Verträge von geistig Behinderten

9. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)
Verträge von geistig Behinderten

Hallo,

wie ist die Gültigkeit von Kaufverträgen die mit einem volljährigen (18 Jahre) mit einer geistigen Behinderung (50% Schwerbehindert) abgeschlossen werden?

Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

§104 BGB . Wenn der Betreffende also nicht entmündigt ist oder "sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet", wäre der Vertrag wirksam.

Das könnte dann wohl nur ein Mediziner im Einzelfall einschätzen. Ich würde vermuten, eine geistige Behinderung, die "nur" zu 50% Behinderungsgrad führt, ist noch nicht weitgehend genug, aber das ist letztlich auch nur Kaffeesatzlesen.

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
hier kann nur ein Anwalt wirkliche Hilfestellung leisten, dem genauere Informationen vorliegen! Bei einer geistigen Behinderung müsste ein entsprechender Vormund oder Betreuer zuständig sein, um vor weg bereits die Geschäftsfähigkeit auszuschließen! Ansonsten wäre die Geschäftsfähigkeit im Einzelfal zu prüfen!

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