Schadensregulierung+erhöhung SF obwohl Verfahren nach Paragraph 153 Absatz 2 eingestellt worden ist.

19. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tunahan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Schadensregulierung+erhöhung SF obwohl Verfahren nach Paragraph 153 Absatz 2 eingestellt worden ist.

Es kam zu einem Unfall die Polizisten haben Drogen im Blut festgestellt es kam zu einem Verfahren. Verfahren wurde nach Paragraph 153 Absatz 2 Stpo eingestellt und die Richterin meinte dass der Unfall nicht auf den Drogenkonsum zurückzuführen sei.

Trotzdessen hat meine Versicherung die Schadensfreiheitsklasse von 5 auf 1 erhöht (400euro mehr im jahr)und will zusätzlich den Schaden den die Versicherung reguliert hat (vom Unfallgegner 356€) von mir zurück.

Soll ich den Betrag bezahlen oder soll ich dagegen vorgehen? Die Versicherung hat mir keine Regulierung angeboten und mich direkt auf die Schadensfreiheitsklasse 5 gestellt ich habe die Versichrung trotz der erhöhung schon bezahlt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Tunahan):
Soll ich den Betrag bezahlen

Zitat (von Tunahan):
ich habe die Versichrung trotz der erhöhung schon bezahlt.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Tunahan):
Trotzdessen hat meine Versicherung die Schadensfreiheitsklasse von 5 auf 1 erhöht (400euro mehr im jahr)und will zusätzlich den Schaden den die Versicherung reguliert hat (vom Unfallgegner 356€) von mir zurück.

Da wäre mal der Wortlaut der Begründung der Versicherung interessant ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tunahan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Finde den Widerspruch ...


Okay anders formuliert kann ich das Geld zurückverlangen was ich bezahlt habe und soll ich den Schaden den die Versicherung reguliert hat von 356 Euro bezahlen.

in dem Brief steht:

unsere Ermittlungen haben ergeben, dass Sie zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss berauschender Mittel standen.

Das von Ihnen gezeigte typische Fehlverhalten macht deutlich, dass Sie nicht in der Lage waren, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Damit ist der Tatbestand von D.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) erfüllt. Dieses Fehlverhalten hat gemäß D.3.3 AKB unsere Leistungsfreiheit bis zu einem Betrag von 5.000,00 € zur Folge.

Wir haben die begründeten Ersatzansprüche nach § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit 356,95 € reguliert. Sie sind nach § 116 VVG in Verbindung mit § 426 Abs. 2 BGB und D.3.3 AKB verpflichtet, uns die entstehenden Aufwendungen bis 5.000,00 € zu erstatten. Wir fordern Sie auf, diesen Betrag unter Angabe unseres Aktenzeichens bis zum 27.05.2022 auf das Konto bei der Bayern LB München



Was ich auch nicht verstehe wie kann bei einem Unfall das 356 Euro gekostet hat meine Schadensfreiheitsklasse auf über 400 Euro Jährlich erhöht werden.

-- Editiert von Tunahan am 19.05.2022 10:51

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#3
 Von 
Tunahan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

zur Ergänzung:

die gegnerische Versicherung kommt übrigens auch auf den Schaden meines Fahrzeugs nicht auf (über 4000 Euro Schaden) mit der selben Begründung dass ich wegen berauschender Mittel das Fahrzeug nicht hätte führen können und den Unfall dadurch verursacht hätte.

Ich habe das Gefühl die Versicherungen beziehen sich auf den Polizeibericht und nicht auf den Urteil.

-- Editiert von Tunahan am 19.05.2022 12:40

-- Editiert von Tunahan am 19.05.2022 12:41

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Weiss die Versicherung denn vom Urteil? Hat man das Urteil der Versicherung zugeleitet?

Zitat:
die Richterin meinte dass der Unfall nicht auf den Drogenkonsum zurückzuführen sei


Steht das auch im Urteil`?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zunächst einmal ist eine Einstellung nach § 153 StPO kein Freispruch. Vielmehr wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Zitat (von Tunahan):
und die Richterin meinte dass der Unfall nicht auf den Drogenkonsum zurückzuführen sei.


Es kommt natürlich darauf an, was genau passiert ist. Man nehme den Klassiker als Beispiel:

Jemand steht im bekifften Zustand bei rot vor einer Ampel. Ein nachfolgender Autofahrer ist unaufmerksam und verursacht einen Auffahrunfall.

In dem Fall würde der bekiffte Fahrer verurteilt wegen seines Drogenkonsums verurteilt werden, jedoch hätte der Auffahrende dennoch die Alleinschuld am Unfall. Der bekiffte Autofahrer bekäme also vollen Schadenersatz und würde auch nicht zurückgestuft werden, obwohl er wegen Drogenkosums verurteilt wurde.

Da der Sachverhalt nichts zum Unfallhergang hergibt, kann man auch keinen Ratschlag erteilen, wie denn mit den Versicherungen weiter vorgegangen werden soll.

Zitat (von Tunahan):
Ich habe das Gefühl die Versicherungen beziehen sich auf den Polizeibericht und nicht auf den Urteil.


Das wird wohl so sein und kann auch nicht anders sein, da es gar kein Urteil gibt. Schließlich erfolgte eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Ob die Versicherungen damit recht haben, ist aber eine ganz andere Frage, die zivilrechtlich und strafrechtlich sogar unterschiedlich bewertet werden kann.

Für die Regressforderung der eigenen Versicherung kommt es übrigens gar nicht darauf an, ob der Drogenkonsum ursächlich für den Unfall war, denn jedenfalls in den Musterbedingungen des GDV heißt es unter D.1.3.1.:
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke
oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.


Die gegnerische Versicherung ist nur dann leistungsfrei, wenn der Drogenkonsum auch ursächlich für den Unfall war.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tunahan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Steht das auch im Urteil`?


Leider Nein.

Zitat (von hh):
Das wird wohl so sein und kann auch nicht anders sein, da es gar kein Urteil gibt. Schließlich erfolgte eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Ob die Versicherungen damit recht haben, ist aber eine ganz andere Frage, die zivilrechtlich und strafrechtlich sogar unterschiedlich bewertet werden kann.


Also der Unfallhergang war wie folgt an einer Spielstraße an einer Kurve wurde ich vom Unfallgegner angehalten und mir wurde gesagt dass ich zu schnell sei was nicht stimmt ist aber passiert. Die kurve ist so Breit wie das Auto also ist ein schnelles fahren da überhaupt nicht möglich.

Wie gesagt der Unfallgegner hat mich angehalten und ist an die Seite meines Fahrzeugs mit dem Roller rangefahren und meinte dass ich zu schnell sei. Als der Rollerfahrer weiter fuhr ist er an mein Auto gekommen und hat mit seinem Ständer mein Auto zerkratzt. Seiner Meinung bin ich Schuld dass er umgefallen ist weil Ich Gas gegeben habe.

Wir haben die Polizei gerufen und die Polizei wollte nach unseren Angaben bei mir ein Urin test durchführen, Urin Test Positiv Blut Test danach auch.



Sollte ich es ruhen lassen oder sollte ich eine Zivilklage erheben um wenigstens einen Teil meiner Schäden decken zu können?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Tunahan):
Wie gesagt der Unfallgegner hat mich angehalten und ist an die Seite meines Fahrzeugs mit dem Roller rangefahren


Ist der Rollerfahrer Dir entgegen gekommen oder ist er von hinten neben Dein Auto gefahren?

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#8
 Von 
Tunahan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ist der Rollerfahrer Dir entgegen gekommen oder ist er von hinten neben Dein Auto gefahren?


Der Roller fahrer hat mich erstmal angehalten in dem er mir entgegenkommen ist also vor meinem Auto gestellt, da die Kurve ja gerade so Breit war wie das Auto hätte er an die Seite fahren müssen und mich vorbeilassen aber dann kam der Rollerfahrer von vorne links an die Fahrerseite des Autos wo eh nicht viel platz war gerade mal das ein Roller gerade noch durch kommt und wollte mich belehren dass ich zu schnell sei (frage mich heute noch wie er das hätte sehen können, da es unmöglich gewesen ist) als er dann mit seiner Belehrung fertig geworden ist wollte der Roller fahrer weiter fahren ist aber mit seinem drecks Ständer an mein Auto gekommen und ist runter gefallen.

8 Monate später habe ich dann das Urteil wie oben geschildert bekommen in der Zeit war aber mein Führerschein eingezogen vom Tag des Unfalls.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Tunahan):
als er dann mit seiner Belehrung fertig geworden ist wollte der Roller fahrer weiter fahren ist aber mit seinem drecks Ständer an mein Auto gekommen und ist runter gefallen.


Dann sehe ich das Alleinverschulden beim Rollerfahrer. Um die gegnerische Versicherung von der Regulierung des eigenen Schadens zu überzeugen, wird man aber wohl kaum um das Einschalten eines Anwaltes herumkommen.

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Versicherung dürfte noch schwieriger sein, da diese offenbar bereits reguliert hat. Die Versicherung hat dabei ein Regulierungsermessen. Wenn aber eine Regulierung erfolgt ist, dann kann die Versicherung Regress fordern unabhängig davon, ob tatsächlich ein Verschulden am Unfall vorliegt.

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#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Dann sehe ich das Alleinverschulden beim Rollerfahrer.
Da bin ich mir nicht so sicher. Die beiden Fahrzeuge befanden sich laut der Schilderung des Threaderstellers nebeneinander auf einer schmalen Straße bzw. in einer Kurve. Wenn es dabei zu einer Kollision kommt, ist das schon mit den beengten Verhältnissen erklärbar. Dazu die Betriebsgefahr des Autos...

Vor allem aber scheint der Sachverhalt ja an der entscheidenden Stelle streitig zu sein. Der Rollerfahrer gibt an, der Threadersteller sei losgefahren und habe ihn angefahren. Das klingt plausibel.

Unstreitig ist nur, dass schon vor dem Unfall die Fahrauffälligkeit des Threaderstellers diskutiert wurde. Sollte der Rollerfahrer da ins Blaue hinein geraten und dann zufällig einen Volltreffer gelandet haben?

Zitat:
da die Kurve ja gerade so Breit war wie das Auto hätte er an die Seite fahren müssen
Worauf stützen Sie das? Sobald Sie den Roller kommen sehen, haben Sie schon aus Gründen der Rücksichtnahme Ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. Haben Sie das getan, also schon bevor der Rollerfahrer sie "angehalten" hat?

War das eine Einbahnstraße?

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