Vorstrafen

25. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Helmut hagspiel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorstrafen

Muß ich vor Gericht alle meine
Vorstrafen sagen, auch wenn sie
länger als 25 jahre zurüchliegen ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Das Gericht kennt Ihre Vorstrafen selber, da es sich von jedem Angeklagten einen BZR-Auszug zieht. Ob dort noch eine von vor 25 Jahren eingetragen ist, hängt davon ab, wie hoch das damalige Urteil war, und wie oft, bzw. wie "regelmäßig" sie danach weiterhin verurteilt worden sind.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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