Hallo zusammen,
meine Mum hat heute einen Breif von der Anwaltskanzlei K&Partner bekommen worin steht das meine Mum im Peer to Peer Netzwerk Datein ausgetauscht haben soll.
Um klar zu stellen meine Mum war es nicht ihr gehört nämlich nur der Telefonanschluss.
Die Strafe beläuft sich wegen dem einen Lied auf rund 150€ und 250€ Anwaltskosten.....
Jetzt ist zu dem Brief eine Unterlassungserklärung
beigefügt die mich sehr verunsichert.
Hab mit einer Rechtsanwältin die ich hier noch mal hoch loben möchte...Frau Petersen der Kanzlei wbe-law in Köln über das Thema unterhalten.
Möchte die Unterlassungserklärung nicht so abschicken würde diese schon gern abändern hier ein kleiner Auszug:
*Name*
verpflichtet sich gegenüber der Firma Digiprotect blabla zu folgendem.....
1. Schuldner wird es ab sofort unterlassen, bei Vermeidung einer Vertragsstrafe von 5001€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen des Künstlers Sebastian Hä. oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
2. Schuldner verpflichtet sich, Gläubigerin einen Pauschalen Schadensersatz in Höhe von 150€ zu bezahlen.Der Schuldner verpflichtet sich ferner, die Kosten der Rechtsabwaltkanzlei "blabla" für die Bearbeitung dieser Unterlassungserklärung und des Abmahnschreibens mit 250€ pauschal zu erstatten....
Hab mal gelesen man kann eine Unterlassungserklärung abändert(Hamburger Brauch)da ich mit der o.g. mich ja quasi selber schuldig spreche...
Kann mir jemand weiterhelfe wie ich diese evtl. abänder????!!!!??!?!?!
Wäre für jede Info dankbar....
Filesharing Digiprotect
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Warum haben Sie das nicht die Anwältin machen lassen? Meinen Sie, jemand hier im Forum möchte dafür haften, wenn er Ihnen etwas formuliert, daß Ihnen später unnötige Kosten verursacht?
Das Problem ist wenn die Anwältin sich damit beschäftigt kostet es laut ihr rund 300€ pauschal....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jo. Hier kostet es nichts, und wenn Sie Pech haben und die hier vorgeschlagene Formulierung führt dazu, daß Sie doch vor Gericht müssen oder mit dem nächsten Verstoß die Vertragsstrafe verwirken, dann kostet Sie das viel mehr als 300 EUR.
Geiz ist eben nicht immer geil.
na ja, laut 'PISA' sind 150+250 auch weniger, wie 300
übrigens sind im 'Forum: Wirtschaftsrecht' in einem Thread mehr als 740!
Anworten, nur alleine von diesem Thema....
einfach mal durchlesen...
Gruss vom Strand
-- Editiert von sailor2006 am 30.08.2007 22:34:24
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