Melderecht - Von Amts wegen abgemeldet und will mich neu melden
Hallo Leute, ich wurde letztes Jahr von Amts wegen abgemeldet, weil ich für die Behörden nicht mehr erreichbar war. Unterdessen habe ich auch einen neuen Perso und bin "Ohne festen Wohnsitz" gemeldet. Jetzt wollte ich mich neu anmelden und die wollen unbedingt einen Mietvertrag sehen... Mein Problem ist, dass ich diesen nicht vorweisen kann, obwohl ich unterdessen wieder einen festen Wohnsitz habe. Ich wohne in einem Bauwagen und stehe auf dem Grundstück eines Freundes, dass auch eine feste Adresse hat, da unteranderem ein Haus darauf steht. Da ich nix für den Platz bezahlen muss haben wir auch keinen Vertrag.
Meine Frage wäre jetzt, soll ich einen Vertrag für einen Standplatz aufsetzten und hilft mir das überhaupt weiter? Wie schaffe ich es, dass das Einwohnermeldeamt meine Anmeldung aktzeptiert? Ich bin ja nicht der einzigste Wägler der da steht, nur die anderen mussten sich nur ummelden und waren halt vorher nicht von Amts wegen abgemeldet, da gab es auch keine Probleme.
Wäre sehr nett wenn mir hier jemand weiterhelfen kann! Es ist wichtig für meinen Arbeitgeber bzw. für die Steuer, denn solange ich OFW-gemeldet bin werde ich nach Lohnsteuerklasse 6 besteuert und da bleibt einfach nichts übrig!
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank im Vorraus!
Der Sven
Mietrecht - Will mich neu melden, nachdem ich von Amts wegen bgemeldet wurde
22. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2015 | 11:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht - Will mich neu melden, nachdem ich von Amts wegen bgemeldet wurde
#1
Antwort vom 22. Oktober 2015 | 12:19
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2556x hilfreich)
Zitat:die wollen unbedingt einen Mietvertrag sehen
Kann mir nicht vorstellen, daß es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Man kann schließlich auf viele Weisen ohne Mietvertrag einen festen Wohnsitz haben (bei der Freundin wohnen, ein eigenes Haus haben - wobei bei dem auch ein Kaufvertrag ja nicht beweist, daß man auch da wohnt, von daher wäre das auch sinnfrei zu verlangen).
#2
Antwort vom 22. Oktober 2015 | 17:07
Von
Status: Unbeschreiblich (33906 Beiträge, 17614x hilfreich)
Da ich nix für den Platz bezahlen muss haben wir auch keinen Vertrag. Das kann er Ihnen ja dann formlos bescheinigen oder Sie auf das Meldeamt begleiten.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
288.160
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
Top Verwaltungsrecht Themen
-
7 Antworten