Was macht man mit einen halben Miteigentumsanteil?

17. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 186x hilfreich)
Was macht man mit einen halben Miteigentumsanteil?

Immer häufiger lese ich in Zwangsversteigerungen, dass man von einem normalen Einfamilienhaus oder Wohnung den halben Miteigentumsanteil erwerben kann.
Wie das zustande kommt ist klar: Scheidung und einer zahlt nicht seinen Anteil.
Aber was um Himmels Willen kann man mit seiner Hälfte anfangen, sollte man sie ersteigern.
Es handelt sich ja nicht um reale Hälfte, sondern um ideale, so dass man auch nicht in der Hälfte eine Mauer ziehen kann.
Also, wer klärt auf? Was kann man mit seiner ideellen Hälfte anfangen?
Klar evt vom Bewohner Miete verlangen, aber wenn der nicht zahlt?
Wahrscheinlich mache ich einen Denkfehler, oder?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Nein. Es handelt sich nicht um eine ideelle Hälfte, sondern um eine reale Hälfte. Diese kann man verkaufen, belasten etc. Die reelle Hälfte ist also Volleigentum.

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#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 186x hilfreich)

Es steht wortwörtlich drin „ideelle Hälfte" hier ein spontan gefunden Beispiel https://www.zvg.com/bilder/ratzeburg/Gutachten_16k8-18.pdf Für viele andere mehr.
Ich kann mir das vorgehen rechtlich überhaupt nicht erklären

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Man kauft den Miteigentumsanteil und terrorisiert dann den mit der anderen Hälfte raus um die dann auch noch billig zu erwerben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Noch mal. Es handelt sich um Eigentum nach Bruchteilen. Nennen Sie es wie Sie wollen. Bruchteile sind übertragbar, veräußerbar und man kann sie belasten. Ideele Anteile hat man eher im Wohneigentum. Dort wird das Sondereigentum an einer genau zu bezeichnenden Wohnung mit einem ideellen Anteil am Grundstück verbunden.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Wie das zustande kommt ist klar: Scheidung und einer zahlt nicht seinen Anteil.


Das ist garantiert nicht der Grund. Wenn das Bankdarlehen nach einer Scheidung durch einen Ehegatten nicht bedient wird, dann wird immer das gesamte Haus zwangsversteigert.

Zitat (von FrauStressfrei):
Was kann man mit seiner ideellen Hälfte anfangen?


z.B. die Teilungsversteigerung des gesamten Hauses beantragen.

Zitat (von AR0710):
Es handelt sich um Eigentum nach Bruchteilen. Nennen Sie es wie Sie wollen.


Ja genau und der Begriff "ideelle Hälfte" ist für Bruchteilseigentum völlig korrekt.

Zitat (von AR0710):
Es handelt sich nicht um eine ideelle Hälfte, sondern um eine reale Hälfte.


Nein, es ist keine reale Hälfte. Eine reale Hälfte wäre z.B. die linke oder die rechte Hälfte des Hauses. Bei Bruchteilseigentum gehört einem jedoch die Hälfte jedes Steines, also gerade nicht eine reale Hälfte, sondern die ideelle Hälfte.

Zitat (von AR0710):
Diese kann man verkaufen, belasten etc.


Das ist richtig, es ist dennoch eine ideelle Hälfte.

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