einseitige Vertragsänderung

13. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
chrisinho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
einseitige Vertragsänderung

Hallo,

ich hab vor 1,5 Jahren einen Vertrag in dem Fitnessstudio "Injoy" abgeschlossen. Nun wurde der Name in "Vitalis" geändert. Dies ist natürlich rechtens solange die Vertragsinhalte gleich bleiben. Jedoch ist es bei Injoy-Fitnessstudios üblich, dass man auch Studios der selben Kette in anderen Städten mit einer Gastkarte kostenlos nutzen kann (steht nicht explizit im Vertrag). Diese Möglichkeit fällt durch die oben besagte Änderung weg. Allerdings habe ich erst jetzt, 3 Monate nach der Änderung gemerkt, dass ich kein anderes Injoy Fitnessstudio mehr besuchen kann. Ist es jetzt noch möglich aus dem Vertrag heraus zu kommen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.


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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da die Nutzung anderer Studios weder bezahlt, noch vertraglich vereinbart war, eher nein. <hr size=1 noshade>


Dem würde ich eine Leistung nach Treu und Glauben aus § 242 BGB bzw. kurzum den gewohnheitsrechtlichen Aspekt als Anspruchsgrundlage entgegenhalten, so er denn bewiesen werden kann. Eine Kündigung nach § 314 BGB wäre daher denkbar, wobei man nicht weiß, ob hier ggf. auch ein Dienstvertrag (Betreuung/Trainerleistungen) mit in Betracht zu ziehen ist. Dass zwischenzeitlich 3 Monate vergingen, ist nicht maßgeblich, soweit der Vertraggeber nicht hinreichend aufgeklärt hat.

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#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
den gewohnheitsrechtlichen Aspekt


Es wäre zu fragen, ob nach 1,5 Jahren schon ein "Gewohnheitsrecht" entstehen kann.

Noch interessanter wird es, wenn es sich nicht um eine echte Kette, sondern um Franchise-Unternehmen (wie McD) handelt. Die sind rechtlich eigenständig - und wie will man dann behaupten, Studio 1 sei dafür verantwortlich, wenn Studio 2 sein Angebot zurückzieht, einen dort kostenlos trainieren zu lassen?

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Netzfundstück, inwieweit das aber auf alle Injoys zutrifft, kann ich nicht sagen!

quote:<hr size=1 noshade>http://www.injoy-weiden.de/fragen-fuer-einsteiger.html

Wenn ich bei Euch Mitglied bin, kann ich wirklich deutschlandweit in allen Injoys trainieren?
Ja. Mit unserer INJOY Gastkarte können Sie in allen INJOY Studios in Deutschland trainieren. <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>http://www.injoy-duderstadt.de/de/angebote/specials2.htm

Multitrainierbarkeit in den INJOY Clubs ->Gastkarte <hr size=1 noshade>


Wenn das aber zum üblichen Leistungsangebot von Injoy gehört, welches durch den Austritt aus dem Verbund nicht mehr abrufbar ist, dann dürfte imho ein wichtiger Grund gem §314 BGB vorliegen.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#6
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:
Die sind rechtlich eigenständig - und wie will man dann behaupten, Studio 1 sei dafür verantwortlich, wenn Studio 2 sein Angebot zurückzieht, einen dort kostenlos trainieren zu lassen?


Wenn Studio 2 Rechtsnachfolger ist und in dem Zuge den Vertrag vom Vorgänger übernimmt und Ansprüche daraus stellt, dann selbstverständlich konsequent, also Rechte und Pflichten.

quote:
Es ist nicht Verkehrssitte, dass man mit Studio A einen Vertrag abschliesst und dann gratis in andere Studios darf.


Es kommt nicht darauf an, ob sowas generell Verkehrssitte ist, sondern einzig darauf, ob das in dem besagten Studio Sitte war oder nicht.

quote:
Es ist Franchise.


Ändert nichts daran. Auch Franchise-Unternehmen unterliegen dem deutschen Vertragsrecht.


Generell finde ich eine weitere Diskussion hier ein wenig Zeitverschwendung. Offenbar interessieren und engagieren sich alle möglichen Leute in der Frage, nur nicht der Fragesteller, der mit stetiger Abwesenheit und Teilnahmslosigkeit glänzt. In solchen Threads sollte man sich eigentlich gar nicht mehr mit dem Fall beschäftigen.

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-- Editiert Ramos am 15.11.2012 13:35

-- Editiert Ramos am 15.11.2012 13:36

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#7
 Von 
chrisinho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich interessiere mich sehr wohl noch für das Thema. Ich lese jeden Tag aufmerksam mit und habe bereits ein Einschreiben losgeschickt. Dabei hat mir besonders der Beitrag von Ramos geholfen. Sobald ich eine Antwort bekommen habe, werde ich mich sofort wieder melden. Ich bin auch weiterhin für alle Beiträge und Meinungen sehr dankbar. Es ist auch richtig, dass es sich bei beiden Unternehmen um Franchise-Unternehmen handelt, aber das ändert ja nichts am Vertragsrecht, wie Sie richtig gesagt haben.Eine weitere Frage wäre, ob der Vertrag dann automatisch nichtig ist seit der Änderung, oder ob trotzdem noch eine Kündigung notwendig ist?

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#8
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Wenn Studio 2 Rechtsnachfolger ist


Mit Studio 1 und Studio 2 meinte ich zwei unabhängige Studios derselben (Franchise-) Kette.

quote:
Ändert nichts daran.


Kommt auf den Einzelfall an.

Bei Franchise sind Studio 1 und Studio 2 völlig unabhängig, und nur weil Studio 2 damit wirbt "Kunden von Studio 1 trainieren bei uns kostenfrei", erwirbt der Kunde damit keine Ansprüche gegenüber Studio 1.

Bei einer echten Kette hingegen gibt es rechtlich kein "Studio 1" und "Studio 2", sodaß eine Aussage der Kette "alle Studios können genutzt werden" von Studio 1 nicht eingeschränkt werden kann mit "wir sind nur für uns verantwortlich".

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:
ich interessiere mich sehr wohl noch für das Thema. Ich lese jeden Tag aufmerksam mit


prima! Ist leider öfter der Fall hier, dass jemand eine Frage einwirft und sich dann weder auf Rückfragen noch sonstwie weiter beteiligt.

quote:
Bei Franchise sind Studio 1 und Studio 2 völlig unabhängig, und nur weil Studio 2 damit wirbt "Kunden von Studio 1 trainieren bei uns kostenfrei", erwirbt der Kunde damit keine Ansprüche gegenüber Studio 1.


Das liest sich hier aber m. E. etwas anders: Studio 1 warb offensichtlich damit, dass eine Mitgliedschaft auch zur kostenfreien Nutzung von Studio 2, 3, 4 usw. berechtigt, was ja auch offenbar Fakt war.

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