Hallo!
Ich war für mein letztes Studienjahr als Werkstudent mit ordentlichem Gehalt angestellt. Leider war mir nicht bewusst, dass ab dem 30. Lebensjahr, welches ich zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet hatte, andere Regeln für die Krankenversicherung als Werkstudent gelten. Ich bin hier um mich zu vergewissern, dass ich die Post meiner Krankenversicherung richtig verstehe.
1. Da ich über 30 war zur Zeit meiner Werkstudententätigkeit, muss ich mich "Freiwillig Versichern".
2. Der Beitragssatz liegt hierbei bei 14% und muss alleine von mir gestemmt werden.
3. Hinzu kommen 3.3% Pflegeversicherungsanteil.
-> Von einem 3600,-€ Brutto Gehalt bekommt man also 2600,-€ Netto ausgezahlt und soll dann nochmal fast 700€ für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? Ist es wirklich korrekt, dass mein Arbeitgeber nicht auch belastet wird sobald eine Grenze überschritten ist?
Werkstudent über 30, Beitragssatz KV
ZitatVon einem 3600,-€ Brutto Gehalt bekommt man also 2600,-€ Netto ausgezahlt und soll dann nochmal fast 700€ für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? :
Ja
ZitatIst es wirklich korrekt, dass mein Arbeitgeber nicht auch belastet wird sobald eine Grenze überschritten ist? :
Ja
Das ist ja das, was Werksstudenten für Arbeitgeber so attraktiv macht - der Arbeitgeber hat fast keine Sozialabgaben, weil der Werksstudent sich selbst um alles kümmern muss. So lange der Werksstudent unter 30 ist, ist das für den Werksstudenten auch kein Problem ...
Die Alternative wäre gewesen, sich ab 30 als normaler Arbeitnehmer (nicht mehr Werksstudent) anzumelden. Dann hätte der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherunsbeiträge/Pflegeversicherungsbeiträge übernehmen müssen - allerdings wären dann auch Beiträge zu Arbeitslosenversicherung angefallen.
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Übrigens ist derlei als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar (natürlich nur, wenn man auch Steuern zahlt).
Der AG trägt einen nicht kleinen Anteil der Schuld.
Der AG hätte seinen Mitarbeiter Herrn Werkstudent nur für max. 20 Wochenstunden beschäftigen dürfen. In den Semesterferien und vorlesungsfreien Zeiten mehr.
Dann hätte dieser mit 30 und noch nicht fertig ausgebildet, garantiert nicht 3.600 brutto mtl. bekommen.
Demzufolge auch nicht soooviel für die KV/PV zu zahlen.
ZitatDer AG trägt einen nicht kleinen Anteil der Schuld. :
Warum?
ZitatDer AG hätte seinen Mitarbeiter Herrn Werkstudent nur für max. 20 Wochenstunden beschäftigen dürfen. :
Das hat er hoffentlich auch gemacht und zwar nicht nur auf dem Papier. Andernfalls reden wir nicht nur über die Nachzahlung der KV-Beiträge, sondern auch über Sozialabgabenbetrug.
ZitatDann hätte dieser mit 30 und noch nicht fertig ausgebildet, garantiert nicht 3.600 brutto mtl. bekommen. :
3.600€ brutto ist natürlich ein stolzes Gehalt für einen Teilzeitjob mit nur 20 Stunden pro Woche.
Der AG oder sein HR kennt den Studenten, sein Alter und kennt vermutlich auch die Regelungen für WS-Tätigkeiten. Ein Hinweis oder eine Ummeldung hätte genügt.ZitatWarum? :
Das hatte ich nicht so verstanden...ZitatDas hat er hoffentlich auch gemacht :
Ein ordentliches Gehalt von 3.600,- brutto wäre etwas viel für 20 Wochenstunden und noch was in den Semesterferien.
Deshalb ging ich davon aus, dass der AG *das so weitergeschrieben hat* wie vorher. Henri, der Werkstudent-
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