Bußgeldbescheid aus Italien, 70 Euro Vollstreckungsgrenze und unvollständiges Einschreiben

20. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
prud
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid aus Italien, 70 Euro Vollstreckungsgrenze und unvollständiges Einschreiben

Liebe Verkehrsrecht-Community,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir vllt mit eurer Meinung zu diesem Fall helfen: Gestern (19.12.2020) habe ich einen Bußgeldbescheid zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien bekommen. Der Brief kam interessanterweise aus den Niederlanden ("Int. Antwoordnummer 3072, 3109 VA Schiedam, The Netherlands"). Auf dem Brief aus NL steht außen das Datum 04.12.2020, auf dem Brief innen aus Italien 20.11.2020 und der Blitzer selber war am 09.09.2020.
Konkret geht es um 77 km/h in einer 70 km/h-Zone, was wohl nach Abzug der Toleranz 2 km/h Überschreitung sind. Ich war an dem Tag auch an besagter Stelle und kann mir die leichte Überschreitung auch gut vorstellen. Daraus ergeben sich laut Brief folgende Zahlungsbedingungen:
- Innerhalb von 5 Tagen im Anschluss an die Mitteilung / Zustellung des Protokolls: Zahlung im reduziertem Maße 46,20 Euro (29,40 reduzierter Mindestbetrag + 6,80 Porto + 10,00 Verfahrenskosten)
- Tag 6 bis 60: Reguläre Zahlung von 58,80 Euro (42,00 Mindestbetrag + 6,80 Porto + 10,00 Verfahrenskosten)
- Nach Ablauf der 60 Tage Frist: Erhöhter Betrag 103,30 Euro

Jetzt habe ich folgende Fragen und würde mich für eure Meinung interessieren:
1. 70 Euro Vollstreckungsgrenze: Angeblich gibt es eine Grenze von 70 Euro unter der Bußgelder aus dem europäischen Ausland zwar gelten, aber in der Realität nicht vollstreckt werden. Das eigentliche Bußgeld ist mit 46,20 bzw. 58,80 Euro ja unter dieser Grenze. Der erhöhte Betrag wäre aber darüber. Was gilt hier?
2. Unvollständiges Einschreiben: Am Brief war ein oranger Zusatz angebracht (siehe Bild https://imgur.com/a/qkF01gX ), was ich als Einschreiben interpretiere. Allerdings hat der Zusteller das wohl ignoriert und einfach nur eingeworfen. Ich habe nirgends unterschrieben und der orange Zettel wurde auch nicht zurückgeschickt. D.h. ich habe den Brief entsprechend Einschreiben eigentlich gar nicht erhalten. Könnte ich ihn demnach einfach ignorieren?
3. Welches Datum zählt: Wenn ich jetzt doch zahle, bin ich dann noch in der vergünstigten Kategorie (erste 5 Tage), auch wenn das Datum auf dem brief aus Italien 20.11. ist und das Datum auf dem Einschreiben außen der 04.12.? Ich selber habe den Brief ja erst gestern erhalten...

Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen vierten Advent

-- Editiert von prud am 20.12.2020 12:57

-- Editiert von prud am 20.12.2020 12:57

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Möchte man denn nochmals in Italien einreisen? Eventuell sogar öfter?
Dann entfällt das "ignorieren" ...



Zitat (von prud):
3. Welches Datum zählt:

Zitat (von prud):
- Innerhalb von 5 Tagen im Anschluss an die Mitteilung / Zustellung des Protokolls: Zahlung im reduziertem Maße



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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