Zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung auch das Abschleppen und den Ersatzwagen?

19. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
tobwen123
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung auch das Abschleppen und den Ersatzwagen?

Angenommen man hat einen Autounfall ohne Personenschaden gehabt.
Der (schuldige) Unfallgegner ist (wg.Fahrerflucht) nicht ermittelbar.

Der Wagen sei vollkaskoversichert (Privatfahrzeug).

Zahlt dann die Versicherung auch
- das Abschleppen
- den Ersatzwagen (für wie lange) während der Zeit bis zur Begutachtung und Reparatur?
- einen (evtl. erforderlichen eigenen, zusätzlichen) Schadens-Gutachter (neben dem der Versicherung)
- einen Rechtsanwalt

?
Danke
Tobias

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

... und wenn die Versicherung nicht zahlt, springt der freundliche Automobilclub Deiner Wahl ein und schleppt ab.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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