Verkäufer storniert Lieferung trotz Kaufvertrag

30. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
max194123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer storniert Lieferung trotz Kaufvertrag

Hallo zusammen,

es wurde ein elektronisches Gerät für ca 800€ online bestellt. Bezahlt wurde mit Lastschrift (über Paypal). In den AGB steht u.a.:

Zitat:

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren .

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.


Ich schließe daraus, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Vier Tage nach Bestellung kommt eine Mail, dass sie einen Fehlbestand haben und nicht liefern können. Zwar wurde beim Hersteller nachbestellt, aber mit einen kurzfristigen Lieferung ist nicht zu rechnen. Daher wird die Bestellung storniert und der Kaufbetrag rückerstattet.

Darauf wurde geantwortet, dass die Stornierung nicht akzeptiert wird, da ein Kaufvertrag besteht und auf Lieferung bestanden wird.
Anzumerken wäre noch, dass der Artikel immer noch online als "Kurzfristig verfügbar, Lieferzeit 5-7 Werktage" geführt wird, allerding 100€ teurer.

Der Lieferant antworte darauf, dass der Kaufbetrag bereits rückerstattet wurde, und wenn auf eine Lieferung bestanden wird, ein neuer Auftrag erstellt werden müsste.


Kann der Artikel wo anders bestellt werden (ist bei anderen Händlern noch lieferbar) und der Differenzbetrag als Schadenersatzforderung durchgesetzt werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Max

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128641 Beiträge, 41008x hilfreich)

Zitat (von max194123):
Kann der Artikel wo anders bestellt werden (ist bei anderen Händlern noch lieferbar)

Dann sollte das wohl möglich sein.



Zitat (von max194123):
der Differenzbetrag als Schadenersatzforderung durchgesetzt werden?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2551 Beiträge, 404x hilfreich)

Zitat (von max194123):
Der Lieferant antworte darauf, dass der Kaufbetrag bereits rückerstattet wurde, und wenn auf eine Lieferung bestanden wird, ein neuer Auftrag erstellt werden müsste.


Man könnte diese Mitteilung (im Zusammenhang mit der Stornierung und Rückzahlung) als endgültige Verweigerung der Leistung sehen und selbst irgendwoanders (oder bei ihm selbst) Ersatz bestellen.
Die Differenz kann man dann beim säumigen Händler einfordern.

Nur vorsichtshalber:
Ich gehe übrigens davon aus, dass der Händler sich im Kaufvertrag nicht wirksam ein Recht vorbehalten hat den Kaufvertrag nach Annahme durch den Käufer zu stornieren.

-- Editiert von User am 4. Oktober 2022 10:20

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