Angenommen man hat einen Autounfall ohne Personenschaden gehabt.
Der (schuldige) Unfallgegner ist (wg.Fahrerflucht) nicht ermittelbar.
Der Wagen sei vollkaskoversichert (Privatfahrzeug).
Zahlt dann die Versicherung auch
- das Abschleppen
- den Ersatzwagen (für wie lange) während der Zeit bis zur Begutachtung und Reparatur?
- einen (evtl. erforderlichen eigenen, zusätzlichen) Schadens-Gutachter (neben dem der Versicherung)
- einen Rechtsanwalt
?
Danke
Tobias
Zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung auch das Abschleppen und den Ersatzwagen?
19. Mai 2022
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Frage vom 19. Mai 2022 | 10:40
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlt die Kfz-Vollkaskoversicherung auch das Abschleppen und den Ersatzwagen?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2022 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119639 Beiträge, 39758x hilfreich)
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
#2
Antwort vom 19. Mai 2022 | 12:15
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
... und wenn die Versicherung nicht zahlt, springt der freundliche Automobilclub Deiner Wahl ein und schleppt ab.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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