Muß ich vor Gericht alle meine
Vorstrafen sagen, auch wenn sie
länger als 25 jahre zurüchliegen ?
Vorstrafen
25. April 2004
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Frage vom 25. April 2004 | 23:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorstrafen
#1
Antwort vom 26. April 2004 | 11:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9550x hilfreich)
Das Gericht kennt Ihre Vorstrafen selber, da es sich von jedem Angeklagten einen BZR-Auszug zieht. Ob dort noch eine von vor 25 Jahren eingetragen ist, hängt davon ab, wie hoch das damalige Urteil war, und wie oft, bzw. wie "regelmäßig" sie danach weiterhin verurteilt worden sind.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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