Hallo,
ich habe kürzlich bei O2 einen online-Vertrag abgeschlossen. Als Lieferadresse hatte ich die Adresse meiner Eltern genommen, weil ich da normalerweise oft bin und fast alle meine Pakete zustellen lasse. Weil das Paket mit der Simkarte aber persönlich entgegengenommen werden muss(ich hatte nicht daran gedacht) und ich zu der Zeit ein Praktikum in einer anderen Stadt absolviert habe, ist das Paket mehrfach erfolglos zugestellt worden und nach dem dritten erfolglosen Versuch hieß es vom Logistiker, dass das Paket wieder an den Absender(O2)zurückgeschickt werde. Daraufhin habe ich bei O2 angerufen und veranlasst, dass mir das Paket an meinen Arbeitsplatz zugeschickt wird.
Ein Paket ist dann auch bei mir am Arbeitsplatz angekommen und ich habe die Simkarte auf der O2-Seite aktiviert.
Als ich dann eine Woche später wieder bei meinen Eltern war, ist erneut ein Paket von O2 angekommen, mit einer zweiten Simkarte. Ich dachte mir nichts dabei und war der Überzeugung, dass ohne Aktivierung die Simkarte eh nicht zu gebrauchen wäre. So habe ich das Paket auch leider vergessen zurückzuschicken.
Diesen Monat ist dann auf meinem Kontoauszug erstmals die Abrechnung für diesen ungewollten zweiten Vertrag aufgetaucht. Daraufhin habe ich o2 eine Email geschrieben und auf die Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses verwiesen, da ich diesen zweiten Vertrag nicht wollte und dass es sich dabei um ein Missverständnis handelt. O2 sagt aber, dass der Vertrag nicht storniert werden kann, es sei denn ich hätte einen Post-Beleg darüber, dass das Paket wieder an o2 zurückgeschickt worden ist.
Kann man diesen Vertrag anfechten, bzw. ist dieser als von anfang an als nichtig zu betrachten? Ich kann mir lediglich zuschulden kommen lassen, das zweite zugestellte Paket nicht wieder zurückgeschickt zu haben.
vielen dank und viele Grüße Klaus
O2 (Zwangs)Vertag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Sehe ich als kein großes Problem an. Sende denen schnell die 2. SIM zurück mit Vermerk Doppellieferung. Ein Vertrag kommt erst mit Nutzung oder Aktivierung zustande und aus der Willenserklärung(Bestellung) für EINEN Vertrag kann kein Unternehmen 2 Verträge machen.
Die Ablehnung durch ein Callcenter ist nachvollziehbar, da das weniger Arbeit ist und eher Minuspunkte für die gibt Verträge zu stornieren.
Und nicht vergessen fristgemäß die Doppelbelastung/-rechnung zu reklamieren und freundlich den Vorgang erklären =99% Erfolgsgarantie
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Schick das Teil zurück (am besten versichert, dann kann keiner behaupten, es wäre nie angekommen) und erkläre denen, sie sollten dir bitteschön zeigen, wo du einen zweiten Vertrag abgeschlossen haben solltest.
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Super, Danke für die schnellen Antworten!
Also sollte es reichen, dem Päckchen ein Schreiben hinzuzufügen, worin der Sachverhalt von mir dargestellt wird.
Zur Rechnung: Ich habe die Buchung von O2 schon Montag durch meine Bank stornieren lassen, darum brauche ich die Doppelbelastung nicht mehr zu reklamieren.
Im Paket von O2 liegt noch ein Retour-Schein: sollte ich auf diesen verzichten und es dann per Einschreiben verschicken, so wie von Leibgerichtshof vorgeschlagen?
viele Grüße
Klaus
Keine Schreiben in die Retoure. Lediglich auf Retoureschein "Doppellieferung" und Rücksendung mit Beleg (muß nicht Einschreiben sein), z.B. Retourelieferung.
Brief/Fax an Kundenbetreuung.
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