Ummeldung über 6 Jahre verpeilt

1. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
random_pedestrian
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Ummeldung über 6 Jahre verpeilt

Hallo Leute,

heute hab ich einen Brief vom Bürgeramt in Clausthal bekommen in der ich zu einer Vorsprache bezüglich der Fortschreibung des Melderegisters aufgefordert werde. Ich soll außerdem die aktuelle Wohnungsgeberbescheinigung mitbringen. Bei dieser Gelegenheit fiel mir ein, dass ich nun seit über 6 Jahren vergessen habe mich umzumelden (bin noch in Berlin gemeldet studiere aber seit 6 Jahren in Clausthal).

Was meinen Fall noch verzwickter macht ist, dass ich vor etwa 1 Jahr in Clausthal noch einmal umgezogen bin und mich theoretisch schon zu Beginn meiner Studienzeit hätte abmelden und dann anmelden müssen. Nun lese ich in verschiedenen Foren dass ich ein Bußgeld im vierstelligen Bereich zahlen muss wenn ich mich derart verspäte.

Ich bin Student und verdiene im Monat gerade einmal 400 bis 600 Euro. An einer solchen Strafe würde ich wahrscheinlich auch erstmal ein Jahr oder noch länger sitzen bis ich sie abgezahlt habe.

Was würdet ihr mir raten was ich jetzt tun sollte? Clausthal ist eine Stadt mit einer klammen Stadtkasse und ich hab jetzt schon Alpträume von den Sachbearbeitern die mir jedes Wort im Mund verdrehen um die Strafe so hoch wie nur möglich ausfallen zu lassen.

Edit: Ich hab meinen Perso 2015 erneuert und da steht immer noch meine Adresse in Berlin drauf.

-- Editiert von random_pedestrian am 01.11.2018 23:40

-- Editiert von Moderator am 02.11.2018 01:23

-- Thema wurde verschoben am 02.11.2018 01:23




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von random_pedestrian):
Nun lese ich in verschiedenen Foren dass ich ein Bußgeld im vierstelligen Bereich zahlen muss wenn ich mich derart verspäte.

Ja, das kann passieren.



Zitat (von random_pedestrian):
An einer solchen Strafe würde ich wahrscheinlich auch erstmal ein Jahr oder noch länger sitzen bis ich sie abgezahlt habe.

Irrelevant. Strafen soll man ja spüren.



Zitat (von random_pedestrian):
Was würdet ihr mir raten was ich jetzt tun sollte?

Na, als erstes mal schnellstens ummelden.
Dann mal überlegen, welche Gründe es für das verspäten geben könnte.
Da waren ja mindestens 3 markante Ereignisse bei denen es einem hätte auffallen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49300 Beiträge, 17343x hilfreich)

Zitat:
Nun lese ich in verschiedenen Foren dass ich ein Bußgeld im vierstelligen Bereich zahlen muss wenn ich mich derart verspäte.


So teuer wird es nicht werden. Ich vermute ein Bußgeld im unteren dreistelligen Bereich.

Zitat:
dass ich vor etwa 1 Jahr in Clausthal noch einmal umgezogen bin


Dann kannst Du doch sicher einen entsprechenden Mietvertrag und eine entsprechende Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, oder?

Zitat:
die mir jedes Wort im Mund verdrehen


Wie heißt es doch so schön:"Reden ist silber, schweigen ist Gold".

Hingehen wirst Du aber müssen.

2x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
random_pedestrian
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Als einzigen ehrlichen Grund könnte ich nur angeben, dass ich ein sehr zersteuter und unordentlicher Mensch bin der leicht Dinge vergisst. Aber ich glaube dass das keine sonderlich gute Entschuldigung ist.

Mein Herz rast schon deswegen seit ein paar Stunden unkontrolliert.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
random_pedestrian
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Einen Mietvertrag für das Zimmer in das ich vor etwa 1 Jahr eingezogen habe ich. Ich muss nur darauf warten, dass die mir die Wohnungsgeberbestätigung jetzt zuschicken. Vom Zimmer im Studentenwohnheim welches ich zu Beginn meiner Studienzeit bezogen habe müsste ich den Vertag noch einmal herauskramen. Da habe ich keine Wohnungsgeberbestätigung.

-- Editiert von random_pedestrian am 02.11.2018 00:09

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Du könntest behaupten, dass der Lebensmittelpunkt immer noch in Berlin ist.
Der Lebensmittelpunkt ist auch nicht unbedingt dort, wo man sich am längsten im Jahr aufgehalten hat.

Wenn du z.B. noch bei deinen Eltern in Berlin gemeldet bist, sehe ich kein Problem.

Vielleicht wollen die ja auch gar nix böses von dir.
Wenn die dich fragen, würde ich obiges oder ähnliches (schwer nachprüfbares) behaupten, aber sagen, dass du dich jetzt auch langsam mal ummelden könntest/würdest, weil das wunderschöne Clausthal dir immer mehr zur Heimat wird... *schleim*
Das wäre jetzt spontan meine Taktik. Ohne Gewähr.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 02.11.2018 00:17

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von random_pedestrian):
Aber ich glaube dass das keine sonderlich gute Entschuldigung ist.

Nicht unbedingt.



Zitat (von hh):
Wie heißt es doch so schön:"Reden ist silber, schweigen ist Gold".

Sollte man erst mal beherzigen.



Zitat (von hh):
So teuer wird es nicht werden.

Stimmt, maximal 1000 EUR Bußgeld dürften es sein.
Bei nicht illegalem / kriminellem Hintergrund wird man den Maximalrahmen nicht ausschöpfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
random_pedestrian
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Du könntest behaupten, dass der Lebensmittelpunkt immer noch in Berlin ist.
Der Lebensmittelpunkt ist auch nicht unbedingt dort, wo man sich am längsten im Jahr aufgehalten hat.

Wenn du z.B. noch bei deinen Eltern in Berlin gemeldet bist... sehe ich kein Problem.

Vielleicht wollen die ja auch gar nix böses von dir.
Wenn die dich fragen, würde ich obiges behaupten, aber sagen, dass du dich auch ummelden könntest/würdest, aber nicht verpflichtet seist.
Das wäre jetzt spontan meine Taktik. Ohne Gewähr.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 02.11.2018 00:14


Dann würden die mich wahrscheinlich wegen der Zweitwohnsitzsteuer zur Kasse bitten oder liege ich da falsch? Bei meinen Eltern hab ich halt nur mein Kinderzimmer und bei der Zweitwohnsitzsteuer müsste ich fast 2000€ mindestens nachzahlen.

-- Editiert von random_pedestrian am 02.11.2018 00:17

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Wenn die Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer nimmt: ja.
Sorry, von der Steuer wußte ich nichts, da ich im Ausland lebe, ist das etwas anders...



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 02.11.2018 00:29

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Dann melden SIe schlicht den 2. Wohnsitz an, sagen nix und warten einfach ab.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33927 Beiträge, 17624x hilfreich)

Wenn du z.B. noch bei deinen Eltern in Berlin gemeldet bist, sehe ich kein Problem. Ach nee - als ob das Nichtanmelden einer Nebenwohnung weniger illegal wäre.
Dann melden SIe schlicht den 2. Wohnsitz an, sagen nix und warten einfach ab. Auf die Rechnung für die Zweitwohnsitzsteuer? Er könnte schlicht seinen Wohnsitz von B nach C verlegen, und das Thema Zweitwohnungssteuer wäre durch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
random_pedestrian
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Also soll ich einfach hingehen, ehrlich sein und hoffen, dass die mir nicht jeden Bußgeldkatalog im Regal zweimal über den Kopf ziehen?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von random_pedestrian):
Also soll ich einfach hingehen, ehrlich sein und hoffen, dass die mir nicht jeden Bußgeldkatalog im Regal zweimal über den Kopf ziehen?


M.E. nö.

1) Schritt ummelden mit Angabe des Einzugsdatums in die jetzt aktuelle Wohnung. Führt möglicherweise nicht mal zu einem Bußgeld. Aber das macht jede Stadt nach eigenem Ermessen.

2) Schritt die Ummeldebestätigung dort in Kopie vorlegen. Ich würde auf keinen Fall dort vorbeischauen und mein nicht korrektes Handeln erklären wollen. Kann unter Umständen zur Verärgerung des Entscheidungsträgers führen, wenn der sich veralbert vorkommt.

Dann abwarten, was sich ergibt.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
random_pedestrian
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von random_pedestrian):
Also soll ich einfach hingehen, ehrlich sein und hoffen, dass die mir nicht jeden Bußgeldkatalog im Regal zweimal über den Kopf ziehen?


M.E. nö.

1) Schritt ummelden mit Angabe des Einzugsdatums in die jetzt aktuelle Wohnung. Führt möglicherweise nicht mal zu einem Bußgeld. Aber das macht jede Stadt nach eigenem Ermessen.

2) Schritt die Ummeldebestätigung dort in Kopie vorlegen. Ich würde auf keinen Fall dort vorbeischauen und mein nicht korrektes Handeln erklären wollen. Kann unter Umständen zur Verärgerung des Entscheidungsträgers führen, wenn der sich veralbert vorkommt.

Dann abwarten, was sich ergibt.

Berry



Und was soll ich dann sagen wenn die Frage kommt: "Sie sind seit 6 Jahren Student in der Stadt, wo haben Sie davor gewohnt?"

Meine größte Angst ist jetzt halt, dass die meine alte Wohnung als Zweitwohnsitz deklarieren und ich dann neben dem Bußgeld für das 1 Jahr Verspätung noch einmal fast 2000€ and Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von random_pedestrian):
Meine größte Angst ist jetzt halt, dass die meine alte Wohnung als Zweitwohnsitz deklarieren und ich dann neben dem Bußgeld für das 1 Jahr Verspätung noch einmal fast 2000€ and Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen muss.


Na und. Wenn die Steuer gerechtfertigt ist, muss sie auch bezahlt werden. Tipps zur Umgehung gerechtfertigter Steuern oder Abgaben gibt es hier nicht.

Zitat (von random_pedestrian):
Und was soll ich dann sagen wenn die Frage kommt: "Sie sind seit 6 Jahren Student in der Stadt, wo haben Sie davor gewohnt?"


Wer soll das denn fragen? Die MA beim Bürgeramt sicherlich nicht.

Und grundsätzlich zur Antwort: wenn Antwort, dann die Wahrheit.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 26x hilfreich)

Wie kann man das vergessen? Verstehe nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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