Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich weiß ja nun das es seit dem 01.03.07 eine kann-Bestimmung der Kfz-Zulassung ist, dass man sein Auto auf Nebenwohnsitz zulassen darf. Ich hatte vor kurzem mit meiner Autoversicherung darüber gesprochen. Die meinte, es gibt eine Ausnahmeregelung für Pendler, d.h. ich kann einen Antrag bei meiner Zulassung vom Hauptwohnsitz stellen. Leider hab ich mir die Quelle nicht geben lassen. Nun hat mich nach Anfrage meine Zulassung zur Schnecke gemacht. Weiß jemand von euch darüber genaues?
Vielen Dank
KFZ Zulassung auf Nebenwohnsitz
Hallo,
leider ist diese Regelung seit März diesen Jahres nicht mehr möglich. Die Zulassungsbehörden haben durch den Gesetzgeber (StVZO) hier klare gesetzliche Anweisung, dass nur Fahrzeuge auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden können.
Alle, die vor März 2007 auf den Nebenwohnsitz zugelassen worden, bleiben von der neuen Regelung verschont.
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ich habe zu diesem thema auch eine frage. ich hab mein auto vor ca 3 jahren angemeldet. auf die adresse meiner eltern (als hauptwohnsitz). nun ziehe ich am 1.8. um und würde gern wissen ob ich mein auto dann ummelden muss.
danke im voraus
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@stashy
Lies doch mal den Beitrag oben, da steht doch genau die Antwort auf Deine Frage!
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Darf ich mich mal einmischen??
Ich verstehe das nur das bei NEUANMELDUNGEN nicht der Zweitwohnsitz genommen werden darf.
Was ist aber wenn man Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz wird.
Derzeit ist mein Auto auf meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern angemeldet.
Ich ziehe nun um, behalte aber den Wohnsitz bei meinen Eltern.
Muß ich das Auto ummelden oder nicht? Ich meine das Auto ist doch derzeit auf diesen Wohnsitz angemeldet. Der Wohnsitz selbst wird nur zum Zweitwohnsitz.
Aber das Auto melde ich ja nicht NEU an, es ist ja bereits auf diesen Wohnsitz angemeldet.
Das meinte vielleicht auch stashy so.
Hallo!
Mich plagt ein Jahr nach der Diskussoin hier im Thread genau dieselbe Frage wie einst Sabine79. Damals blieb sie unbeantwortet.
Wie sieht es mit bestehenden PKW aus, wenn jemand seinen Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz macht und das Auto schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes dort angemeldet wurde?
Wäre nett wenn jemand dies definitiv wüsste. In der FZV finde ich leider nichts dazu.
Grüße
-- Editiert von primary1 am 21.09.2008 19:15:32
Ich hole den Thread auch mal hoch. Würde ich nämlich auch gerne wissen (s. Sabine79).
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-- Editiert am 16.11.2009 21:23
Wenn dein Hauptwohnsitz jetzt zum Nebenwohnsitz wird, dann kannst du dich nicht auf eine gesetzliche Regelung berufen, die heute keinen Bestand hat.
Also, dein jetziger Hauptwohnsitz hätte damals dein Nebenwohnsitz sein müssen.
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Das Fahrzeug ist gemäß § 45 FZV am Hauptwohnsitz anzumelden.
Ändert sich der Hauptwohnsitz ist das Fahrzeug gemäß § 13 FZV umzumelden.
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