Rennrad muß nicht auf Radweg

25. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 89x hilfreich)
Rennrad muß nicht auf Radweg

Hallo,
ich habe gerade in einer Zeitung gelesen, das Rennräder auf Grund der Geschwindigkeit, nicht auf dem Radweg fahren müssen.
NUn finde ich hier beim googeln nichts darüber. Ist das neu?


Gruß
September

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#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Rennrad-und-Radweg/Rennrad-und-Radwegebenutzungspflicht

Gibt es bei dir kein Google?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 89x hilfreich)

Das wußte ich (adfc-Verkehrs-Recht), aber ich las in einer neuen Zeitschrift, das dieses nicht stimmt, und das Rennrad [size=16px]nicht[/size] auf einen Radweg fahren muß.(rechtlich abgesichert) auf Grund der Geschwindigkeit

Und dieses fand ich nicht bei Google. Ist das so Neu das dieses niemand weiß, oder stimmt der Text der Zeitung nicht?

Das müßte dann doch richtig gestellt werden

und was für einen Verstoß??? meinen Sie?



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-- Editiert September1 am 28.02.2012 17:42

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#3
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
und was für einen Verstoß??? meinen Sie?

Das ist nur eine Signatur, die eine allgemeine Haltung symbolisiert und nicht gegen Sie oder jemnand Anderen gerichtet ist.
Dise Signatur wird automatisch an alle verfassten Beiträge von "Radfahrer999" angehängt.

Stellt also keine Aussage im Bezug auf dieses Thema dar...

Ich meine in einem anderen Thema hier auch mal gelesen zu haben, dass Rennfahrer den Radweg nicht benutzen dürften, weil es sich um Sportgeräte handelt?
Bin mir über die Sachlage aber auch nicht weiter im Klaren.

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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

quote:
von Katanaka am 28.02.2012 18:28

dass Rennfahrer den Radweg nicht benutzen dürften, weil es sich um Sportgeräte handelt?

Das ist falsch. Die 11 kg Grenze zum Sportgerät betrifft die Beleuchtung, nicht die Radwegepflicht.


quote:
von September1 am 28.02.2012 17:41

Das wußte ich (adfc-Verkehrs-Recht), aber ich las in einer neuen Zeitschrift, das dieses nicht stimmt, und das Rennrad nicht auf einen Radweg fahren muß.(rechtlich abgesichert) auf Grund der Geschwindigkeit


Wenn es den Artikel in der Roadbike betrifft....
Der Artikel bringt an, dass die Radwegepflicht bei Unzumutbarkeit nicht gilt und bringt folgende Punkte an:
- Schlechter Untergrund, wie Schlaglöcher, Kiesstrecken, dass Bauteile (Insbesondere Reifen und Laufräder) schaden nehmen würden!
- Hindernisse wie Baustellen, Mülltonnen, Ampeln (ja die stehen manchmal gerne auf Radwegen) und Treppen (bei uns ist eine Treppe mit 18 Steigungen auf der Strecke eines Fußgänger- und Radweges) Fußgänger, Skater und andere Radfahrer (Ältere, Kinder)...
Und dann auch nur, wenn es der Verkehr zulässt... Was auch immer das heißen mag...

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1371x hilfreich)

Das aktuellste Urteil dürfte dieses sein:
http://beck-aktuell.beck.de/news/olg-frankfurt-am-main-radfahrer-haftet-bei-unfall-nach-verlassen-des-radweges-mit

Ansonsten hilft vielleicht die Internetseite der Polizei in Bremen:
http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.3499.de

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

Fraglich ist, ob man mit Rennrädern überhaupt auf Fahrradwegen fahren darf oder nur dann, wenn man mit dem Rennrad den Radweg als Fahrradweg, für den er ja gedacht ist, benutzt, und nicht als Trainingsstrecke.
Immerhin beschweren sich im Netz Rennradler, daß sie auf dem Radweg keine 40 Km/h und mehr erreichen können, weil der Radweg durch Radfahrer ( wie kommt denn sowas ) verstopft sei. In verschiedenen Urteilen betreffend Radweg wird von einer Geschwindigkeit von 5- 7 Km/h gesprochen.

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#8
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 89x hilfreich)
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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

Das OLG lauert noch:


Es wird zwar vertreten, daß sich dies (Anmerkung Achim: die Nutzungspflicht nur auf zugelassenen Straßen) bei Sportgeräten aus § 31 StVO ergebe (so Jagusch/Hentschel, § 24 StVO , Rn. 6 für Skateboards). Dem folgt der Senat nicht. § 31 knüpft nicht an das Gerät, sondern an seine Nutzung an. Ausschlaggebend für die Einordnung muß deshalb der überwiegende Charakter der jeweiligen Nutzungsform sein (Grams, NZV 97, 66; Rüth/Berr/Berz, § 13 StVO Rn. 2). Wie bei anderen Sportgeräten, die in großem Umfang zu Fortbewegungszwecken eingesetzt werden, ist somit § 31 StVO auf Inline-Skates, die zur Fortbewegung eingesetzt werden, nicht anwendbar (anders mag dies bei "Kunststück-Übungen" etc sein, vgl. Grams, NZV 97, 66; Seidenstecher, DAR 97, 106; Vieweg, NZV 98, 5). Daß diese Auslegung allgemeiner Rechtspraxis entspricht, zeigt im übrigen auch das Beispiel des Rennrades: Es wird von Radsportlern allein zu Sportzwecken benutzt, wobei der Sport aber in Form der Fortbewegung im öffentlichen Verkehrsnetz betrieben wird. Die Zulässigkeit dieser Betätigung ist, soweit ersichtlich, bislang von niemandem unter Berufung auf § 31 StVO in Frage gestellt worden (vgl. Grams, NZV 97, 66).



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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

quote:

von http://www.cewecolor.de/fileadmin/user_upload/PDF/FTRA_0611_p20_21_CUT.pdf

Rennräder sind übrigens von der Radweg-
Regel ausgenommen: Da sie technisch anders
und auf Schnelligkeit ausgelegt sind,
müssen sie auf der Straße gefahren werden.

:party: So ein Humbug :party:
Müssen auf der Straße fahren = dürfen nicht auf Radwegen fahren. Wo ist denn die Definition "Rennrad" getroffen worden? Nirgends! Mein "Speedbike" ist fast baugleich mit einem "Rennrad", hat nur einen geraden Lenker umd mein Cyclocrossrad ist ebenfalls fast baugleich, hat nur dicke Reifen und andere Bremsen!
Die Übergänge zu anderen Radtypen wie Crossrad, Sportbike und Thrathlonrad sind fließend, sehr fließend!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo ist denn die Definition "Rennrad" getroffen worden? <hr size=1 noshade>


Es ergibt sich aus § 31 StVO : Spiel und Sport sind auf der St raße verboten. Mit dem Rennrad darf man 'Fahrrad' fahren, aber keinen Sport treiben.

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#13
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 89x hilfreich)


Nun kam gestern die ADAC Zeitung und es stand etwas über die Pedelecs. (Eigentlich ging es um die Helmpflicht)

Doch kurz erwähnt wurde dort, das Pedelecs die schneller als 25km/h fahren, auf der Straße fahren müssen.
Ich denke, das Rennräder da oft schneller sind. Ob mit oder ohne Motor, die Geschwindigkeit liegt doch im Vordergrund. Was da der Unterschied sein soll, ist mir dann auch nicht klar.

Gruß
September

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#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

quote:
von September1 am 02.03.2012 12:20

Doch kurz erwähnt wurde dort, das Pedelecs die schneller als 25km/h fahren, auf der Straße fahren müssen.


Das ist so nur halbkorrekt. Da fehlt die Hälfte die von dir unterschlagen wird:

Pedelecs unterstützen bis 25km/h und gelten als Fahrräder.
S-Pedelecs, also Pedelecs die bis 45km/h unterstützen MÜSSEN auf der Straße fahren, da sie laut Kraftfahrtbundesamt als Leichtmofas klassifiziert sind und sowohl führerscheinpflichtig als auch versicherungspflichtig sind!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 02.03.2012 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 89x hilfreich)

quote:
Pedelecs unterstützen bis 25km/h und gelten als Fahrräder über 25km/h nicht mehr.


Da kenne ich mich ein wenig aus, da meine Frau ein Pedelec bis 25km/h
hat und oft bei gerader Strecke (bergab sowieso) schneller als die 25km/h ist. Ein Nummernschild ist hier nicht erforderlich.

Nur um zu verstehen, wenn ich schneller als 25km/h bin, was ist dann? Der Hersteller hat dieses technisch zugelassen, auch wenn in den Papieren steht. -bis 25km/h.

Gruß
September



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-- Editiert September1 am 02.03.2012 13:08

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 89x hilfreich)

quote:
Dann ist nichts. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bedeutet nur, dass der Motor bei einer Geschwindigkeit über 25 km/h nicht mehr aktiv antreibt.
[/quote.]


Muß meine Frau bei über 25km/h dann auch den Radweg nutzen? (Pedelec)




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-- Editiert September1 am 02.03.2012 13:37

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#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

quote:
Muß meine Frau bei über 25km/h dann auch den Radweg nutzen? (Pedelec)


Dann kommt sie Rennrambos in die Quere:

Alfred Scheidler
Beitragstyp: Aufsatz


Im Anschluss daran konzentriert sich der Autor auf die Besonderheiten bei der Benutzung eines Rennrades als einem Sportgerät, das eine besonders leichte Bauweise aufweist und ein enormes Geschwindigkeitspotential von bis zu 100 km/h besitzt. Aus diesem Grund habe der Rennradfahrer nach seiner Einschätzung eine erhöhte Sorgfalts- und Aufmerksamkeitspflicht.




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