Parken auf abgesenktem Bordstein und Fahrbahnbreite

14. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guzzidave83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf abgesenktem Bordstein und Fahrbahnbreite

Hallo,
Ich wohne in einer schmalen 30km/h Straße mit durchgängig abgesenktem Bordstein. (Also ebenerdig gepflastert)
Nun bekam ich ein Verwarnungsgeld weil mein VW Bus mit 2 Reifen auf dem Bordstein stand.
Wenn ich den Bus aber so parke, dass er nicht auf dem Bordstein steht, dann ist die Fahrbahn so schmal dass keiner mehr durchkommt.
Mein Aussenspiegel wurde dort schon einmal abgefahren und dann Fahrerflucht begangen.
Ich musste mir einen neuen kaufen (was seehr teuer war weil es eine seltenen Variante mit Beheizung und el.-Verstellung ist)
Die 30er Zone ist in einem Wohngebiet auf dem Dorf. Dort laufen ohnehin die wenigsten auf dem Bürgersteig sonder auf der Straße.
Lohnt sich ein Einspruch?
Was ist wichtiger: Dass die Fahrbahn breit genug bleibt oder dass der Bürgersteig breit genug ist?
Ein Parkverbot gibt es nicht


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat:
Ein Parkverbot gibt es nicht

Natürlich gibt es das.



Zitat:
Lohnt sich ein Einspruch?

Nö, vermutlich werden die wie üblich das rechtswidrige parken per Foto dokumnetiert haben, das würde dann nur noch teurer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guzzidave83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es gibt ein Foto als Beweismittel.
Und in Zukunft? Im Prinzip dürfte dort ja dann überhaupt niemand parken, egal ob mit 2 Rädern auf dem Pflaster oder komplett auf dem Asphalt?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17832 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat:
Und in Zukunft? Im Prinzip dürfte dort ja dann überhaupt niemand parken, egal ob mit 2 Rädern auf dem Pflaster oder komplett auf dem Asphalt?

Korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Auf dem Bürgersteig darf man nur parken, wenn es erlaubt ist.
Und wenn die Straße unter 3m breit ist wenn man auf der Straße parkt, sollte man das auch sein lassen, da käme es also drauf an wie breit das Kfz ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nesend
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Bußgeld war sicher nicht so hoch, dass sich ein Einspruch lohnt.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wenn ich den Bus aber so parke, dass er nicht auf dem Bordstein steht, dann ist die Fahrbahn so schmal dass keiner mehr durchkommt.
Dann gibts wohl nur eine Lösung, man muss soweit fahren bis man einen ordentlichen Parkplatz bekommt, auch wenn man dann mehrere hundert Meter oder mehr laufen muss! EIn Anrecht in der Strasse zu parken wo man wohnt hat man jedenfalls nicht....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1602 Beiträge, 465x hilfreich)

Wie schon richtig mitgeteilt wurde, ich das Parken auf dem Gehweg immer Verboten, es sei denn es ist durch Zeichen 315 gestattet.
Das Parken ist ebenfalls Verboten, wenn ducrh das Parken die Mindestbreite der Fahrbahn von 3,05 Metern unterschritten wird.

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