Privatgrundstück Gebühr fürs Öffnen der Schranke ?

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 92x hilfreich)
Privatgrundstück Gebühr fürs Öffnen der Schranke ?

Hallo,
der Verein A hat von einer Firma ein grundstück zur Verfügung gestellt bekommen. Dieses soll dazu dienen, dass Kunden einer Einkaufsstraße tagsüber kostenlose Parkplätze nutzen können. Das Grundstück ist durch eine Schranke gesichert, es stehen dort 3 Schilder "Privatgrundstück, kein öffentlicher Parkplatz" und rechts und links neben der Schranke, dass Besucher der Einkaufsstraße das Grundstück während der Geschäftszeiten für Einkäufe nutzen können. Gleichzeitig steht dort auch, dass die Schranke um 20.00 Uhr geschlossen wird, daneben eine Notfallnummer. Jeden Tag gibt es Leute, die nicht lesen können oder wollen, die abends den Wagen dort abstellen. Um 20.00 Uhr ist die Schranke zu und die Anrufe gehen bis in die Nacht, wenn Leute nicht runter kommen.
Frage : der Verein möchte je Schrankenöffnung nach 20.00 Uhr eine Gebühr von 20.- Euro nehmen (es muß ja immer jemand zum Parkplatz raus fahren). Darf er das ?
Frage 2 : Es handelt sich ja um ein Privatgrundstück, welches zeitweise für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist. Nun stellen sich Leute dort abends hin, da sie wissen, dass die Schranke morgens wieder geöffnet wird und fahren dann wieder los. Darf der Verein ihnen hierfür eine Art Bußgeld von 30.-Euro abnehmen ? Hintergrund ist, dass diverse Anwohner sich dort offiziell einen Standplatz gemietet haben und sich jetzt natürlich aufregen, dass sie ja bezahlen müssen und wer sich frech hinstellt nicht.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

selbstverständlich.

es ist ein privatgrundstück. der verein kann durch agb nutzungsgebühren festlegen und muss diese dann öffentlich sichtbar aushängen.

jeder, der dann dort parkt unterwirft sich den nutzungsbedingungen und darf zur kasse gebeten werde.

gruß

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