey ich hatte Heute die Verhandlung, die haben die mit der Falschaussage falln gelassen.
Und dann haben die direkt die andern beiden fälle verhandelt.
Habe bewhrung bekommen ein Jahr und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit =)
und der Staatsanwalt meinte dennoch ich würd nich glaubhaft sein weil ich mich immer wieder für alles entschuldigen würde. Wie auch immer ich bin froh das es so ausgegangen is, ihr hatte recht und vielen dank für alles

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Laß mich Dir einen guten Rat geben. Ich bin Sozialarbeiter im Bereich Straffälligenhilfe und habe daher seit weit mehr als 10 Jahren beruflich jeden Tag mit Jungs wie Dir zu tun. Und gewisse Dinge wiederholen sich sehr oft:

Vor der Verhandlung hattest Du tierisch Angst und "wagtest kaum zu hoffen" dass es Bewährung gibt, würdest "egal wieviele Sozialstunden machen" und auch "nie, nie wieder was trinken". Das habe ich schon soooooooooooo oft gehört. In der Realität sieht es dann aber leider oft anders aus. Der Druck der Verhandlung fällt ab, alles ist gut ausgegangen, es gibt kaum eine spürbare Konsequenz für die Straftaten. Kurz gesagt: "War ja alles halb so schlimm".

Und das ist jetzt die große Gefahr. Zur Bewährung gehören auch die 150 Stunden, die relativ zügig neben der Schule abzuleisten sind. Werden die nicht vernünftig/regelmäßig gemacht, droht der Widerruf der Bewährung. Unnötig zu sagen, dass erneute Straftaten (erst Recht, wenn es wieder Eigentumsdelikte sind) auch zum Widerruf führen werden. Klar sagst Du jetzt, dass Du nie wieder eine Straftat begegen wirst. Aber die Bewährungszeit -ich vermute mal man hat 3 Jahre festgesetzt?!- ist eine lange Zeit, in der es jede Menge Gelegenheiten gibt mit den "richtigen" (falschen) Leuten zusammen zu sein und auch mal wieder einen zu saufen und dann mal wieder einer auf die und die Idee kommt. bei der man dann -im Einfluß des Alkohols- auch nicht als "Hasenfuß" dastehen will, usw. usw. Passiert sehr oft und immer wieder.

Was ich Dir damit sagen will:

Es gibt noch keinen Anlaß, komplett zu entspannen. Das gute Urteil war ein großer und wichtiger Schritt - keine Frage. Aber genauso wichtig ist es, dass Du während der Jahre, in der die Bewährungszeit läuft, absolut "sauber bleibst"- Und das ist manchmal schwieriger als man glauben sollte.

Ich wünsche Dir viel Erfolg !

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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