landwirtschaftlicher Verkehr frei (Schlupfloch)

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchender54321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
landwirtschaftlicher Verkehr frei (Schlupfloch)

Guten Morgen,

wir haben eine Landwirtschaft zu Hause und jedesmal wenn ich von der Arbeit komme fahre ich abkürzend (ca. 8km Ersparnis) durch den gesperrten Weg ins Dorf hinein (weißes Schild, Auto und Motorrad Piktogramm, mit rotem Ring, Zusatzschild land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei)

Gestern bin ich von der Polizei die den Weg mir entgegenkam angehalten worden. Der Polizist fragte mich, sich selbst sehr dummstellend, warum ich denn hier so "mir nichts dir nichts" durchfahre... Ich sagte ihm, dass es sich hierbei um eine landwirtschaftliche Fahrt handle. Er antwortete darauf, dass er sich selbst verarschen könne, weil er doch sehe dass es sich bei meinem Auto um kein landwirtschaftliches Fahrzeug handle..
Bei einer hitzigen Diskussion, wo sich der Polizist meines erachtens nach wie eine unappetitliche Körperöffnung verhalten hat (dummstellend, überheblich, klug*******risch hat so Formulierungen benutzt wie: "Pass mal auf mein Freund..", hat mich ständig unterbrochen etc..) Ich habe ich meine Antworten ungefähr so formuliert: "Es muss nicht zwangsläufig ein Bulldog sein der eine landwirtschaftliche Aufgabe übernimmt." Und "Die Anforderungen an einen Polizisten scheinen mit den Jahren abgenommen zu haben, wenn er das nicht weiß"



Meine Fragen:
1.) Ist das Beleidigung?
2.) Kann ich, obwohl ich einen Ford Focus fahre sagen, dass wir dort Kühe stehen haben (das ist die Wahrheit) und ich nach dem Füllstand des Wassertanks gesehen habe? Alternativ: Auch nach dem Salzleckstein?
Obwohl ich es nicht getan habe, weil ich weiß dass das Wasser erst mittags aufgefüllt wurde. Weiß aber der Polizist nicht..
3.) Muss ein landwirtschaftliches Fahrzeug gefahren worden sein um einen landwirtschaftlichen Verkehr zu rechtfertigen? Meiner Meinung nach nicht.

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-- Editiert am 02.08.2011 07:22




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Das Befahren des Weges muss im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung stehen. dabei spielt es keine rolle ob mit Mofa oder Mähdrescher.
Den Weg/Strasse nur zu nutzen um schnell nach Hause zu kommen
ist nicht erlaubt. Auch dann nicht, wenn ich ein Bauer bin.
Ebenso darf man solche Straßen nicht mit dem Trekker befahren wenn das zu bewirtschaftende Feld oder der Kuhstall nicht an diesem Weg liegt.
Liegt denn dein Hof deine Felder an diesem Weg und sind sie durch diesen direkt an fahrbar?
Das nächste mal solltest du immer einen Sack Futterrüben im Koferraum zu liegen haben, denn wäre es eine berechtigte Fahrt wenn der Sack beim Bauern an dieser Straße abgeliefertz werden muß.
:cheers:

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Darf die Polizei eigentlich routinemässig auf solchen Wegen fahren sofern im Wald nichts vorliegt? :grins:

Das hätte ich ihm gleich auch noch hingerieben das er wohl während der Dienstzeit gemütlich ins Grüne fährt während deinereins seiner Arbeit auf der Kuhweide nachgeht.............

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Wieso sollte die Polizei auf soclhen Wegen nicht routinemässig kontrollieren dürfen, bzw streife fahren? Genau sowas dient doch dazu, dass der TE sich mal an die Gesetze halten würde...

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Also so viel wie ich weiss haben sich Polizisten genauso an alle geltenden Verkehrsregeln zu halten wie alle anderen auch sofern sie nicht gerade im Einsatz sind. Wir sind doch nicht bei den Hottentotten wo jeder Depp mit einer Schildmütze machen kann was er will.

Weiss das vielleicht jemand wie da die Regelungen sind?



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

quote:
Also so viel wie ich weiss haben sich Polizisten genauso an alle geltenden Verkehrsregeln zu halten wie alle anderen auch sofern sie nicht gerade im Einsatz sind.

Wenn sie im Einsatz sind und dies kenntlich machen, stehen ihnen Sonderrechte zu

Aber auch auf einer Streifenfahrt können ihnen Sonderrechte in der Form zustehen, das Fahrverbote nicht unbedingt gelten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kiku
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja auf dem Dorf gibts manschmal Beamten die Manieren aus der Kaiserzeit pflegen :)

Das Schild ist klar Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten.
Das Zusatzschild schließt Fahrzeuge (abhängig vom Bundesland bis hin zur Komune) aus und auch den Zweg der Wegnutzung.

In manschen Bundesländer dürfen es wirklich ausschließlich Land und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (grünes Nummernschild)
Mansche geben allen den Personen mit einer Land und Forst WIRTSCHAftlichen nutzung hier wegerecht. Also kein Hobbygärtner sondern eine Gärtner mit Betrieb!! (Hobbyimker, Berufsimker z.B.)
Dann gibt es welche die sogar den beauftragten "privaten" Kraftfahrzeuginsassen das Wegerecht zusprechen (Emil guck mal nach meinen Kühen- ok Otto mache ich) also hat hier Emil auch ein Wegerecht.

Natürlich lässt das letzte Beispiel Raum für alles ;) dort wird in der Regel aber gar nicht kontrolliert da es nicht wirtschaftlich ist.

Ein weiterer Punkt wäre das Wegerecht. Ein Anlieger hat immer recht auf sein Grundstück zu kommen und wenn das durch ein Weg geschehen kann dann ist das so. Da können noch nicht mal nachträgliche Schilder etwas ändern und auch keine Weg Umbaumaßnahmen. Die Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks darf nicht nachträglich begrenzt werden. Das gilt so viel ich weiß sogar für die Änderung von Ackernutzland wenn es in Brachland geändert wird.


Zu dem Herrn in grün.
Ein Polizist hat nur dann sonderrechte wenn sie ihm freigegeben (Einsatzbefehl) werden, diese muss er kenntlich machen. Blaulich Uniform Mütze...
Hat er diese nicht muss er sich wie ein normaler Bürger verhalten. Also hat er keinen Auftrag auf dem Weg streife zu fahren darf er das nicht. Und er darf es auch nicht, solange er in seiner dienstlichen Zeit keine Gefahr in Verzug erkennt, besteht.
Wenn er natürlich ein Auto einen solchen weg fahren sieht funkt er die zentrale an und diese erteilen dann den Einsatzbefehl zu "allgemeinen Fehrehrskontrolle" auf dem gesperrten weg. So ist das bei modernen Polizisten.

Eine Beleidigung ist schwirig hier zu definieren aber eine Meinung darf man jederzeit äußern also "ich bin der Meinung" ist eine individuelle Meinungsäuserung, "sie sind ???" ist schon eher der anfang auf eine Beleidugung.

Legt euch doch nicht mit den Ortnungsbeamten an die haben meist recht umfangreiches Halbwissen und irren sich wie normale Menschen. Meiner Erfahrung nach wenn man nicht gleich die Käule auspackt kann man sehr gut mit den Menschen reden. Vorallem es ändert meist nichts an den Folgen wenn man sie so angeht. Ein Gespräch oder Scherze lassen einen oft den DUDU finger sehen und das thema ist durch. Oder wollt ihr einem freundlichen Menschen den tag verderben indem ihr zu dem Vorfall noch einen Einsatzbereicht verfassen müsst, der unter Umständen sogar als unberechtigt am Ende in die Arbeitsbeurteilung eingeht?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2299 Beiträge, 788x hilfreich)

Sagt mal, habe ich einen Trend verpasst?
Uralte Threads aus der Versenkung hervorholen?
:smoke:

2x Hilfreiche Antwort

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