Guten Tag,
ich hatte eine schöne Idee für ein Design von Regalmodulen das ich evtl auch gerne vermarktet hätte. Mir ist nun bei der Recherche im Internet leider ein vom aussehen her sehr ähnliches Design über den Weg gelaufen, diese Module werden schon verkauft. Der Unterschied zu meiner Idee ist allerdings das ich das Modul als Systemmöbel gedacht hatte, es soll also Schubkästen geben die man einbauen kann, verschiedene Böden und die Möglichkeit auch z.B. einen Couchtisch oder Schreibtisch mit den Modulen zu bauen.
Es gäbe also ein Alleinstellungsmerkmal, die sich überschneidende Komponente wären die geschwungenen Seitenteile und das Quadrat als Grundform. Sollte ich lieber Abstand von meiner Idee nehmen?
Viele Grüße!
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Design von Regalmodulen
24. Januar 2014
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Frage vom 24. Januar 2014 | 11:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Design von Regalmodulen
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#1
Antwort vom 24. Januar 2014 | 16:12
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
Du könntest ja ein Gebrauchs-/Geschmacksmuster anmelden und dabei die vorhandenen Designs als "prior art
" angeben und schauen, ob man dir das einträgt.
Oder du läßt das gleich von einem Fachanwalt bewerten.
Die bloße Idee, etwas als Systembaukasten anzulegen, ist nicht schützbar. Eine konkrete Umsetzung ggfs. schon.
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