Pflegeversicherung - jahrelang falschen Beitrag bezahlt

17. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
la-luna69
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)
Pflegeversicherung - jahrelang falschen Beitrag bezahlt

Hallo zusammen,
ich habe 2002 eine Lebenspartnerschaft begründet, in der auch zwei Kinder vorhanden waren. Als 2005 der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung erhoben wurde, fragte ich in der Personalabteilung nach, da ich m. E. die Elterneigenschaft erfüllte. Mir wurde damals mitgeteilt, dass das nicht der Fall sei und ich den Zuschlag entrichten müsse. Wie ich nun erfahren habe, war diese Auskunft falsch und ich habe zehn Jahre zu viel Beitrag entrichet.
Was kann ich tun?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wurde das Problem inzwischen behoben? Schriftlich beantragen, dass ab sofort der richtige Beitrag entrichtet wird, und rückwirkend solange wie möglich (wg. Ausschlußfrist 6 Monate ??)
Wg. den letzten Jahren - evtl. rechtliche Schritte ggü Personalabteilung (hast Du dort einen Ansprechpartner, oder mehrere?) einleiten - Anwalt fragen. Evtl. Schadensersatz.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49264 Beiträge, 17331x hilfreich)

Zitat:
ich habe 2002 eine Lebenspartnerschaft begründet,


Ich nehme an, dass es sich um eine Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG handelt und nicht um zwei Menschen, die eine Partnerschaft ohne Heirat eingegangen sind.

Zitat:
Mir wurde damals mitgeteilt, dass das nicht der Fall sei und ich den Zuschlag entrichten müsse.


Kannst Du das beweisen?
Hast Du einen Antrag gestellt um den Kinderlosenzuschlag nicht bezahlen zu müssen?

1x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

wg. Ausschlußfrist 6 Monate ?? Wo sollte die denn herkommen? Die Verjährungsfrist liegt bei 4 Jahren: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/verjaehrung-des-erstattungsanspruchs-auf-zu-unrecht-entrichtete-sozialversicherungsbeitraege_idesk_PI10413_HI2748915.html

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33909 Beiträge, 17615x hilfreich)

Hinweis: Bei einer Rückzahlung der Beiträge ändert sich die Einkommensteuer für die betroffenen Jahre, da der PV-Beitrag ja steuerlich abgesetzt wurde.

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