Beitragshöhe unklar

8. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
wrech
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragshöhe unklar

Hallo,
wenn man im KFZ-Versicherungsvergleich Vollkasko ausgewählt hat mit einer bestimmten Selbstbeteiligung,
warum muss man auch bei Teilkasko eine Selbstbeteiligung angeben?

-- Editiert von wrech am 08.07.2022 12:29

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Weil man unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbaren kann.

Je nach Schadensart gilt dann die eine oder die andere Selbstbeteiligung.

Wenn das eigene Auto gestohlen wird ist z.B. ein Fall für die Teilkasko.
Selbstverschuldeter Unfallschaden am eigenen Auto hingegen ein Fall für die Vollkasko.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119995 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von wrech):
warum muss man auch bei Teilkasko eine Selbstbeteiligung angeben?

Weil das Vergleichsportal es so will.
Was ja auch Sinn macht, da viele Versicherungen eine solche Selbstbeteiligung anbieten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von wrech):
wenn man im KFZ-Versicherungsvergleich Vollkasko ausgewählt hat mit einer bestimmten Selbstbeteiligung,
warum muss man auch bei Teilkasko eine Selbstbeteiligung angeben?


Weil man bei (fast) allen Versicherungen vereinbaren kann, dass bei einem Teilkaskoschaden eine andere Selbstbeteiligung gilt als bei einem Vollkaskoschaden.

Die Vollkaskoversicherung schließt dabei immer die Teilkaskoversicherung ein, würde daher bei einem Diebstahl eine andere Selbstbeteiligung anrechnen als bei einem selbstverschuldeten Unfall.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.701 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen