Huk Coburg zieht Restwert von Schadenssumme ab

1. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
mibi02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 5x hilfreich)
Huk Coburg zieht Restwert von Schadenssumme ab

Ein anderer Autofahrer ist mit seinem Fahrzeug seitlich in das Fahrzeug(alter Opel Astra Kombi)eines Bekannten von mir gefahren, und hat Fahrerflucht begangen, wurde aber dank Zeugen ermittelt. Beschädigt wurde die seitliche Fahrertür sowie der Spiegel. Der Bekannte hat einen unabhängigen Gutachter eingeschaltet. Dieser hat einen wirtschaftlichen Totalschaden von über 2000€ festgestellt. Die Huk Coburg hat relativ zügig bezahlt. Zu Grunde wurde ein Restwert von 850€ festgelegt. Jetzt hat die Huk Coburg aber einfach intern in einem Portal den Astra zum Verkauf angeboten und somit einen Verkaufswert von 200€ ermittelt. Diesen Wert hat die Huk Coburg einfach abgezogen, also nur 650€ bezahlt. Ist das zulässig? Meines Erachtens nicht. Mein Bekannter will das Auto behalten und unrepariert lassen, es ist ja noch voll fahrtüchtig. Ich riet ihm sich das nicht gefallen zu lassen und einen Anwalt zu nehmen(kostet ja nichts, da er völlig schuldlos ist). Er winkte aber nur ab, ach lass, ist doch egal. Und genau das ist das Problem, darauf baut die Huk Coburg. Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Wie seht ihr das? Ist die Vorgehensweise der Huk Coburg zulässig?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)

Das ist eine völlig normale Vorgehensweise. Dein Freund kann den Wagen ja für 200E verkaufen (normalerweise bekommt man von der Versicherung auch eine Liste mit Geboten von professionellen Aufkäufern von Totalschäden, die verpflichtet sind, den Wagen dann auch zu dem von ihnen gebotenen Preis abzunehmen, wenn dein Freund sich für einen davon entscheidet). Damit hat er seinen Schaden von 850 E wieder drin. Wenn er selbst einen Bastler findet, der ihm mehr zahlt, kann er natürlich auch an den verkaufen.

Schließlich ist die Versicherung nicht dazu da, den Geschädigten besser zu stellen, sondern ihm den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

du rechnest hier ganz falsch, bzw hast meiner meinung nach einen Denkfehler begangen.

Das Auto hätte also unbeschädigt einen Wert von 850Euro gehabt. Klar ist somit, dass eine Reparatur die 2000Euro kosten würde den Wert des Wagens total überschreiten würde und somit unwirtschaftlich ist.

Dein Kumpel will also auf Totalschaden abrechnen, was auch ok ist.
Wenn man jetzt aber wie du die vollen 850Euro von der Versicherung haben will, solltest du dabei bedenken, dass das Fahrzeug dann auch in den Besitz der Versicherung übergeht. Es ist nicht möglich sich den Schaden zu 100% auszahlen zu lassen und dann auch noch das Fahrzeug an sich zu behalten. Sprich wenn man wie du es dir denkst den Schaden zu 100% auszahlen lassen sollte, dann muss man damit rechnen, das die Versicherung dann das beschädigte KFZ auch abholen lässt um es zu veräussern, denn dann würde es der Versicherung gehören, nicht mehr deinem Kumpel.

Die Versicherung hat deinem Kumpel also das beschädigte KFZ zu einem Preis von 200Euro angeboten. Dein Kumpel nimmt das Angebot an und die Sache ist damit geklärt. Will er 850Euro Restwert komplett ausbezahlt haben, muss er dann das KFZ rausrücken, was wird ihm wohl lieber sein?





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#3
 Von 
mibi02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, danke für eure Antworten, dann habe ich mich wohl geirrt. Übrigens hat die Huk Coburg auch die Liste mit den Höchstgeboten übermittelt.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Womit die Versicherung sozusagen deinem Kumpel ein Vorkaufsrecht zugestanden hat, was eigentlich sehr freundlich ist, denn das hätten sie nicht machen müssen, die hätten das KFZ auch an einen anderen Interessenten veräussern können...

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 636x hilfreich)

Nein, hätten sie nicht. Das Eigentum geht nicht auf die Versicherung über. Die Verfügungsbefugnis bleibt auch bei Totalschadenabrechnung beim Eigentümer. Einb Kaufvertrag kommt immer, wenn überhaupt, zwischen Halter und Restwertaufkäufer zustande. Die Versicherung zahlt immer nur den tatsächlichen Schaden (also WB-Wert-Restwert).

Dem Kumpel stehen übrigens noch 25 EUR Auslagenpauschale zu.


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-- Editiert am 01.06.2013 17:19

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#6
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Der Geschädigte hat aber Anspruch auf die volle 850€ WENN er den Wagen noch mindestens 6 Monate in seinem Besitz hat. Danach kann er ihn verkaufen. Weiss ich so genau, weil bei mir grad das selbe abläuft. Ich würde es aber nem Anwalt übergeben, den muss die gegnerische Versicherung übernehmen!

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 636x hilfreich)

Dann liegen in Ihrem Fall die Reparaturkosten zwar unter dem WBW, aber über dem Wiederbeschaffungsaufwand.

Der hiesige Fall liegt anders, da die Reparaturkosten den WBW um etwa 300% übersteigen. Hier gibt es keine Vollerstattung.

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