Halten auf Sperrfläche

19. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
steflo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Halten auf Sperrfläche

Habe am Samstag auf einer Sperrfläche gehalten um meine Tochter aussteigen zu lassen und bin auf einen vor mir freiwerdenden Parkplatz gefahren. In dieser kurzen Zeit ca. 45 Sekunden hat mich ein Anwohner fotografiert. Habe ich mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen und wieviel ?


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17 Antworten
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#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Da das Befahren einer Sperrfläche verboten ist, kann es im Falle einer Verfolgung auch zu einem Verwarnungsgeld kommen (ungefähre Höhe geschätzte EUR 10,--).

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#2
 Von 
steflo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Darf denn jeder Anwohner einen Verkehrsteilnehmer anzeigen ? Wäre ja dann sehr einfach für unsere Ordnungshüter.
Kann ich mir denn als Beweis das Foto zeigen lassen ?

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#3
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 135x hilfreich)

Hi,

jeder kann einen Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen. In der Regel muss ein Beweisfoto für eine Anzeige bei der Behörde vorliegen.

Ich würde zahlen und es nicht ausufern lassen. Der Anzeigenerstatter wird regelmäßig dann namentlich genannt, wenn aus dem Verwarngeld ein Bußgeld geworden ist und es dann vor dem Amtsgericht entschieden werden soll.

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#4
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 135x hilfreich)

Einfach mal AKteneinsicht bei der Behörde verlangen. Auf keinen Fall vorher zahlen, denn mit der Zahlung erklärt man sich mit der Verwarnung eibvertsnden.



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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14651 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo,

was wurde denn eigentlich forografiert, oder besser: könnte der Fahrer zu erkennen sein? Imho kommt nämlich hier die Halterhaftung nicht in Betracht, da es kein Parkverstoß ist.

@braveheart-sls:

quote:
Ich würde zahlen und es nicht ausufern lassen.

quote:
Auf keinen Fall vorher zahlen, ...

Ja was denn nun?

MfG Stefan

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#6
 Von 
steflo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Anwohner hat die Rückseite meines Autos fotografiert, ob ich im Auto zu erkennen bin, kann ich nicht sagen. Bei wem liegt denn die Beweispflicht ob ich geparkt oder nur gehalten habe ? Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen, wenn die Verwarnung als Parken auf einer Sperrfläche ausgestellt ist.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14651 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo steflo,

ich wollte darauf hinaus, dass du behauptest, nicht der Fahrer gewesen zu sein und dich auch nicht mehr erinnern kannst, wer den Wagen gerade hatte.
Praktisch könnte dann ein Verwarngeld wegen "befahren einer Sperrfläche" (10 Euro) nicht vollstreckt werden; und imho fällt "halten" nur unter "befahren".
Problematisch wird es aber, wenn dir "parken auf einer Sperrfläche" vorgeworfen wird. Du kannst es nämlich nicht entkräften, da du ja angeblich gar nicht der Fahrer warst. Und ich muss mich korrigieren, es ist dann doch ein Parkverstoß (mit Halterhaftung).

Beweisen muss jedenfalls die Behörde.

MfG Stefan


-- Editiert am 21.04.2010 20:42

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#8
 Von 
steflo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Also gefahren bin ich ja. Habe aber ja nicht geparkt, sondern wie beschrieben nur gehalten um meine Tochter aussteigen zu lassen. Dies ist ja aber auf einem Foto nicht erkennbar. Zeugin wäre meine Tochter. Würde das als Beweis genügen, das ich auf der Sperrfläche nur gehalten habe ?

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14651 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo steflo,

quote:
Würde das als Beweis genügen, das ich auf der Sperrfläche nur gehalten habe ?
Imho schon. Wie gesagt, beweisen muss die Behörde. Und wenn es gerade KEIN Foto OHNE Personen gibt, so wurde das Fahrzeug auch nicht - beweisbar - verlassen. Und das zweite Kriterium für Parken statt Halten (länger als drei Minuten) läßt sich durch EIN Foto auch nicht nachweisen.

Möglich bliebe aber noch eine gegenteilige Zeugenaussage des Anwohners, dessen Glaubwürdigkeit ich aber auch nicht viele höher als eure einschätze, da deine Tochter auch zur Wahrheit verpflichtet wäre.
Das ganze mit der Zeugenaussage ist aber sehr unwahrscheinlich im Anbetracht der Höhe des Verwarngeldes.

Und nochmals: Durch den Einwand, nicht geparkt sondern nur gehalten zu haben, sind die 10 Euro sicher.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
steflo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Mit 10 Euro kann ich gut leben. Vielen Dank für deine Auskunft.

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#11
 Von 
Big-Smove
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hm wenn zu erkennen ist das einer im auto sitzt kannst du immer sagen:

das du nur gehalten hast, und das ist ja nicht strafbar oder???

zumindest bis drei min. oder täusche ich mich da.

aber die behörde wird das bestimmt eh gleich fallen lassen.

ansonsten würde ich mir halt mal den anzeiger vornehmen wenn es zu einer strafe kommt^^, aber das muss jeder selber wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14651 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo Big-Smove,

quote:
das du nur gehalten hast, und das ist ja nicht strafbar oder???
zumindest bis drei min. oder täusche ich mich da.


Ja, da täuscht du dich, es ist nur billiger. Befahren kostet 10 Euro, Parken jedoch 25 Euro.
Länger als drei Minuten kann man laut Definition auch gar nicht Halten.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

quote:
[ansonsten würde ich mir halt mal den anzeiger vornehmen wenn es zu einer strafe kommtquote]


Wahrscheinlicher ist dann eher, dass es zu einer Straftat kommt.


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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#14
 Von 
steflo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Big-Smove,
der Anwohner ist beim Ordnungsamt der Gemeinde und auch bei der Polizei schon bekannt. Der hat scheinbar nichts anderes den ganzen Tag zu tun. Bei ihm gegenüber ist ein Eínkaufsmarkt, da gibt es natürlich öfters mal kleinere Parkverstöße. Er hat bei sich an der Einfahrt ein Schild "Einfahrt freihalten", wenn man da nur 10 cm. vor seiner Ausfahrt steht, ist man schon registriert und fotografiert. Der Witz an der Sache ist: er hat gar keine Auto mit dem er aus der Ausfahrt rein oder raus fährt.
Es gibt halt Leute die anderen nur schaden können und selber wahrscheinlich keine Freude mehr an irgendetwas haben.

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#15
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 30x hilfreich)

War es nicht so, dass Du nem Radfahrer oder Kind ausgewichen bist? DU bist also, um nen Unfall zu vermeiden, auf die Sperrfläche ausgewichen? Oder verstehe ich das falsch?

Sollte dieser Sachverhalt falsch sein, dürfte es mit einem Photo nicht zu widerlegen sein, da es sich dabei nur um eine Momentaufnahme handelt. Also ein Kontext nicht ableitbar ist.

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-- Editiert am 30.04.2010 00:13

-- Editiert am 30.04.2010 00:35

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
steflo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe bis heute noch keine Mitteilung der Polizei erhalten. Ich warte jetzt einfach mal ab was kommt. So viele Anzeigen wie der "nette" Mitbürger bei der Polizei macht, nehmen diese ihn wahrscheinlich gar nicht mehr ernst. Letzte Woche hat er wieder auf der Lauer gelegen. Armer Mensch, der nichts anderes zu tun hat als anderen zu schaden.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 641x hilfreich)

es gibt sogar Menschen die zeigen Rettungshubschrauber an weil sie im Halteverbot landen....

also ärger dich nicht weiter über die 10 Euro ;)

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