Teilkasko zahlt nicht nach Kostenvoranschlag

16. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
go312903-37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Teilkasko zahlt nicht nach Kostenvoranschlag

Hey Leute,

ich habe an meinem BMW Z3 einen Glasschaden in der Heckscheibe gehabt. Sie war schon 12 Jahre alt und ist mit im Herbst als es kalt war beim falten gerissen. Das ganze war vor 2 Jahren.

Damals hab ich den Schaden gemeldet. Letztes Jahr dann wollte ich es machen lassen. Da ich aber weder Zeit noch Geld hatte, blieb das Hardtop den Sommer über drauf (was eine Qual).

Problem war dazu noch folgendes:
- Brandloch im Verdeck (Vandalismus, wird von der TK nicht übernommen)
- Nähte um die Heckscheibe gerissen, sodass Wasser eintreten konnte. (Gehört zum Verdeck, also nicht im Schreibentausch enthalten)
- Defekte Heckscheibe (Wechsel der Heckscheibe würde man zahlen... "einfach Rechnung hinschicken")

Ich habe denen auch letzten Jahr am Telefon gesagt, ich werde mir nicht für 150 € SB ne neue Scheibe einbauen lassen, um mir dann ne Woche später ein komplett neues Verdeck inkl. Scheibe bei einem Sattler drauf machen zu lassen.

Ich solle doch von einem Sattler auf der Rechnung zwei getrennte Posten auflisten lassen, einmal fürs Verdeck selbst, und einmal für die Heckscheibe.... nur blöd, dass Sattler nur Verdecke einkaufen und verbauen, mit eingenähten Heckscheiben und diese garnicht getrennt auflisten können/dürfen.

Jetzt hab ich der Versicherung einen Kostenvoranschlag zugeschickt, denn wollen sie aber nicht akzeptieren. Ich soll Ihnen doch ne originalrechnung zuschicken, da laut Vertrag nicht über Kostenvoranschläge abgerechnet werden darf.

Habt ihr nen Ratschlag ?

Was ist wenn ich das Auto garnicht reparieren lasse, sondern es günstiger verkaufe weil der Interessent es selbst machen will ?
Was ist wenn ich selbst einen Sattler kennen würde, der das für mich privat machen würde ?!
Denn Schaden hätte ich doch so oder so...

Ich werde nicht mehr schlau.

Ach zur Info.... es handelt sich hierbei um die AllSecur Deutschland AG.

Gruß

-- Editiert go312903-37 am 16.08.2011 13:55




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

Da du hier so schön den Firmennamen nennst, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?



quote:
nur blöd, dass Sattler nur Verdecke einkaufen und verbauen, mit eingenähten Heckscheiben und diese garnicht getrennt auflisten können/dürfen.

Dann bist du beim falschen Sattler ...
Zum einen können die auch Heckscheiben getrennt kaufen und einbauen, zum anderen können die die Heckscheibe durchaus getrennt in der Rechung aufführen.
Das dein Sattler das nicht machen mag ist etwas anderes ...



quote:
Jetzt hab ich der Versicherung einen Kostenvoranschlag zugeschickt,

Über was? Nur die Heckscheibe?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go312903-37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Da du hier so schön den Firmennamen nennst, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?

Hast du mein Problem überhaupt verstanden ?

quote:
Dann bist du beim falschen Sattler ...
Zum einen können die auch Heckscheiben getrennt kaufen und einbauen, zum anderen können die die Heckscheibe durchaus getrennt in der Rechung aufführen.
Das dein Sattler das nicht machen mag ist etwas anderes ...

Ja logisch können die auch Heckscheiben getrennt kaufen, das kann ich auch, blos das bringt mir nichts !
Zeig mir jemanden, der eine Rechnung für etwas ausstellt, dass er nicht eingekauft hat.

quote:
Über was? Nur die Heckscheibe?

Ja

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

quote:
Zeig mir jemanden, der eine Rechnung für etwas ausstellt, dass er nicht eingekauft hat.

Wie ist das zu verstehen?
Wo kommt denn dann die Heckscheibe her wenn sie nicht gekauft wurde? Geliefert vom Heiligen Geist???





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go312903-37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Heckscheibe ist mit dem Verdeck vernäht.
Sattler kaufen aus Kostengründen ihre Verdecke mit integrierter Heckscheibe ein. Das kostet dann zwischen 800 und 1000 €.
Hol ich mir nun eine originalscheibe kostet sie mit Einbau etwa 350 €. Hol ich mir dann über BMW das original Verdeck (ohne Scheibe) zahl ich mit Einbau locker nochmal 2000 €.

Und da ich eben mein Verdeck ebenfalls machen lassen müsste, es aber nicht von der TK bezahlt wird, musste ich auf eines vom Sattler zurückgreifen, welches qualitativ gleichwertig ist, da es vom Stoff her vom gleichen Hersteller ist wie das original.

Ich habe die Wahl:
- BMW Verdeck ca. 2000 € + 350 € Heckscheibe, abz. 150 € Selbstbeteiligung = ca. 1800 €.
- Verdeck vom Sattler inkl Heckscheibe 800 €, abz. 150 € SB auf den Kostenvoranschlag in Höhe von 350 € = 600 €.

Und eben auf diese integrierte Heckscheibe kann der Sattler keine seperate Rechnung stellen, sondern kann nur errechnen was es kosten würde, wenn er eine originale Scheibe einbauen würde.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

quote:
Und eben auf diese integrierte Heckscheibe kann der Sattler keine seperate Rechnung stellen,

Zumindest wäre es nicht grundsätzlich ausgeschlossen bzw. rechtswidrig, wenn er im Set gekaufte Teile trennen und einzeln berechnen würde ...
Aber wenn er partout nicht mag, dann lässt sich nichts machen.

Gibt es einen Grund, das die Versicherungn nicht fiktiv abrechnen mag?
Irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen?





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#6
 Von 
go312903-37
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, dachte das wäre rechtswidrig. Gibt es dazu ne Quelle ? Dann könnte ich das dem Sattler mal vorschlagen.

Sorry, ich glaub ich hab vergessen zu erwähnen, dass bei meinem letzten Telefonat mit der TK gesagt wurde, dass laut Vertrag nicht über einen Kostenvoranschlag abgerechnet werden darf.



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

quote:
dass laut Vertrag nicht über einen Kostenvoranschlag abgerechnet werden darf

Das wäre natürlich ungünstig, aber wenn es so im Vertrag steht ...
Hast du das geprüft?



quote:
Ok, dachte das wäre rechtswidrig.

Man müsste suchen ob dies verboten wäre, die Teile des Verdecks zu trennen (Markenrecht, StVZO, Vertragliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten etc.).





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