Werkstudent über 30, Beitragssatz KV

22. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Henri_7734
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstudent über 30, Beitragssatz KV

Hallo!

Ich war für mein letztes Studienjahr als Werkstudent mit ordentlichem Gehalt angestellt. Leider war mir nicht bewusst, dass ab dem 30. Lebensjahr, welches ich zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet hatte, andere Regeln für die Krankenversicherung als Werkstudent gelten. Ich bin hier um mich zu vergewissern, dass ich die Post meiner Krankenversicherung richtig verstehe.

1. Da ich über 30 war zur Zeit meiner Werkstudententätigkeit, muss ich mich "Freiwillig Versichern".
2. Der Beitragssatz liegt hierbei bei 14% und muss alleine von mir gestemmt werden.
3. Hinzu kommen 3.3% Pflegeversicherungsanteil.

-> Von einem 3600,-€ Brutto Gehalt bekommt man also 2600,-€ Netto ausgezahlt und soll dann nochmal fast 700€ für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? Ist es wirklich korrekt, dass mein Arbeitgeber nicht auch belastet wird sobald eine Grenze überschritten ist?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49289 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat (von Henri_7734):
Von einem 3600,-€ Brutto Gehalt bekommt man also 2600,-€ Netto ausgezahlt und soll dann nochmal fast 700€ für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?


Ja

Zitat (von Henri_7734):
Ist es wirklich korrekt, dass mein Arbeitgeber nicht auch belastet wird sobald eine Grenze überschritten ist?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18148 Beiträge, 9865x hilfreich)

Das ist ja das, was Werksstudenten für Arbeitgeber so attraktiv macht - der Arbeitgeber hat fast keine Sozialabgaben, weil der Werksstudent sich selbst um alles kümmern muss. So lange der Werksstudent unter 30 ist, ist das für den Werksstudenten auch kein Problem ...

Die Alternative wäre gewesen, sich ab 30 als normaler Arbeitnehmer (nicht mehr Werksstudent) anzumelden. Dann hätte der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherunsbeiträge/Pflegeversicherungsbeiträge übernehmen müssen - allerdings wären dann auch Beiträge zu Arbeitslosenversicherung angefallen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)

Übrigens ist derlei als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar (natürlich nur, wenn man auch Steuern zahlt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37056 Beiträge, 6231x hilfreich)

Der AG trägt einen nicht kleinen Anteil der Schuld.
Der AG hätte seinen Mitarbeiter Herrn Werkstudent nur für max. 20 Wochenstunden beschäftigen dürfen. In den Semesterferien und vorlesungsfreien Zeiten mehr.

Dann hätte dieser mit 30 und noch nicht fertig ausgebildet, garantiert nicht 3.600 brutto mtl. bekommen.
Demzufolge auch nicht soooviel für die KV/PV zu zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49289 Beiträge, 17337x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der AG trägt einen nicht kleinen Anteil der Schuld.


Warum?

Zitat (von Anami):
Der AG hätte seinen Mitarbeiter Herrn Werkstudent nur für max. 20 Wochenstunden beschäftigen dürfen.


Das hat er hoffentlich auch gemacht und zwar nicht nur auf dem Papier. Andernfalls reden wir nicht nur über die Nachzahlung der KV-Beiträge, sondern auch über Sozialabgabenbetrug.

Zitat (von Anami):
Dann hätte dieser mit 30 und noch nicht fertig ausgebildet, garantiert nicht 3.600 brutto mtl. bekommen.


3.600€ brutto ist natürlich ein stolzes Gehalt für einen Teilzeitjob mit nur 20 Stunden pro Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37056 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum?
Der AG oder sein HR kennt den Studenten, sein Alter und kennt vermutlich auch die Regelungen für WS-Tätigkeiten. Ein Hinweis oder eine Ummeldung hätte genügt.
Zitat (von hh):
Das hat er hoffentlich auch gemacht
Das hatte ich nicht so verstanden...
Ein ordentliches Gehalt von 3.600,- brutto wäre etwas viel für 20 Wochenstunden und noch was in den Semesterferien.
Deshalb ging ich davon aus, dass der AG *das so weitergeschrieben hat* wie vorher. Henri, der Werkstudent-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4017 Beiträge, 645x hilfreich)

Sich bei einer ges. KK freiwillig versichern ist billiger.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.591 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.282 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen