Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Käufer möchte eine Eigentumswohnung kaufen für 66.000€
Verkäufer und Käufer haben sich privat auf den 7.12 geeinigt schlüsselabgabe sowie überweisung des kaufbetrages.
Beim Notar wurde allerdings im Vertrag erfasst... das der Käufer bereits am 1.12 in die Wohnung einziehen kann.. und der Verkäufer diese zu räumen soll.. und den Kaufbetrag in höhe 66.000€ frühestens am 30.12 erhalten soll.
Der Notarvertrag wurde am 9.11 leider unterschrieben.
Die Frage ist jetzt kann man den Notarvertrag ändern lassen ?
Der Verkäufer möchte den Wohnungsschlüssel erst den Käufer übergeben wenn er den Kaufbetrag erhalten hat.
Der Käufer möchte aber unbedingt schon vorher einziehen und den schlüssel erhalten.
Was kann man da tun?
Notarvertrag ändern lassen ?
Zitat:Die Frage ist jetzt kann man den Notarvertrag ändern lassen ?
Ja, wenn beide Seiten einverstanden sind. Bringt Ihnen aber auch keine 100%ige Sicherheit. Kostet außerdem Geb.
Besser aus meiner Sicht:
Treffen Sie sich am 7.12. mit dem K in der Bank des K. K soll in Ihrem Beisein eine sog. "Prior1-Überweisung" (veraltet: telegrafische Überweisung) vornehmen.
Vielen Dank für die Antwort.. die gebühren würde ich bezahlen.. nur ich bin mir nicht sicher ob der Käufer einverstanden sein wird da er unbedingt bereits vorher einziehen will. Käufer meinte auch vorher er würde den Betrag Bar bezahlen.. dann meinte er aufeinmal beim Notar das der Verkäufer erst sein Geld ende Dezember bekommt.. da er selber eine Wohnung verkauft hat, und auf das Geld wartet.. Am 7.12 war privat abgemacht das er einzieht in die Wohnung und der Verkäufer das Geld bekommt. aber das hat sich als lüge herausgestellt. Der Käufer will am 7.12 einziehen.. aber den betrag will er erst Später zahlen. Aus diesen Grund will der Verkäufer den Vertrag ändern.
Was kann man tun wenn der Käufer nicht einverstanden ist den Notarvertrag zu ändern?
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Zitat:Was kann man tun wenn der Käufer nicht einverstanden ist den Notarvertrag zu ändern?
Nichts - es gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda".
Zitat:Beim Notar wurde allerdings im Vertrag erfasst... das der Käufer bereits am 1.12 in die Wohnung einziehen kann.. und der Verkäufer diese zu räumen soll.. und den Kaufbetrag in höhe 66.000€ frühestens am 30.12 erhalten soll.
Das hätte sich der Verkäufer spätestens beim Unterschreiben des Kaufvertrags beim Notar überlegen müssen - zumal der Verkäufer mit Sicherheit auf die Risiken der vorzeitigen Übergabe vom Notar belehrt wurde.
Zitat:Was kann man tun wenn der Käufer nicht einverstanden ist den Notarvertrag zu ändern?
Nichts, der Verkäufer muss sich an den KV halten.
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