Hallo zusammen,
ich habe 2002 eine Lebenspartnerschaft begründet, in der auch zwei Kinder vorhanden waren. Als 2005 der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung erhoben wurde, fragte ich in der Personalabteilung nach, da ich m. E. die Elterneigenschaft erfüllte. Mir wurde damals mitgeteilt, dass das nicht der Fall sei und ich den Zuschlag entrichten müsse. Wie ich nun erfahren habe, war diese Auskunft falsch und ich habe zehn Jahre zu viel Beitrag entrichet.
Was kann ich tun?
Pflegeversicherung - jahrelang falschen Beitrag bezahlt
Wurde das Problem inzwischen behoben? Schriftlich beantragen, dass ab sofort der richtige Beitrag entrichtet wird, und rückwirkend solange wie möglich (wg. Ausschlußfrist 6 Monate ??)
Wg. den letzten Jahren - evtl. rechtliche Schritte ggü Personalabteilung (hast Du dort einen Ansprechpartner, oder mehrere?) einleiten - Anwalt fragen. Evtl. Schadensersatz.
Zitat:ich habe 2002 eine Lebenspartnerschaft begründet,
Ich nehme an, dass es sich um eine Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG handelt und nicht um zwei Menschen, die eine Partnerschaft ohne Heirat eingegangen sind.
Zitat:Mir wurde damals mitgeteilt, dass das nicht der Fall sei und ich den Zuschlag entrichten müsse.
Kannst Du das beweisen?
Hast Du einen Antrag gestellt um den Kinderlosenzuschlag nicht bezahlen zu müssen?
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wg. Ausschlußfrist 6 Monate ?? Wo sollte die denn herkommen? Die Verjährungsfrist liegt bei 4 Jahren: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/verjaehrung-des-erstattungsanspruchs-auf-zu-unrecht-entrichtete-sozialversicherungsbeitraege_idesk_PI10413_HI2748915.html
Hinweis: Bei einer Rückzahlung der Beiträge ändert sich die Einkommensteuer für die betroffenen Jahre, da der PV-Beitrag ja steuerlich abgesetzt wurde.
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