Gasleitung abklemmen vom Nachbarn

17. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hans B.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gasleitung abklemmen vom Nachbarn

Hallo Freunde,

ich wohne in einer WEG und wir müssen zu zweit von mehreren Parteien jeder für sich eine eigene Gastherme installieren.

Das Problem ist das wir jetzt beginnen mit den Arbeiten und der andere hat bereits eine woche vorher begonnen ohne eine genehmigung vom Kaminkehrer. Jetzt hat er im Keller den einzig vorhandenen freien Zählerplatz wo hier eine Anschlußleitung zu mir in die Wohnung führte aber nicht benutzt wurde gekappt und zu sich in die Wohnung geführt.

1. Darf er einfach meinen Gasrohr entfernen lassen auch wenn das von mir nicht benutzt wurde. Ist das kein eingriff in mein Eigentum?
2. Habe ich die Möglichkeit falls er einen Gaszähler vor mir einbauen lässt, Die zusätslichen Kosten die mir entstehen auf ihn abzuwälzen. ?
3. Was schlägt ihr mir vor wie ich vorgehen soll denn er ist in der Meinung wer als erstes kommt malt als erstes?
PS: ich wohne in _Deutschland
Vielen Dank

Hans B.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Sorry wenn ich mal doof frage, habt ihr keine Hausverwaltung die sich um die Organisation solcher Arbeiten kümmert ??????



-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

also mal davon abgesehen, dass das eigentlich ein fall für den hausverwalter ist! es handelt sich um gemeinschaftseigentum!! lediglich die anschlüsse IN der wohnung obliegen dem eigentümer incl. anbringen einer gastherme, der wartung etc.. alles was unterhalb der wohnung liegt, ist gemeinschaftseigentum und somit kann kein eigentümer einfach irgendwelche arbeiten am gemeinschaftseigentum durchführen... die reguläre vorgehensweise wäre eigentlich: hausverwalter holt angebote ein, es wird sich auf eine firma geeinigt, die führt alle arbeiten am gemeinschaftseigentum durch und entweder macht die dann auch gleich das sondereigentum oder jeder eigentümer beauftragt eine eigene firma...

um deine frage ein wenig zu beantworten: der andere eigentümer hat die finger vom gemeinschaftseigentum zu lassen!

deine erste handlung sollte sein, die hausverwaltung einzuschalten!

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#3
 Von 
Hans B.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Freunde,

meine erste Reaktion war denn Hausverwalter anzurufen. Seine Reaktion war
1. das er sich aufgeregt hat, das noch keine Genehmigung vom Kaminkehrer da vorliegt und wir deshalb garnicht mit der Maßnahme beginnen dürfen. Und er uns zum rückbau auffordern kann.

2. Er hat ihn und mich angeschrieben und nochmalsum Genehmigung hingewiesen. Den anderen hat er dazu aufgefordert die gekappte Leitung wieder Rückgängig zu bauen und sich eine andere Anschlussmöglichkeit zu suchen.

Gestern habe ich vom Heizungsbauer die Genehmigung vom Kaminkehrer und den Energieversorgerantrag für das Gas bekommen zur Anmeldung.

Es wird jetzt seinerseits bestimmt ein paar Tage dauern bis er auch die Genehmigung hat und es weiterreicht. Jetzt wenn mein Gerät als erstes aufgestellt ist und der Energieversorger mit dem Zähler kommt bzw. mein Antrag vor ihm beim Energieversorger liegt, könnte ich doch den freien Platz verwenden.?

Zum Schluß noch die vom ihm angebrachte Leitung wenn er sie bis dahin nicht wieder Rückgängig macht und ich sie dann abmontieren lasse kann mir da was passieren ?

Vielen Dank im Vorraus für eure Anregungen

MfG

Hans B.

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