hallo habe post von der führerscheinstelle bekommen da ich anhand meiner thc werte 1.1 ng/ml und thc cooh 21.8 ein medizinisch psychologisches gutachten erbringen muss.
nun steht in dem brief nicht von erbringung eines abstinenznachweises.
also brauch ich doch keinen?
es war bei mir ein einmaliges ding und leider bin ich erwischt worden(verkehrskontrolle)
mpu ohne abstinenznachweis
Die Führerscheinstelle verlangt ja "nur" eine positive MPU. Ob und wie Du die MPU bestehen kannst entscheidet nicht die Führerscheinstelle, sondern das Institut für die Begutachtung.Zitatnun steht in dem brief nicht von erbringung eines abstinenznachweises. :
Kommt drauf an. Konsumierst Du noch, oder lebst Du abstinent? Falls Letzteres zutreffend sein sollte, wie lange schon?Zitatalso brauch ich doch keinen? :
Ansonsten kann man auch ohne Abstinenznachweise in die MPU gehen. Beim Alkohol ist das durchaus ängige Praxis. Die Strategie nennt sich dann kontrolliertes Trinken. Das ist bei THC theoretisch auch möglich. Die Chancen mit kontrolliertem Kiffen die MPU bestehen zu können sind allerdings deutlich geringer als beim kontrollierten Trinken.
Was war einmalig? Das Kiffen, oder das Erwischt werden?Zitates war bei mir ein einmaliges ding :
ich war auf einem geburtstag eingeladen und dan habe ich zum 1x mal konsumiert ,leider muss ich sagen:(
ich bin seit dem abstinent,und werde es auch bleiben.
ich bin nur verwundert das in dem brief nichts von abstinenzkontrollen steht,und bevor ich jetzt 450 euro bezahle dafür wäre es wissenswert ob ich das überhaupt brauche,weil ja wie gesagt nichts davon im brief vermerkt ist
die kontrolle war ende oktober
-- Editiert von maddhst am 15.01.2020 11:24
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Kennst Du auch Deine Passivwerte?
Welches Bundesland?
Wenn Du wirklich nur 1x konsumiert haben solltest, und Deine Werte dazu passen, dann würde ich mich schleunigst mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle melden und ihm das so mitteilen. Denn dann sollte anstatt einer MPU auch schon ein ärztliches Gutachten reichen. Das wäre deutlich billiger und viel leichter zu bestehen.
nein diese werte habe ich leider nicht,die führerscheinstelle hat mir bis 7.4 .20 zeit gegebe ein gutachten vorzulegen.
dadurch das der wert bei 1,1ng/ml war gehen die von gelegentlichen konsum aus,
habe sonntag abend geraucht und dienstag 9 uhr haben die mich rausgezogen(ohne auffälligkeiten,bestimmt wegen getunten auto)
Die Passivwerte könnte man durch eine Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle oder der Führerscheinstelle erfragen.
Dinestagmorgen 1,1 ng/ml nach einmaliegem Konsum am Samstagabend klingt aber sehr ungewöhlich.
Die Führerscheinstelle geht nicht wegen der 1,1 ng/ml von gelegentlichem Konsum aus. Der Wert ist eigentlich eher niedrig, aber leider doch schon im verbotenen Bereich. Die Führerscheinstelle geht davon aus, dass man aufgrund der niedrigen Kontrolldichte schon ungewöhnlich viel Pech haben muss, wenn man nur ein einziges Mal konsumiert hat, und dann auch prompt erwischt wird.
Meine Frage nach dem Bundesland hast Du leider nicht beantwortet. Daher tippe ich mal auf NRW.
oh sorry:) mecklenburg vorpommern
sonntagabend habe ich konsumiert,gegen 20.30 ca.
ja das war auch mein gedanke,1x gemacht und gleich erwischt,ist verdammt ärgerlich ((
meine fahrerlaubnis darf ich behalten es sei ich weiger mich die untersuchung zu machen
Sorry, mein (Schreib)Fehler. Ersetze in meinem obigen Beitrag Samstag gegen Sonntag. Den Rest lasse ich so stehen. Muss dann schon ein recht heftiger Konsum gewesen sein.
NRW war es also nicht. Meckpomm wäre aber mein zweiter Rateversuch gewesen. Beides sehr restriktive Länder, was THC und Fahrerlaubnis angeht.
Anyway. An Deiner Stelle würde ich bei der Führerscheinstelle anrufen und mit dem für Dich zuständigen Sachbearbeiter einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren. Du hast ein Recht darauf.
Dann gehst Du, am besten mit einer Kamera bewaffnet (Smartphone geht aber auch) dort hin und schaust Dir die Akte an. Dabei machst Du Fotos, entweder von der gesamten Akte, oder aber zumindest von allen Seiten, die mit diesem Vorfall zu tun haben. Dabei erzählst Du dem Sachbearbeiter, dass es tatsächlich nur einmaliger Probierkonsum gewesen ist. Wenn Du einigermaßen glaubwürdig bei ihm rüberkommst, dann sollte er die Aufforderung zur MPU zurückziehen (vielleicht nicht sofort, weil er das erst mit einem Vorgesetzten besprechen will) und durch eine Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ersetzen.
Falls er überhaupt nicht darauf eingehen will kannst Du Dich ja noch einmal hier melden. Es wären aber dann auch die Passivwerte wichtig. Die hast Du dann ja auf den Fotos.
Alternative 1: Erst nur Akteneinsicht und Passivwerte in Erfahrung bringen, dann überlegen welche Konsumangaben zu den Werten passen, und dann noch einmal beim Sachbearbeiter vorsprechen. Nur wird der ja auch nicht ganz dumm sein und den Braten riechen, wenn Du nicht gleich den einmaligen Probierkonsum angegeben hast.
Alternative 2: Erst Akteneinsicht in die Bußgeldakte bei der Bußgeldstelle. Danach wie Alternative 1.
naja der konsum war meiner meinung nach nicht so doll,hatte ein cookie(geburtstagskekse)und vielleicht ein halben joint geraucht ,was mir nicht sonderlich viel gebracht hat ausser jetzt dan ganzen mist.ich muss morgen dahin und die einverständniserklärung abgeben das die meine akte zur prüfstelle übermitteln dürfen.
ist es i meck pomm echt so hart die bestrafung:(
und laut polizei aussage habe ich angegeben freitags und sonntag konsummiert zu haben,was ich nicht gesagt hab.ich bin auch ehrlich das ich gar nicht mehr weiss was ich sagte weil ich so verdammt nervös und unruhig war bei der kontrolle.
kann das dadurch sein als geleg. konsument dargestellt zu werden
hab noch den thc cooh wert 21,8ng/ml
Das ist der Wert des Abbauproduktes, also der von Demonio gesuchte Passivwert.
Alles in allem ziemlich niedrige Werte, die meiner Ansicht nach deutlich für einen einmaligen Probierkonsum sprechen.
-- Editiert von spatenklopper am 15.01.2020 14:10
ich bin seit dem schreiben auch nur am recherchieren was das thema angeht aber alle dinge die ich gelesen habe toppen bei weitem meine werte.
morgen hab ich ein termin beim anwalt,in der hoffnung das er die mpu noch abwenden kann und nur ein ärtzliches gutachten rausholt.
Die Bestrafung ist mit dem Owi-Verfahren abgeschlossen. Dabei sind die Regeln bundeseinheitlich.Zitatist es i meck pomm echt so hart die bestrafung :
Jetzt geht es um die Frage der Fahreignung. Und da sind es vor allem NRW und Meckpomm, die von Haus aus gelegentlichen Konsum unterstellen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Frühjahr letzten Jahres wurde die Fahrerlaubnis in so einem Fall sofort entzogen. Jetzt wird die MPU angeordnet.
Die Einverständniserklärung würde ich an Deiner Stelle morgen nicht unterschreiben. Das kannst Du ggf. in ein oder zwei Wochen auch noch machen. Aber wenn Du ohnehin einen Termin hast, dann kannst Du ja mal die Akte einsehen und dem Sachbearbeiter sagen, dass es nur einmaliger Probierkonsum war usw. Brauche jetzt ja nicht alles wiederholen, was ich bereits geschrieben habe.Zitatich muss morgen dahin und die einverständniserklärung abgeben das die meine akte zur prüfstelle übermitteln dürfen. :
Das wäre bereits gelegentlicher Konsum.Zitatpolizei aussage habe ich angegeben freitags und sonntag konsummiert zu haben :
Definitiv. Aber was sagt man nicht allses, wenn man von der Polizei unter Druck gesetzt wird, nervös ist und kooperativ erscheinen möchte. Ich hoffe Du hast verstanden, was ich mit dem letzten Satz zum Ausdruck bringen wollte.Zitatkann das dadurch sein als geleg. konsument dargestellt zu werden :
Na also, da ist doch was. Der Wert ist irgendwie auch etwas hoch für Deinen Angaben hier. Aber jeder Körper reagiert anders auf THC, und die genaue Dosis (z.B. Wirkstoffgehalt) ist ja auch nicht bekannt.Zitathab noch den thc cooh wert 21,8ng/ml :
An Deiner Stelle würde ich morgen versuchen mit dem Argument des Einmalkonsums ein ärztliches Gutachten anstatt der MPU zu erwirken. Ein weiteres Argument, wenn das erste nicht zieht, wären die 1,1 ng/ml, was nur kanpp über der Grenze des Erlaubten liegt, womit man nicht zwingend ein mangelndes Trennungsvermögen unterstellen kann.
Den Erfolg kann ich Dir nicht garantieren. Andererseits kannst Du aber auch nichts verlieren. Kosten tut das jedenfalls nichts, und eine negative Auswirkung auf das weitere Verfahren hat der Versuch auch nicht.
Vorhin hattest Du für morgen doch einen Termin bei der Führerscheinstelle für die Einverständniserklärung. Hat sich da jetzt was geändert?Zitatmorgen hab ich ein termin beim anwalt,in der hoffnung das er die mpu noch abwenden kann und nur ein ärtzliches gutachten rausholt. :
Ob der Anwalt Dir helfen kann ist fraglich. Zum Einen, weil sich leider nur sehr wenige Anwälte wirklich gut mit dem Fahrerlaubnisrecht auskennen, und Zweitens, weil es gegen die Anordnung der MPU kein Rechtsmittel gibt. Ein Rechtsmittel stünde Dir erst dann zur Verfügung, wenn Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Wenn ich 21,8 ng inaktives plus 1,1 ng aktives zusammen addiere, komme ich auf etwa 23 ng/ml Blut (Gesamt THC Gehalt).
Wenn man davon ausgeht, dass etwa 5,5 l Blut im Körper sind, wären das: 1,15 x 10^-4 Gramm (also 115 Mikrogramm, Durchschnittswerte). Da nicht alles vom Joint etc. in deine Blutbahn gelangt war deutlich mehr vorhanden.
Aktuellen Studien sind etwa 12-17 % THC (in Harz) vorhanden. Etwas Mathematik sollte ergeben, dass das Zeug entweder sehr Hoch konzentriert war oder es sehr viel mit weniger Menge gab.
In der TOX in NRW gilt ein Wert von größer als 12,5 ng/ml THC (im Blut) als positiv. Die Karten sind also auf den ersten Blick etwas ungünstig für Dich. (Ich gehe mal davon aus, dass es eine Blutuntersuchung gab und keine Haare)
@Albarion: Du behauptest doch immer, dass ich bei solchen Sachen der Unwissende bin, während Du Dich aus beruflichen Gründen wahnsinnig gut mit der Thematik auskennst. Nun gebe ich Dir die Chance, Dein Wissen unter Beweis zu stellen:
Seit wann ist es möglich 1,1 ng/ml aktives THC in einer Haaranalyse nachzuweisen?ZitatIch gehe mal davon aus, dass es eine Blutuntersuchung gab und keine Haare :
Wie oft hattet Ihr in der Rechtsmedizin schon den Fall, dass Ihr im Auftrag der Polizei die Haarprobe eines mutmaßlichen Verkehrssünders auf aktives THC untersuchen musstet?
Was soll das bringen, wenn die Behörde auf einer MPU besteht? Außerdem lässt sich auch mit einer abschnittweisen Haaranlyse (das ist etwas spezieller, als eine normale Analyse) der Verdacht eines mehrfachen und somit gelegentlichen Konsums nicht widerlegen.ZitatWenn es tatsächlich ein Ausrutscher war, kannst du dann nicht freiwillig eine Haarprobe machen lassen? :
Das ist zwar grundsätzlich richtig, würde aber die Fragestellung der Behörde nicht beantworten. Denn die Frage lautet nicht, über welchen Zeitraum Cannabis konsumiert wurde.ZitatAn Haaren wäre ein Langzeitkonsum nämlich feststellbar. :
Aber der Vorschlag mit der freiwilligen Haaranalyse bringt mich gerade auf einen ganz anderen Gedanken: Wenn es doch kein einmaliger Probierkonsum geswesen sein sollte, man sich aber darauf berufen möchte, dann wäre es sehr ungeschickt morgen (oder zeitnah) mit langen Haaren bei der Führerscheinbehörde zu erscheinen.
-- Editiert von Demonio am 15.01.2020 22:07
-- Editiert von Demonio am 15.01.2020 22:11
Der Vergleich passt aber nicht so ganz. Ein ärztliches Gutachten kann auch mit Haaranalyse angeordnet werden. Das ist dann eben keine freiwillige Haaranalyse mehr. Wenn der Führerscheinstelle bekannt ist, dass heute die Haare lang genug sind, dann kann man nächste Woche schlecht behaupten, dass man schon immer eine Glatze hat und deshalb keine Haarprobe abgeben kann.ZitatDeswegen auch meine Andeutung mit dem Fußballtrainer. :
Ich denke, das hat der Fragesteller schon verstanden, dass er keine freiwillige Haarprobe machen lässt, wenn er regelmäßig konsumiert.
Das ist doch jetzt egal. Es ist passiert.ZitatIch frage mich, warum die bei dir überhaupt einen Drogentest gemacht haben? :
Du würdest überrascht sein, dass die Polizeisten nicht überrascht wären.ZitatDann möchte ich die Gesichter der Polizisten sehen. :
Nö, da der Test, wie Du richtig gesagt hast, freiwillig ist, bedarf es keines Anfangsverdachts.ZitatFür eine körperliche Untersuchung (nichts anderes wäre ein solcher Test mit Pusten oder Wischen), braucht es in jedem Fall einen Anfangsverdacht. :
Damit kannst Du den Polizisten nicht einschüchtern, denn auch er kennt seine Rechte und wird die Blutprobe bei eintsprechendem Anfangsverdacht veranlassen. Ohne Anfangsverdacht würde er das ohnehin nicht machen, da eine negative Blutprobe zu Lasten der Staatskasse geht. Wenn ds bei einem Polizisten sehr oft vorkommen sollte, dann wäre das nicht sehr förderlich für die Karierre.Zitatdass du dann eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt (Loch in Arm) stellen wirst. :
Quatsch. Was meinst Du, wie oft sich Polizisten so eine leere Drohung anhören müssen? Da stehen die drüber.ZitatSpätestens jetzt würden die meisten Amtsträger in's Schwitzen geraten :
Er kann aber durchaus der Grund für die Anhaltung sein. Wenn dann z.B. die Pupillenreaktion, oder auch nur gerötete Augen oder auch andere Faktoren einen Anfangsverdacht begründen, dann ist der Drops gelutscht. Verkehrspolizisten sind darauf geschult solche Merkmale zu erkennen, und die Trefferquote ist enorm. Negative Blutproben gibt es auch, kommen aber eher selten vor.ZitatEin getunter Pkw reicht da nicht. :
Das ist egal.ZitatEs könnte ja auch sein, dass du auf der Party ohne dein Wissen einen Haschkeks gegessen hast. :
Nicht nur manchmal, sondern fast immer. Aber das lässt sich jetzt ja nicht mehr rückgängig machen, und ist hier auch nicht die Fragestellung.ZitatManchmal ist es auch besser, vor der Polizei keine Angaben zur Sache zu machen, da sich manche in der Situation um Kopf und Kragen reden. :
dummerweise hab ich durch die aufregung zugegeben das ich konsumiert hab.
ich hab auch kein plan warum die mich angehlaten haben,es gab keinerlei anzeichen(schlangenlinien etc.)
die polizei(max.28 jahre jung)war auch sehr ruppig und ich sollte auf offener strasse die urinprobe abgeben.
und ja es gab beim geb. cookies und ich dachte mir ach was probieren passt schon sowohl vom cookie u.joint.
schön blöd gewesen weil ich mir nicht im klaren darüber war das der dreck so lange nachweisbar ist(blut und urin)
noch habe ich die einverständniserklärung nicht abgegeben.
und leider glaub ich auch das mir die behöre nicht glaubt in folge meiner optik(tattoos bis zum kinn,rocker outfit)
gerötete augen hatte ich nicht genauso erweiterte pupillen oder sonstige merkmale,ich war einfach nur ohne ende nervös...
Ist ja auch ega, denn man kann es nicht rückgängig machen. Grundsätzlich darf eine Anhaltung zur Verkehrskontrolle verdachtsunabhängig erfolgen.Zitatich hab auch kein plan warum die mich angehlaten haben :
Das Outfit wird nicht die entscheidende Rolle spielen. Entscheidend wird eher sein, wie glaubwürdig Du vortragen kannst, dass es sich um einmaligen Probierkonsum handelt.Zitatleider glaub ich auch das mir die behöre nicht glaubt in folge meiner optik(tattoos bis zum kinn,rocker outfit) :
Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, kannst Du bei dem Versuch nichts verlieren. Der Sachbearbeiter aber eigentlich auch nicht. Lässt er sich darauf ein, dann wird er ein ärztliches Gutachten anordnen. Sollte sich aus dem ärztlichen Gutachten ergeben, dass tatsächlich nur ein einmaliger Probierkonsum vorlag, dann behältst Du Deine Fahrerlaubnis, und die Sache ist erledigt. Ergibt sich aus dem Gutachten ein gelegentlicher Konsum, dann ist die Situation wieder die von heute, und es wird eine MPU gefordrt werden. Was passieren wird, wenn Du es nicht versuchst ist ja wohl klar.
Darum geht es auch gar nicht so sehr. Es geht eher um die Pupillenreaktion. Und die wirst Du selbst kaum überprüft haben (können).Zitaterweiterte pupillen :
Die Du alle kennst? Glaub mir, die Polizisten sind darauf geschult und erkennen ihre Kandidaten recht treffsicher. Letzten Endes hat sich ihr Verdacht ja auch bestätigt.Zitatoder sonstige merkmale :
Das sind fast alle Verkehrsteilnehmer während einer Kontrolle. Das begründet aber keinen Anfangsverdacht für eine Drogenkontrolle?Zitatich war einfach nur ohne ende nervös... :
Wurde eigentlich auch ein Alkoholtest gemacht?
Wie hilfreich war Dein cholerischer Anfall jetzt für den Fragesteller, dem es darum geht seine Fahrerlaubnis zu behalten?
Demonio, das erkläre ich dir gerne.
THC bindet sich im Blut an die Lipoproteine, da es lipophil ist (Law et. al 1984)
Insgesamt werden drei THC Verbindungen mittels GCMS bestimmt.
(Im Vortest beim Urin nur einer)
Es wird einmal THC als Delta 9 trans THC bestimmt, einmal der erste Metabolit (THC-OH), der noch psychoaktiv ist und dann der inaktive Metabolit (THC-COOH).
Diese Verbindungen entstehen durch die Entgiftung im Körper (Biotransformation, Oxidation an einer bestimmten reaktiven Doppelbindung).
Ich bin auch erst einmal von Blut ausgegangen, es hätte ja sein können, dass der TE später noch Haare darlassen/abgeben (Aufforderung der Behörde) musste. (zugegeben für 99,9 Prozent der Fälle werden Blutproben auf dem Revier entnommen) Es wurde ja auch seitens des TE anfangs nicht verstanden, was aktives und inaktives THC ist, da ist auch die Chance vorhanden, dass man Dinge verwechselt und/oder vergisst.
Weder du noch ich kennen die Akte.
Wenn du weiter Fragen hast kontaktiere mich via PN, da das hier sonst off topic wäre
In die Haare wächst kein aktives THC ein. Und wenn, dann würde das so lange dauern, dass der Zeitraum unbekannt wäre, womit keine berauschte Fahrt nachweibar wäre. Daher musst Du zu den 99,9% noch 0,1% addieren.
Bei 1,1 ng/ml kann es sich zudem auch nicht um eine Haaranalyse, sondern nur um Serum handeln, weil die Haarmenge nicht in Litern gemessen wird.
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