Hallo zusammen,
es gibt zwar schon einige Beiträge zu ContiPark Strafzetteln, ich sollte aber lieber ein neues Thema aufmachen. Da ich einen Rat brauche, wie ich am besten reagieren soll.
Ich habe auf einem von ContiPark betriebenen Parkplatz am Hauptbahnhof Dortmund geparkt. Der Parkplatz ist in eher schlechtem Zustand und von Schlaglöchern übersät. Zudem sind die Parkplatzmarkierungen schlecht zu erkennen. Weil vor mir andere Nutzer sich in Reihe neben die Markierungen gestellt hatten, habe ich ebenfalls dort geparkt. Darum habe ich einen Strafzettel über 30,- Euro hinter die Windschutzscheibe geklemmt bekommen. Begründung: Parken außerhalb der Markierung.
Eine Behinderung durch das Parken gab es nicht, da einfach die Markierungen ca. 20 Meter vor dem Parkscheinautomaten enden. Die hintere Reihe geht fast bis zum Automaten. Es scheint fast Kalkül dahinter zu stecken, denn jeder will doch nah am Automaten stehen, oder? Sobald nur ein Auto die Reihe ohne Markierung verlängert, stellt man sich automatisch daneben.
Ich habe mich jedenfalls sehr über das Knöllchen und auch die Höhe des Betrages aufgeregt.
Ich habe dann recherchiert und hier einige Beiträge zu ContiPark und weitere Hinweise zu Falschparken und Einspruch gefunden. Daher habe ich vorerst abgewartet und den Strafzettel nicht bezahlt. Da ich auch gelesen hatte, dass der Strafzettel hinter der Windschutzscheibe keine "sichere" Zustellung sei. Darauf könnte ich mich bei der erneuten Zahlungsaufforderung dann berufen, dass ich quasi den Strafzettel nicht erhalten habe und kann die Mahngebühren mit dieser Begründung wieder abziehen.
Leider habe ich nun postalisch diese Mahnung doch erhalten.
30,- Euro Vertragsstrafe
4,- Euro Halterermittlungskosten
7,50 Euro Mahngebühren
______
41,50 Euro Offene Forderung
Jetzt schwanke ich zwischen 2 Handlungsoptionen:
1. Ich zahle 34,- Euro und schreibe einen Brief an Contipark, dass ich die erste Zahlungsaufforderung nicht erhalten habe und daher die Mahngebühren nicht bezahle.
2. Ich ignoriere weiterhin alles und sitze es aus.
Ich tendiere eher zu Option 1, da ich die Geschichte aus der Welt schaffen möchte und im Grunde ja außerhalb der Markierung geparkt habe. Aber ist mein Vorgehen so in Ordnung und habe ich dann Ruhe?
Wer hat hier einen guten Rat?
Besten Dank!
-- Editiert von DoingDoing am 10.05.2022 21:19
-- Editiert von DoingDoing am 10.05.2022 21:20
-- Editiert von DoingDoing am 10.05.2022 21:23
-- Editiert von Moderator topic am 14.05.2022 13:05
-- Thema wurde verschoben am 14.05.2022 13:05
Contipark Strafzettel u. erste Mahnung: Wie am besten reagieren?
10. Mai 2022
Thema abonnieren
Frage vom 10. Mai 2022 | 21:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 20x hilfreich)
Contipark Strafzettel u. erste Mahnung: Wie am besten reagieren?
#1
Antwort vom 10. Mai 2022 | 22:54
Von
Status: Schüler (276 Beiträge, 50x hilfreich)
Hier gibt es zahlreiche sehr qualitative Beiträge, die wunderbar zu deiner Sachlage passen.ZitatIch habe dann recherchiert :
Klingt für mich danach, dass man nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ, wo man parken dürfe und wo nicht.ZitatWeil vor mir andere Nutzer sich in Reihe neben die Markierungen gestellt hatten, habe ich ebenfalls dort geparkt. :
Nein.Zitatjeder will doch nah am Automaten stehen, oder? :
Wenn man zum Zahlen tendiert, weshalb man die Fortsetzung des Theaters in Kauf nahm, erschließt sich mir nicht.Zitatden Strafzettel nicht bezahlt (..) Darauf könnte ich mich bei der erneuten Zahlungsaufforderung dann berufen, dass ich quasi den Strafzettel nicht erhalten habe und kann die Mahngebühren mit dieser Begründung wieder abziehen. :
widersprüchlich zu (2).Zitatich die Geschichte aus der Welt schaffen möchte :
-- Editiert von maybemaybe am 10.05.2022 23:00
#2
Antwort vom 11. Mai 2022 | 09:49
Von
Status: Richter (8902 Beiträge, 1895x hilfreich)
ZitatWeil vor mir andere Nutzer sich in Reihe neben die Markierungen gestellt hatten, habe ich ebenfalls dort geparkt. :
Machen andere auch..... ist keine Begründung
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#3
Antwort vom 11. Mai 2022 | 10:33
Von
Status: Unbeschreiblich (37057 Beiträge, 6231x hilfreich)
Nein und nein.ZitatAber ist mein Vorgehen so in Ordnung und habe ich dann Ruhe? :
Du hast du Mahnung tatsächlich erhalten. Die Mahngebühren für diese dir zugegangene Mahnung betragen 7,50.
Zahlst du jetzt in der Frist 41,50 € an die angegebene Stelle, hast du Ruhe.
Aussitzen geht zwar auch, Ruhe hast du aber nicht und teurer wird es auf jeden Fall.
Ansonsten kannst du im Unterforum *Verkehrsrecht* noch viel recherchieren, welche Möglichkeiten andere Parksünder versucht haben.
Ob man nur was nachgemacht hat oder sich selbst entgegen der Vorschriften verhalten hat, ist irrelevant.
Ebenso ist vollkommen irrelevant, ob es schöner oder unschöner Parkplatz war.
#4
Antwort vom 11. Mai 2022 | 23:58
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
ZitatWeil vor mir andere Nutzer sich in Reihe neben die Markierungen gestellt hatten, :


ZitatIch tendiere eher zu Option 1, da ich die Geschichte aus der Welt schaffen möchte und im Grunde ja außerhalb der Markierung geparkt habe. :
Nun, da wird man sehr enttäuscht sein, denn die werden weiter nerven, denn die wollen alles.
ZitatAber ist mein Vorgehen so in Ordnung :
Durchaus, ja
Zitatund habe ich dann Ruhe? :
Nein, damit wäre nicht zu rechnen.
#5
Antwort vom 14. Mai 2022 | 11:38
Von
Status: Praktikant (636 Beiträge, 140x hilfreich)
Um die Kernfrage zu beantwortn: Bezahlen.ZitatContipark Strafzettel u. erste Mahnung: Wie am besten reagieren? :
Weder der Zustand des Parkplatzes steht zur Diskussion, noch: „Wenn andere es machen, mache ich und darf ich das auch".ZitatDer Parkplatz ist in eher schlechtem Zustand und von Schlaglöchern übersät. Zudem sind die Parkplatzmarkierungen schlecht zu erkennen. Weil vor mir andere Nutzer sich in Reihe neben die Markierungen gestellt hatten, habe ich ebenfalls dort geparkt. :
Also ich habe da einen super Trick den fast jeder Automat anbietet. Parking-Apps wie zb. "PARK NOW" oder "EasyPark". Nicht nur dass man damit eine menge Geld spart, mir es sogar egal ist wo der Automat ist da für mich eher der Parkplatz zählt als dass ich direkt vor nem Automaten stehe.ZitatEs scheint fast Kalkül dahinter zu stecken, denn jeder will doch nah am Automaten stehen, oder :
Tja.. und genau das ist es dann auch warum du das Knöllchen offenbar bekommen hast. Da wären wir halt beim Thema "was andere machen - was ich mache". Sobald man die Markierung noch erkennen kann, sollte man sich auch genau daran halten.ZitatSobald nur ein Auto die Reihe ohne Markierung verlängert, stellt man sich automatisch daneben. :
Kannst du natürlich gerne machen, damit weit kommen jedoch, wirst du nicht.ZitatDa ich auch gelesen hatte, dass der Strafzettel hinter der Windschutzscheibe keine "sichere" Zustellung sei. Darauf könnte ich mich bei der erneuten Zahlungsaufforderung dann berufen, dass ich quasi den Strafzettel nicht erhalten habe und kann die Mahngebühren mit dieser Begründung wieder abziehen. :
Denn Selbst das Ordnungsamt oder Politessen machen es nicht anders, denn irgendwie muss ja die "Zustellung" der Ordnungswidrigkeit zugestellt werden. Die Zustellung ist gängige Praxis.
Das hier, finde ich jedoch interessanter. Die Posten 1 und 2 sind in Ordnung. Der Posten 3 jedoch, der ist nicht zulässig und würde bedeuten, du hättest mind. 3 Mahnungen per Post erhalten müssen, basierend auf den Rechtsprechenden Höchstsatz von 3,00 € pro postalischer Mahnung.Zitat30,- Euro Vertragsstrafe :
4,- Euro Halterermittlungskosten
7,50 Euro Mahngebühren
______
41,50 Euro Offene Forderung
Gerichte urteilten hier auch schon für weniger.
-- Editiert von DStein am 14.05.2022 11:40
#6
Antwort vom 14. Mai 2022 | 13:22
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Sehe ich anders. Denn in den an den Parkplätzen aushängenden Bedingungen von ContiPark werden die 7,50 Euro als Mahn- und Bearbeitungsgebühr beschrieben.ZitatDer Posten 3 jedoch, der ist nicht zulässig und würde bedeuten, du hättest mind. 3 Mahnungen per Post erhalten müssen, basierend auf den Rechtsprechenden Höchstsatz von 3,00 € pro postalischer Mahnung. :
Gerichte urteilten hier auch schon für weniger.
#7
Antwort vom 15. Mai 2022 | 22:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 20x hilfreich)
ZitatDas hier, finde ich jedoch interessanter. Die Posten 1 und 2 sind in Ordnung. Der Posten 3 jedoch, der ist nicht zulässig und würde bedeuten, du hättest mind. 3 Mahnungen per Post erhalten müssen, basierend auf den Rechtsprechenden Höchstsatz von 3,00 € pro postalischer Mahnung. :
Gerichte urteilten hier auch schon für weniger.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte öfter gelesen, dass eine angemessene Mahnung auch nur um die 3,00 oder 3,50 Euro betragen darf.
ZitatKannst du natürlich gerne machen, damit weit kommen jedoch, wirst du nicht. :
Denn Selbst das Ordnungsamt oder Politessen machen es nicht anders, denn irgendwie muss ja die "Zustellung" der Ordnungswidrigkeit zugestellt werden. Die Zustellung ist gängige Praxis.
Ja, aber der große Unterschied ist, dass - soweit ich weiß - das Ordnungsamt bei nicht Bezahlen eine "kostenfreie" Zustellung per Post durchführt. Da gibt es keine Mahngebühren, sondern man bekommt einfach nur den Strafzettel nochmal per Post. Weil eben die Zustellung hinter dem Scheibenwischer nicht sicher ist und man daher nicht sofort Mahngebühren zahlt. Das ist eben die Stadt und fair. Bei dieser privaten Parkgesellschaft ist das nun eben leider anders, wie ich feststellen musste. Inklusive hoher Mahngebühren!
#8
Antwort vom 15. Mai 2022 | 22:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 20x hilfreich)
ZitatSehe ich anders. Denn in den an den Parkplätzen aushängenden Bedingungen von ContiPark werden die 7,50 Euro als Mahn- und Bearbeitungsgebühr beschrieben. :
Vielen Dank für diese (fast) einzige hilfreiche Antwort! Dadurch habe ich mich nun entschieden, einfach diesen ganzen Mist inklusive der Mahngebühr zu bezahlen.
Denn ich habe wenig Chancen aus der Mahngebühr-Nummer rauszukommen, da ich ja durch die Nutzung des Parkplatzes den Vertrag mit Contipark eingegangen bin. Wenn es tatsächlich auf den großen Schildern bei der Einfahrt draufsteht, dass 7,50 Euro Mahn- und Bearbeitungsgebühr anfällt, muss ich nun in den sauren Apfel beißen und kann die Mahngebühr nicht abziehen.
Dann echt lieber bei der Stadt falsch parken. Da gibt es wenigstens "faires" Vorgehen!
#9
Antwort vom 15. Mai 2022 | 22:31
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
ZitatDadurch habe ich mich nun entschieden, einfach diesen ganzen Mist inklusive der Mahngebühr zu bezahlen. :
Wenn das
Zitathabe ich dann Ruhe? :
das Ziel wäre, dann ist das in der Tat das einzig richtige.
Zitatsoweit ich weiß - das Ordnungsamt bei nicht Bezahlen eine "kostenfreie" Zustellung per Post durchführt :
Nun, die 28,50 EUR für die Zustellung des Bescheides würde ich jetzt nicht als "kostenfrei" bezeichnen.
Zitatda ich ja durch die Nutzung des Parkplatzes den Vertrag mit Contipark eingegangen bin. :
Wie man aus den recherchierten Beiträgen erfahren haben dürfte, ist das überaus strittig.
ZitatWenn es tatsächlich auf den großen Schildern bei der Einfahrt draufsteht, dass 7,50 Euro Mahn- und Bearbeitungsgebühr anfällt, muss ich nun in den sauren Apfel beißen :
Eigentlich nicht, denn juristisch müsste dazu diese Vereinbarung rechtskonform sein.
Aber wenn es Dir reicht, das es nur da steht, dann ist das auch ok.
#10
Antwort vom 16. Mai 2022 | 08:19
Von
Status: Master (4041 Beiträge, 1129x hilfreich)
Die 28,50€ sind Bearbeitunggebühren und Auslagen für einen Bußgeldbescheid. Das erste Schreiben ist aber eine Verwarnung, für die keine Bearbeitungsgebühren und Auslagen zu erstatten sind.ZitatNun, die 28,50 EUR für die Zustellung des Bescheides würde ich jetzt nicht als "kostenfrei" bezeichnen. :
Das ein Bußgeldbescheid gegen den Halter, ohne Kenntnis des tatsächlichen Fahrers, rechtswidrig wäre, habe ich in diesem Forum schon oft genug geschrieben.
#11
Antwort vom 16. Mai 2022 | 10:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
ZitatDas erste Schreiben ist aber eine Verwarnung, für die keine Bearbeitungsgebühren und Auslagen zu erstatten sind. :
Wenn es denn kommt, viele Gemeinden senden so was nicht und einen Rechtsanspruch gibt es nicht drauf.
ZitatDas ein Bußgeldbescheid gegen den Halter, ohne Kenntnis des tatsächlichen Fahrers, rechtswidrig wäre, habe ich in diesem Forum schon oft genug geschrieben. :
Hindert viele Gemeinden leider nicht daran es dennoch zu machen.
#12
Antwort vom 16. Mai 2022 | 10:46
Von
Status: Master (4041 Beiträge, 1129x hilfreich)
Du kannst sicherlich auch solche Gemeinden benennen. Ich kenne nämlich keine Gemeinde, die das macht. Wäre ja auch doof von der Gemeinde, weil ihr dadurch etliche Einnahmen entgehen würden.Zitatviele Gemeinden senden so was nicht :
Hat auch Niemand behauptet.Zitateinen Rechtsanspruch gibt es nicht drauf. :
Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass ein solcher Bußgeldbescheid rechtswidrig wäre.ZitatHindert viele Gemeinden leider nicht daran es dennoch zu machen. :
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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