Hallo mal wieder...
Ichwar nun als Zeuge vor Gericht und habe meine Version der Geschehnisse geschildert. zum Schluss wurde ich gebeten zu gehen, oder zumindest habe ich es so verstanden. Mich würde nun aber gerne interessieren wie die Sache ausgegangen ist. Kann man irgendwann Akteneinsicht beantragen (AG München) ? Wie lange dauert es i.d.R. bevor eine Entscheidung geschrieben wurde und in die Akten gelangt ?
Danke,
agio
Zeugenaussage - Kann man irgendwann Akteneinsicht beantragen ?
Als Zeuge bekommt man keine Akteneinsicht, wenn man nicht gleichzeitig auch Geschädigter ist. Und auch dann nur per Anwalt und mit Darlegung des berechtigten Interesses.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Sie hätten ja da bleiben können. Sie wurden als Zeuge entlassen. Das heißt aber nicht, dass Sie gehen müssen, sondern nur, dass Sie ab diesem Moment sozusagen auf eigene Kosten da sind, also keine Erstattung mehr bekommen. Wenn die Verhandlung öffentlich ist, und das ist sie außer in Verfahren gegen Jugendliche meistens, hätten Sie sich als Öffentlichkeit hinten hineinsetzen können. Ansonsten erhalten Sie als Zeuge keine Information über den Ausgang des Verfahrens.
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danke !
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